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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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mnKklr —Nqr. -Pf- Verminderung der von der'Apo- v) lOOKHlr. theke an der Lhierarzneischule voraussichtlich zu erlangenden Einnahme, . z , 4 - zu Erfüllung der runden Summe. 500Lhlr.24Ngr.-Pf- zusammen. Werden hiervon 57 - 28 - 6 - an wegfallenden transitorischen Gehaltserhöhungen in Folge eingetretenen Personenwech sels und 44 - 12 - — - Zinsenzuwachs bei der Ein nahme, da gegenwärtig nicht blos, wie früher, die halben Zin sen des Anstaltvermögens, son dern in Folge ständischen An trags (vergl. Landt.-Act. 18HZ- Abthl. I. Bd. 2 Seite 769) sämmtliche Zinsen dieses Ver mögens, welche sich jetzt auf 81Khlr.21Ngr.5Pf. belaufen, für die Zwecke der Academie ver wendet werden, zusammen also 102Khlr. 10 Ngr. 6 Pf. abgezogen, so verbleibt die Summe von 398Thlr. 13 Ngr. 4 Pf. als der oben bereits angegebene Mehraufwand übrig. Ueber den Besuch und die Wirksamkeit der verschiedenen mit der medicinisch-chirurgischen Academie verbundenen An stalten in der letztverfloffenen Finanzperiode geben die Beila gen 7 und 8 ausführliche Auskunft. Außer dem bereits oben angeführten und durch die Ver wendung der gesammten Zinseneinnahme für das Interesse der Academie zur Erledigung gebrachten ständischen Anträge wurde bei der vorliegenden Position (Landt.-Act. a. a. O ) in Folge der Wahrnehmung, daß den Hufschmieden oft die erforderliche Kenntniß und Geschicklichkeit hinsichtlich des Hufbeschlages abgeht, und wegen der hieraus für Menschen und Vieh erwachsenden Nachtheile ferner noch der ständische Antrag gestellt: die hohe Staatsregierung möge für eine bessere Aus bildung der Schmiede hinsichtlich des Hufbeschlages auf geeignete Weise Sorge tragen und in dieser Be ziehung, wenn erforderlich, bei der nächsten Stände versammlung ein Postulat stellen. Das königliche Decret vom 11. Juni 1846 hatte hierzu bemerkt (a. a. D. Seite 792): daß hierauf in geeigneter Weise Bedacht genommen werden soll. Nach Mittheilungen, welche in Bezug auf den letzten Antrag dem Ausschüsse zugingen, ist die Staatsregierung bemüht gewesen, namentlich durch Vernehmung mit den land- wrrthschastllchen Vereinen, die erforderlichen Erörterungen anzustellen, hat jedoch die Ueberzeugung erlangt, daß sich der gestellte Antrag nur in Verbindung mit Veränderungen des Beterrnarrwesens überhaupt, welche zu einem wesentlich er höhten Kostenaufwande bei der Khierarzneischule führen müß ¬ ten, würde erreichen lassen, weshalb man Bedenken getragen hat, gegenwärtig tiefer auf die Sache einzugehen. Bei diesen Mittheilungen hat der Ausschuß Beruhigung gefaßt. Bei Beurtheilung des Etats selbst mußte man auf die Lage, in welcher sich die vorliegende Anstalt der beabsichtigten Medicinalreform gegenüber befindet, näher eingehen. In der ständischen Schrift über das Staatsbudget vom 18. August 1843 wurde die Frage zur Erwägung der Staats regierung gestellt, ob und in welcher Weise die chirurgisch- medicinische Academie mit der Universität Leipzig ganz oder zum Theil verbunden werden könne. Es fand sich hierdurch die Staatsregierung veranlaßt, in einem königlichen Decrcte, welches am 27. Marz 1846 bei den Kammern einging, die sämmtlichen in Beziehung auf das Medicinalwesen bei uns bestehenden Einrichtungen einer durchgreifenden Erörterung zu unterwerfen, zugleich aber die gutachtliche Erklärung der Ständeversammlung über die in der Medicinalverfassung Sachsens wünschenswerthen Reformen einzuholen (Landt.- Act. 1846 Abthl. I. Bd. 2. Seite 455). Die hierauf ausgesprochenen Ansichten der Kammern gingen ziemlich weit auseinander. Während nämlich diezwcite und eine Minorität der ersten Kammer sich neben andern hier nicht weiter in Betracht kommenden Erklärungen für die For derung einer gleichen wissenschaftlichen Vorbildung für alle Medicinstudirenden und demzufolge für den Wegfall einer Unterscheidung der Aerzte nach zwei verschieden vorgebildeten und in verschiedener Weise berechtigten blassen, sowie für Auf hebung der chirurgisch-medicinischen Academie, jedoch unter Fortbestand des Entbindungsinstituts und der Hebammen schule, derKhierarzneischule und des botanischen Gartens, und endlich für Anbahnung einer Einrichtung in den städtischen Krankenhäusern, durch welche angehende Aerzte Gelegenheit zu tüchtiger praktischer Ausbildung finden können, entschied, glaubte die Majorität der ersten Kammer die Annahme dieser Reformen widerrathen zu müssen (a. a. O. Seite 817 rc.). Nach Mittheilungdes Herrn Staatsministers des Innern (Mittheil. II. Kammer Nr. 37. Seite 707) in der zweiten Kammer am 15. Februar dieses Jahres ist ein Gesetzentwurf, die Reform der Medicinalverfassung betreffend, in der Haupt sache fertig, doch konnte mcht mit Bestimmtheit die Zusiche rung ertheilt werden, daß derselbe noch den gegenwärtig ver sammelten Kammern werde vorgelegt werden können. Bei einer solchen Lage der Sache glaubte der Ausschuß von einem Anträge auf sofortige Aufhebung der chirurgisch- medicinischen Academie absehen zu müssen, konnte es jedoch nur für zweckmäßig finden, wenn alle Hindernisse für sofortige Auflösung der Academie nach Feststellung der Medicinalreform in Zeiten beseitigt werden, und empfiehlt deshalb derKammcr folgende Anträge: XIII. DieStaatsregierung möge schon von jetzt an die er forderlichen Maaßregeln einleiten, durch welche er möglicht wird, die chirurgis ch-medicinische Academie, so weit sie Bildungsanstalt von Aerzten zweiter Elaste und Militairärzten ist, für den Fall, daß die in nächste Aussicht gestellte Medicinalreform dasPrin- cip der Gleichstellung sämmtlicher Aerzte zur Gel tung bringt, sofort nach Einführung dieser Reform aufzuheben, namentlich aber deshalb von jetzt an nur solche Zöglinge zur Aufnahme zulassen, welche bei der erfolgenden Aufhebung der Academie zur Universität überzutreten nicht behindert sind;
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