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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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kosten übertragen sollte, daß er aber ein unbemittelter Mann sei, daß er sechs Kinder hätte. Der älteste in Untersuchung befindliche Sohn wäre moralisch verloren, und die andern Kinder wären noch unerzogen, zum Theil krankhaft, er selbst sei preßhast und könne wenig verdienen. Außerdem, führte er noch besonders an, wären auch andere ähnliche Fälle vorge kommen, in denen sich die oberste Behörde veranlaßt gesehen hätte, auf Nachsuchen Kostenerlaß eintreten zu lassen. Bei dem vorigen Landtage ist in der zweiten Kammer die Petition nicht zur Berathung gekommen, er hat sie daher bei dem gegen- wartigenLandtage in einem an die zweite Kammer gerichteten Gesuche wiederholt. Er führt außerdem noch hauptsächlich an, daß sein Sohn eine lange Haft hätte aushalten müssen, daß sein Sohn in der Untersuchung freigesprochen worden wäre, daher es.doch eigentlich wohl gar nicht gerechtfertigt gewesen sei, daß derselbe so lange in Arrest gehalten worden wäre. Dieser letztere Umstand gab nun dem Ausschüsse Veran lassung, sich vor allen Dingen von der Staatsregierung die einschlagenden Acten vorlegen zu lassen, um gerade dieses Moment besonders ins Ange zu fassen und zu sehen, ob etwa aus diesem Umstande ein Grund entlehnt werden könne, sich für das Gesuch zu verwenden. Dem Ausschüsse find nun auch die bei dem Amte Lauterstein ergangenen Acten mit- getheilt worden; aus diesen Acten hat sich denn nun zunächst ergeben, daß der Sohn des Petenten vom 25. Juni 1846 — 25. Januar 1847 bei jener Behörde in Arrest sich befunden hat. Jndeß die Sache hat sich doch nach Einsichtnahme der Acten anders dargestellt, als er im Uebrigen angegeben hatte. Der Mann ist nicht etwa wegen eines geringen Vergehens in Untersuchung gewesen, weswegen vielleicht eine so lange Haft nicht gerechtfertigt erscheinen könnte; der Sohn des Petenten ist vielmehr wegen eines sehr schweren Verbrechens, wegen eines Mordversuchs, in Untersuchung und Haft gekommen, und es begreift sich von selbst, daß er vor Beendigung der Un tersuchung nicht füglich entlassen werden konnte. Nun ist zwar die Freisprechung des Jnculpaten erfolgt, aber nur in Mangel mehrern Verdachts, und daraus wird die Kammer ersehen, daß dasJustizamtLauterstein in seinem guten Rechte war, wenn es den Mann nicht eher los ließ, als bis dieUnter- suchung beendigt war. Außerdem ist noch zu bemerken, daß derJnculpat als ein leichtsinniges, dem Bagabondiren erge benes Subject bezeichnet worden, auch wegen Vagirens-und Diebstahls schon früher zur Untersuchung gezogen und bestraft worden ist. Das Verfahren des Amtes Lauterstein ist nun weiter dahin gerichtet, daß der Vater des Jnculpaten wegen Atzungs- und Defensionskosten in Anspruch genommen wor den ist, zu deren Tragung er civilr.echtlich-verbunden war. Es ist aber nicht etwa mit Execution 'gegen den Mann ver fahren worden, sondern man hatvorallenDingen denKosten- betrag nur auf die Grunstücke des Petenten hypothekarisch in- tabuliren lassen. Etwas Weiteres ist nicht geschehen. Es hat daher dem Ausschüsse das Gesuch des Petenten nicht gerecht fertigt erscheinen können. Der Ausschuß hat der Kammer Vorschlägen wollen: „In Erwägung, daßdieHaftdes Jncul- paten völlig gerechtfertigt war, die subsidiarische Verbind lichkeit des Petenten aber, die erlegten Atzungs- und Defen sionskosten dem Staatssiscus zu erstatten, außer Zweifel ist; in Erwägung endlich, daß von der Untersuchungsbehörde zur Zeit etwas Weiteres, als hypothekarische Sicherstellung der fiskalischen Forderung an des Petenten Immobilien nicht erlangt, und diese Sicherstellung bewirkt worden ist, schlägt der vierte Ausschuß der Kammer vor, daß der Petent mit sei nem Gesuche möge abgewiesen werden." Es ist, um noch etwas erläuterungsweise hinzuzufügen, ein gewöhnliches Verfahren, daß, wenn solche kleine Leute Kosten an königliche Untergerichte zu zahlen haben und diese Zahlung nicht anders zu ermöglichen ist, als durch Subhastation ihrer kleinen Im mobilien, daß dann im Interesse der Staatskasse dahin Für sorge getroffen wird, daß Hypotheken am Grundstücke bestellt werden, und dann der Fiscus für die Gegenwart hinsichtlich der Zahlung nachsieht. Dasselbe Verfahren ist nun auch bei dem Petenten eingeschlagen worden und der Petent kann sich nicht beklagen, daß ihm zu viel geschehen sei. Zur Zahlung ist er verbunden, und daher hat der Ausschuß vorgeschlagen, daß die Petition aufsich beruhen möge. Vkcepräsident v. Held: Will die Kammer auch über diesen Antrag sofort berathen? — Einstimmig Ja. Vicepräsident v. Held: Begehrt Jemand das Wort, um in dieser Angelegenheit zu sprechen? Der Abg. Müller aus Neusalza. Abg. Müll er (aus Neusalza): In einem Punkte kann ich mit den Ansichten, die in dem eben erstatteten mündlichen Berichte vorgetragen worden sind, nicht übereinstimmen, nämlich darin, daß es gerechtfertigt gefunden wird, daß der Fiscus sofort auf die Grundstücke des Vaters die Civilan- sprüche auf Uebertragung der Alimente und Defensionalicn hypothekarisch hat eintragen lassen, oder vielmehr, daß diesem Anträge von der Grund- und Hypothekenbehörde gefügt worden ist. Ich glaube, aus den gegen den Jnhaftaten er gangenen Untersuchungsacten kann niemals feststehen, daß der Sohn sich noch in väterlicher Gewalt oder solchen Um ständen befinde, aus denen die Verbindlichkeit des in die Untersuchung nicht hereingezogenen Vaters völlig liquid sei, und so liquid, daß mit der Eintragung sofort verfahren wer den könnte. Vielmehr wird in jedem Falle der Fiscus zur Klage zu verweisen sein gegen den Vater. Ich habe aber aus dem Vorträge nicht erkennen können, ob speciell in diesem Punkte die Beschwerde ebenfalls den vorschristmäßigen Jn- stanzenzug dmchgemacht hat; wäre das nicht der Fall, so würde ich mich damit einverstanden erklären müssen, daß die Beschwerde, und zwar formell, unzulässig sei. Berichterstatter Abg. Wieland: Ich habe dem geehrten Abgeordneten daraufzu erwidern, daß aus den Untersuchungs acten freilich nicht hcrvorgeht, daß der Fiscus gegen den Va ter des Jnculpaten wegen Erstattung der Kosten Klage er-
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