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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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mäßiger Form geführt worden, er ist mit seiner Vertheidigung jedesmal gebührend gehört worden und die competente Be hörde hat über ihn den Spruch gefallt. Es liegt gar kein Grund vor, weshalb diese Untersuchung nochmals wieder ausgenommen und insbesondere von einer andern Behörde fortgestellt werden sollte. Er hat aus keine Weise eine An klage darauf richten können, daß irgend eine Behörde nicht gesetz- und ordnungsmäßig verfahren sei, und unter solchen Umständen hat denn der Ausschuß auch nicht umhin gekonnt, -em Beschlüsse der ersten Kammer, diesen Gegenstand der Beschwerde auf sich beruhen zu lassen, beizutreten und Ihnen anzurathen, daß Sie dasselbe thun möchten. Vicepräsident v. Held: Will die Kammer über den jetzt gehörten Vortrag sofort berathen? — Einstimmig Ja. Vicepräsident v. Held: Begehrt Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so richte ich die Frage an die Kam mer, ob Sie, wie in der ersten Kammer beschlossen worden und vom Ausschüsse Ihnen angerathen wird, die Be schwerde des Bergarbeiters Schmidt auf sich be ruhen lassen wollen? — Einstimmig Ja. Vicepräsident 0. Held: Hieran reiht sich ein mündlicher Vortrag über die Beschwerde Weißbachs und Genossen zu Hallbach. Berichterstatter Abg. Hohlfeld: Sie erinnern sich, meine Herren, daß in unserer Sitzung vom 15. Januar d. I. über einen Bericht des fünften Ausschusses, betreffend die Be schwerde Weißbachs und Genossen zu Hallbach, wegen Be drückungen von Seiten ihrer Gerichtsherrschaft rücksichtlich der ihnen obliegenden Lehngelder- und anderer dergleichen Pflichten, schon berathen worden ist. Weißbach und 13 Con sorten beschwerten sich darüber, daß sie rücksichtlich der Ab lösung der Schafhutungen und wegen anderer dergleichen Sachen sehr hart behandelt worden waren; man habe ihnen wegen eines hohen Liquidums ihre notdürftigsten Jnventarien- stücke abgepfändet, es seien eine Menge Kosten erwachsen, und deshalb allenthalben wandten sie sich mit der Bitte an die Kammer, es möge Abhülfe geschehen und ihnen ihre Schäden vergütet werden. Auf alle diese Beschwerdepunkte konnte nicht ekngegangen werden, denn das, was gegen die Be schwerdeführer verfügt worden war, gründete sich auf rechts kräftige Entscheidungen. Die Kammer beschloß daher,, die Beschwerde nicht nur als formell — denn es war nicht ein mal nachgewiesen, daß sie bis zu dem betreffenden Ministe- rialdepartement gebracht worden war —, sondern auch als materiell unzulässig anzusehen. Gegenwärtig haben nun die Beschwerdeführer, die von dem Beschlüsse der Kammer in Kenntniß gesetzt worden waren, durch Production einer Ver ordnung des Ministeriums der Justiz vom 30. Marz nachge wiesen, daß sie allerdings ihre Beschwerde bis dahin gebracht Haben und dort abschläglich beschieden worden sind. Sie glaubten nunmehr, daß in dessen Folge hier eine Abänderung des früher gefaßten Beschlusses stattfinden könne. Da aber die Beschwerde auch in materieller Beziehung für unzulässig erachtet worden ist, so versteht es sich von selbst, daß da nachträgliche Beibringen dieser Verordnung ganz einflußlos ist, und der Ausschuß kann natürlich nicht umhin, Ihnen nur anzurathen, es bei dem früher gefaßten Beschlüsse allenthalben bewenden zu lassen. Vicepräsident v. Held: Will die Kammer auch über diese Beschwerde gegenwärtig sofort berathen? — Einstim mig Ja. Vicepräsident 0. Held: Begehrt Jemand das Wort über diesen Gegenstand? — Da dies nicht der Fall ist, frage ich an, ob die Kammer auch diese BeschwerdeWeiß« bach's rc. auf sich beruhen lassen will? — Einstim mig Ja. Vicepräsident v. Held: Nach diesen mündlichen Vor trägen gelangen wir nun zu mehrern schriftlichen Berichten des vierten Ausschusses, welche die gehörige Zeit ausgelegen haben. Der erste betrifft die Petition der landwirthschaft- lichen Vereine zu Schneeberg, Aue und Lößnitz, die Beantra gung eines Feld-, Wiesen - und Waldschutzgesetzes betreffend. Als Berichterstatter ist bezeichnet der Herr Abg. Voigt. Berichterstatter Abg. Voigt: Meine Herren! Es ist von der ersten Kammer mittelst Protocollextracts vom 23. Fe bruar 1850 eine an die gesammte Volksvertretung gerichtete Petition der landwirthschaftlichen Vereine zu Schneeberg, Aue und Lößnitz, die Beantragung eines Feld-, Wiesen- und Waldschutzgesetzes, an die zweite Kammer abgegeben worden; der vierte Ausschuß der letzter», welchem die Berichterstattung über diese Petition zukam, hat hierüber der Kammer Folgende- vorzutragen: Die Bittsteller wünschen einen kräftigen Feld- und Wald schutz durch den Staat herbeigeführt zu sehen und richten an die Volksvertretung die Bitte, bei der Staatsregierung zu beantragen, daß baldmöglichst ein desfallsiger Gesetzentwurf an die Kammern gebracht werde. Die Bittsteller führen zu Begründung ihres Antrags an: Wahrend die Feldfrüchte dem Diebstähle ausgesetzt seien und dcr Landwirth sehr häufig die bittere Erfahrung machen müsse, daß Andere diebischerweise da ärnten, wo er gcsaet und gepflanzt habe, ingleichen daß ihm Feldränder, Wiesen und Klee heimlich ausgehütet würden, sehe er die Waldungen durch Holzfrevler täglich mehr und mehr lichten und sei nicht im Stande, sich gegen diese großen Nachtheile zu schützen. Diese namentlich in der Bittsteller Fabrikgegend vorherrschen den Uebelstande breiteten sich durch die Vermehrung der Be völkerung und durch deren zunehmende Verarmung umso mehr aus, als viele Arbeiter die Beschäftigung in Fabriken der ländwirthschaftlichen, ein sicheres Auskommen gewahren den vorzögen, weil ihnen die erstere, wenn auch nicht hinläng lichen Lebensunterhalt, dennoch ein ungebundeneres Leben gestatte und durch Betteln, sowie Felddieberei noch einen Nebenerwerb in Aussicht stelle. Zu Abhülfe dieser Uebelstände wünschen die Bittsteller:
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