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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Zn der Finanzperiode 1843—1845 wurden hier 96 Lhlr. 2 Ngr. 1 Pf. in der letzten Finanzprriode 88 - 12 - 1 - zusammen also: 484Lhlr.14Ngr. 2 Pf. oder jährlich nur: 30 - 22 - 4 - erübrigt, so daß ein Grund einer Verminderung des Voran schlages nach den einzelnen Berechnungssätzen nicht vorliegt. Die einzelnen für Schützengesellfchaften und Innungen hier aufgeführten Satze anlangend, so sind in Folge ausführ licher Erörterungen (vergl. Landtagsacten 18ZH, Abthlg. Ul. Beilage 1. Sammlung S. 776) seit der Finanzperiode 4837 bis 1839 nur diejenigen beibehalten worden, bei denen sich ein so begründeter Anspruch ergab, daß dieBewilligung nicht zu versagen war. In Bezug der an die Schützengesellschaften zu zahlenden Lranksteueräquivalente ist aber der Staatsregie rung im Gesetze vom 6. December 1834 §. 6 die Ablösung ausdrücklich Vorbehalten, welche also jederzeit erfolgen kann, sobald es für die Staatskasse vortheilhaft gehalten wird. Der Ausschuß ist nicht der Ansicht, daß der gegenwärtige Zeitpunkt der geeignete sei, um das hierzu erforderliche Ab- lösungscapital von etwa 35,000 Lhlr. zu beschaffen. Meßen des unter b. befindlichen Ansatzes von 250 Lhlr. Conventronsgeld als Beitrag zu den Verwaltungskosten der Dresdner Sparkasse verkennt der Ausschuß nicht, daß die ursprüngliche Bewilligung dieser Summe in dem Umstande volle Motivirung findet, hierdurch die Einführung der für die Volkswohlfahrt so nützlichenJnstitute zu befördern, kann sich jedoch nicht verschweigen, daß dem gegenwärtigen Zustande gedeihlicher Entwickelung dieser Anstalten gegenüber eine Ungleichheit dadurch hervorgebracht wird, daß nur einer der vielen bestehenden und noch einen nicht unansehnlichen Ueber- schuß abwerfenden Anstalten eine solche Unterstützung zu Th eil wird; er sieht sich daher auch veranlaßt, der Kammer den An trag zu empfehlen: XV. die Staatsregierung wolle über die Möglichkeit des Wegfalls des hier aufgeführten Beitrags zu den Verwaltungskosten der Dresdner Sparkasse Er örterungen anstellen und dem nächsten Landtage über das Ergebniß derselben Mittheilung machen, übrigens aber die Zustimmung zu Position 24 in einer Höhe von 2855 Lhlrn. zu befürworten. Präsident Cuno: Da sich Niemand ums Wort meldet — Abg. Evans. Abg. Evans: Ohne alle Motivirung will ich nur ein fach denAntrag stellen, daß auf die 205 Lhlr. 16 Ngr. 7 Pf., als Beitrag zu den Verwaltungskosten der Dresdner Spar kasse eine abgesonderte Frage gestellt werde, da mir der Aus schußbericht selbst Gründe genug an die Hand gegeben hat, gegen diese Position stimmen zu müssen. Präsident Cuno: Ich werde diesem Wunsche ent sprechen. Berichterstatter Abg. v. Hülße: Da der geehrte Spre cher seine Gründe aus dem Ausschußgutachten selbst entnom men hat, so muß ich den Ausschuß dadurch rechtfertigen, daß, sü weit bis jetzt von Seiten der frühern Ständeversammlun ¬ gen über diese Position Bericht erstattet worden ist, diesen Be richten allerdings die Voraussetzung zu Grunde liegt, daß die Staatskasse zu einer derartigen Zahlung verpflichtet sei. Die Zeit, welche zwischen der Berichterstattung des Ausschusses und dem Eingänge des Budgets lag, ist eine zu kurze, um einen Gegenstand, der jedenfalls eine Principfrage berührt, aus führlich zu erörtern, es konnte daher der Ausschuß keinen an dern Antrag stellen, als den hier vorliegenden. Der Wunsch des Ausschusses ist ein gewiß gerechter, daß erst gründlich un tersucht werde, in wie weit eine rechtliche Verbindlichkeit vor handen sei oder nicht. So lange nicht entgegenstehende Resul tate vorhanden sind, werden wir uns, glaube ich, derBewilli- gung dieser Summe nicht entziehen können. Staatsminister v. Friesen: Ich wollte nur mit weni gen Worten dem beitreten, was der Herr Berichterstatter ge sagt hat. Die Regierung hat zwar gegen denAntrag an sich nichts einzuwenden und wird das ganze Rechtsverhältniß nochmals in gründliche Erörterung nehmen, ich bemerke aber ausdrücklich, daß bisher sowohl die frühern Ständeversamm lungen als die Regierung stets von der Ansicht ausgegangen, daß hier ein Rechtsverhältniß vorliege. Indessen wird die Regierung, wie gesagt, sehr gern bereit sein, das ganze Berhaltniß nochmals zu erörtern. Präsident Cuno: Bei der Abstimmung muß ich hier den gewöhnlichen Weg verlassen, und statt den Seite 65 XV. er sichtlichen Antrag des Ausschusses zunächst zur Abstimmung zu bringen, über die Bewilligung der angefochtenen Position von 205 Lhlr. 16 Ngr. 7 Pf. Beitrag zu den Verwaltungs kosten der Dresdner Sparkasse abstimmenlaffen, weil, insofern diese Position abgeworfen werden sollte, selbst verstanden der Antrag des Ausschusses sich erledigt. Zuletzt würde über die Position selbst die Abstimmung zu erfolgen haben. Wollen Sie diejenigen 205 Lhlr. 16 Ngr. 7 Pf. genehmigen, welche in dem Budget als Beitrag zu den Berwaltungskosten der Dresdner Sparkasse gefordert werden ?—Durch 34Stimmen abgeworfen, und erledigt sich dadurch der Antrag des Aus schusses unter XV., wenn nicht der Ausschuß einer andern An sicht ist. (Es erfolgt kein Widerspruch.) Es mindert sich nach Abzug der abgeworfenen 205 Lhr. 46 Ngr. 7 Pf. das Postulat auf 2649 Lhlr. 13 Ngr. 3 Pf. Wollen Sie Position 24§ nach Höhe von 2649Lhlr. 13 Ngr. 3 Pf. bewilligen? — Gegen 1 Stimme Ja. Berichterstatter Abg. v. Hü lße: Position 25. Beiträge an Privatanstalten für allgemeine Landeszwecke. Für die vorige Finanzperiode wurden bewilligt etat mäßig: 5120 Lhlr. 25. Ngr.; für die laufende Finanzperiode sind veranschlagt worden: 3321 - — - als» 1799 Lhlr. 25 Ngr. weniger als früher.
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