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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Finanzperivdc ein erhöhter Anlaß zu außergewöhnlichen Aus gaben mit Wahrscheinlichkeit vorhersehen laßt. Namentlich wird in letzterer Beziehung auf die unterm 13. September 1849 erlassene Verordnung, die polizeiliche Beaufsichtigung der Dampfkessel betreffend, hingewiesen. Die Prüfung und Revision der Dampfkesselanlagen von Seiten der anzustellen den Techniker wird einen jährlichen Aufwand verursachen, dessen Höhe sich zwar im Voraus nicht bestimmt bemessen läßt, welcher jedoch muthmaßlich nicht unter der Summe von 500 Thlr. bleiben wird. Die Regierung behält sich für die Zukunft, und wenn sich der Bedarf genauer übersehen läßt, für diesen Aufwand die Stellung eines besondern Postulats vor, beabsichtigt aber, in der laufenden Finanzperiode den neu hinzutretenden außeror dentlichen Bedarf aus der vorliegenden Etatposition zu be streiten. Der Ausschuß kann nun in dem Umstande, daß in der letzten Finanzperiode eine wesentliche Ueberschreitung derBc- willigungssumme Statt gefunden hat, gegenüber der That- sache, daß die vorliegende Position in der zweirvorhergchen- den Finanzperiode noch nicht ganz zur Erschöpfung kam, und in Berücksichtigung der in den Jahren 1846—1848 eingetrc- tenen außerordentlichen Zustände, mit denen die zuerst er wähnte Ueberschreitung wohl im Zusammenhänge stehen dürfte, noch keinen genügenden Grund erblicken, die vorlie gende Position dauernd zu erhöhen, verkennt dagegen den durch Ausführung der Verordnung vom 13. September 1849 entstehenden Mehraufwand nicht, welcher in Berücksichtigung des Umstandes, daß er nur noch während zweier Jahre zu be streiten ist, wahrscheinlich durch Bewilligung von 500 Thlr. für jedes Jahr der ganzen Finanzperiode, welche der Natur der Sache nach auf den transitorischen Etat zu versetzen sein würden, vollständig ausgeglichen wird, und empfiehlt daher der Kammer: sie wolle Position 26 a. in einerHöhe von 5,500Thlr., einschließlich 500 Thlr. transitorisch, auf Berech nung bewilligen. Die Motive dazu lauten: Pos. 26s. Außerordentliche Ausgaben und Insgemein. Das bisherige Etatquantum konnte nach den Erfahrungen der letzten Finanzperioden nicht für ausreichend angesehen werden. Läßt sich aber mit Wahrscheinlichkeit er- würtett, daß auch die nächsten Jahre zu solchen Ausgaben mehrfachen Anlaß geben werden, und liegt es in der Absicht der Regierung, darunter zugleich denjenigen Aufwand mit bestreiten zu lassen, der durch die vom künftigen Jahre ab aus sicherheitspolizeilichen Gründen einzuführenden Revisionen der Dampfkesselanlagen hiesiger Lande durch besonders dazu anzustellendeTechnikerverursachtwerden wird, so erscheint die hier befürwortete Erhöhung um 1,000 Thlr. als unabweis- liches Bedürfnis Abg. Weltz: Die Mehrforderung ist so bedeutend, daß man wohl etwas näher die Sache ins Auge fassen möchte. Der Ausschuß hat zwar auf den Rechenschaftsbericht hingewiesen, allein wenn uns dieser zugegangen ist, dann sind wir über diese Position hinweg und können nicht mehr darauf zurück kommen. Es ist in so vielen Finanzperioden mit 5000 Thlrn. ausgekommen worden, daß es auffallend erscheint, wenn nun auf einmal in der letztverflossenen Finanzperiode 1000 Thlr. mehr gebraucht worden sind. Ich glaube nun vielleicht die Ursache gefunden zu haben, würde mir aber doch, bevor ich einen Antrag stelle, eine Auskunft von der Staatsregierung darüber erbitten, ob meine Ansicht richtig ist. Ich habe näm lich geglaubt, daß der Mehraufwand der letzten Periode da durch hcrbeigeführt worden sei, daß die Grcnzregulirung zwischen der Krone Sachsen und Oesterreich stattgefunden, welche allerdings einen nicht unbedeutenden Kostenaufwand in Anspruch genommen hat. Sollte diese meine Ansicht richtig sein, dann würde ich ganz bestimmt auf die frühere Position von 5000 Thlrn. wieder zurückgehen können, da eine derartige Regulirung, wenigstens in nächster Zukunft, wohl für Sachsen nicht wieder bevorsteht. . Staatsminister v. Friesen: Es handelt sich hier, wie der Bericht selbst bemerkt, um ein Berechnungsgeld; es kann nicht mehr ausgegeben werden, als gerade das Bcdürfniß nothwendig erheischt, aber es muß dies dann auch ausgege ben werden. Derartige Voranschläge haben allerdings alle etwas Ungewisses, und ihre Aufnahme nach gemessenen Sum men in das Budget hat nur den Werth, daß aus der Zusam menrechnung der Positionen der durch die Staatseinnahmen zu deckende Gesammtbedarf bemessen wird. Es wird wenig gewonnen, wenn bei solchen Positionen etwas abgemindert wird; die Regierung kann immer nicht mehr verwenden, als das Bcdürfniß erheischt. Die Grenzregulirungen mit Böh men haben allerdings mancherlei Kosten verursacht, sie sind aber auch durchaus noch nicht beendigt und werden in der nächsten Zeit ebenfalls noch Kosten verursachen; es sind auch noch andere Grenzregulirungen im Gange, die auch noch Ko sten verursachen werden. Uebrigens handelt es sich, nachdem der Ausschuß eine Abminderung beantragt hat, nur um 500 Thlr. mehr, und diese werden gewiß durch die Kosten in An spruch genommen, die in der nächsten Finanzperiode die Aus führung der Verordnung über dieBeaufsichtigung der Dampf kessel in Anspruch nehmen wird, und die in der ersten Zeit nichtganzunbedeutend seinwerden. Ich glaube also, daßselbst eine Abminderung der Ziffer auf der einen Seite keinen großen Erfolg haben könne, auf der andern Seite aber auch zu man cherlei bedenklichen Confequenzen führen würde, weil die Zu sammenrechnung der einzelnen Berechnungsgelder die Summe giebt, nach welcher sich in Verbindung mit den übrigen Po sitionen das Einnahmebudget richtet. Es ist, was ich im All gemeinen bemerke, bei mehrern solchen Berechnungsgeldern eine Abminderung vorgeschlagen worden; die Regierung hat sich nicht dagegen erklärt, weil es sich überall um verhältniß- mäßig kleine Summen handelt, wenn dies aber durch das ganze Budget durchgeführt würde, so könnte der Ausfall be deutend werden, und es würde dann an der nöthigcn Summe fehlen, um auch außerordentlichen Bedürfnissen Genüge zu leisten. Ich glaube also, die Kammer kann füglich es bei dem Vorschläge des Ausschusses von 5500 Thlrn. lassen. Die Re gierung wird dadurch noch nicht ermächtigt, diese Summe
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