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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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netes Local aufzuweisen, das Rathhaus. Sie nehmen auf die Einwohnerzahl Bezug und behaupten, daß dieselbe dort größer sei, als in Pausa und dessen Umgebung. Auch dieser Behaup tung muß ich widersprechen. Pausa zahlt gegen 2800 Ein wohner, Mühltross nur etwa 1700. Auch scheint mir die geo graphische Lage von Pausa für eine Untergerichtsstelle noch geeigneter, als die Mühltroffs, denn dieses liegt jedenfalls westlicher und ganz an der Grenze, während Pausa in der Mitte der Plauenschen Amtsortschaften liegt. Ich wollte dies nur kurz bemerken, damit man nicht etwa aus meinem Still schweigen folgern könne, ich gäbe das unbedingt zu, was die Mühltroffer aufstellen. Uebrigens glaube ich, daß die Sache lediglich die Regierung zu entscheiden haben wird, und ich be halte mir vor, bei derselben das Nöthige für Pausa besonders einzubringen und zu erbitten. Abg. Evans: Dem Herrn Berichterstatter bin ich sehr dankbar, daß er meiner Bitte gewillfahrt hat, habe aber doch zuvörderst einen Irrthum desselben zu berichtigen. Denn wenn derselbe in den vorgelesenen statistischen Notizen angab, daß diese 13,000 Einwohner in denjenigen Ortschaften seien, auf welche der Stadtrath zu Thum bei Bildung des Gerichts bezirks sein Absehen gerichtet habe, so muß ich dies doch dahin erläutern, daß die Petition selbst von Gemeindevorständen einer Anzahl von Ortschaften unterschrieben worden ist, welche eine Gesammtzahl von 15,107 Seelen repräsentiren. Es han delt sich hier also nicht blos um die Petition aus Thum, son dern auch um die der benachbarten Ortschaften, deren sehn lichster und dringendster Wunsch es ist, mit nach Thum gezo gen zu werden. Sollte, wie beabsichtigt wird, das Bezirks gericht, statt nach Thum, nach Ehrenfriedersdorf verlegt wer den, so wird dasHauptrcsultat sein, daß einigeTausendMen schen durch Thum durchgehen müssen, um das Gericht in Ehren friedersdorf aufzusuchen, während dies umgekehrt der Fall nicht ist. Ich glaube aber doch, daß die Gerichte des Volks wegen da sind, nicht aber das Volkder Gerichte wegen. Wollte man bei der beabsichtigten Verlegung nach Ehrenfriedersdorf beharren, so würden dadurch unnöthigerweise eine große An zahl Gerichtsbefohlener genöthigt, einen länger» Weg von vielleicht mehrer« Stunden zu machen. Es liegt bei Thum — ich kann mich hierin wohl auf mehrere Mitglieder der Kammer beziehen, welchen die dortigen Verhältnisse eben so genau be kannt sind, wie mir — das Dorf Gelenau, welches nach der neuesten Zählung gegen 5000 Einwohner haben soll, obgleich in der Petition eine etwas geringere Anzahl angegeben ist. Wenn aber das bei der neuen Gerichtsorganisation nicht einen Hauptgrund bildet, daß man auf die concentrirte Bevölkerung Rücksicht nimmt, so weiß ich nicht, was eigentlich berücksichtigt werden soll. In dieser Beziehung ist Thum ein sehr markirter Punkt. Es münden dort viele Thäler ein, in denen sich sehr volkreicheOrtschaften befinden, z.B. Stadt und Dorf Thum, Oberdorf, Iahnsbach, Herold, Gelenau und Auerbach mit einer Bevölkerung von vielen Tausenden, und daher ist es meine Micht, den Antrag zu stellen, „daß diese Petition aus Thum der Staatsregierung zur Berücksichtigung besonders empfohlen werde. Beabsichtigte ich zunächst eine oratio pro äomo zu halten, so müßte ich ausschließlich für Gepersprechen, für dessen Berück sichtigung ebenfalls viele Gründe vorhanden, denen auch die Staatsregierung, wie ich nicht bezweifle, Beachtung schenken wird. Wenn aber, wie hier, 15000 Menschen bei uns bitten, so ist es doch unsere Schuldigkeit, daß wir mehr thun, als sie und ihre Bitte auf die Seite, auf den Ministertisch zu schieben. Ich glaube, wir können nicht weniger thun, wir müssen sie zur Berücksichtigung empfehlen. Ich werde diesen Antrag, dafern es nöthig ist, schriftlich einreichen. In Bezug auf das dort erbetene Bezirksgericht will ich später zurückkommen und jetzt nur noch anführen, daß, dafern nicht eine größere Anzahl Bezirksgerichte errichtet werden soll, doch wohlAnnaberg oder Wolkenstein hauptsächlich in Frage kommen müssen. Für Wolkenstein sprechen allerdings auch sehr wichtige Gründe, namentlich ist dieser Ort seit einer Reihe von Jahren darauf angewiesen, dort bilden die Circulativnsmittel, welche durch das Amt in Umlauf gesetzt werden, einen Theil der Nahrung der Einwohnerschaft. Es sind 20 bis 30,000 Lhlr. anzuneh men, welche durch das Amt, das Rentamt u. s. w. in Circula- tion kommen. Nun wäre allerdings zu bedenken, daß die Ent ziehung einer solchen Summe auf einen kleinen Ort, der so lange schon darauf angewiesen und dessen Nahrungszweige in gedrücktem Zustande sind, einen ungeheuer» Eindruck machen muß, während Annaberg dagegen allerdings günsti ger gestellt ist und eines derartigen Zuschusses weniger drin gend bedarf. Für Wolkenstein spricht auch noch, daß dort die nöthigen Lokalitäten bereits vorhanden sind, und es ist daher zu hoffen, daß Wolkenstein, wenn es ja nicht mit einemBezirks- gerichte bedacht werden könnte, wenigstens bei der Bildung von Verwaltungsbehörden werde berücksichtigt und nicht über gangen werden, denn dafür liegen zu überwiegende Billig keitsgründe vor. Uebrigens glaube ich, ist die Thumer Peti tion mit so vielen Gründen unterstützt, die in Thums Nahe lebende Bevölkerung istsogroß, daß sie von Seiten der Staats regierung auch dahin Erwägung verdient, ob nicht dort der Sitz eines Bezirksgerichts aufzuschlagen sei, unbeschadet der Errichtung eines solchen in Wolkenstein oder Annaberg. Ich für meine Person sehe jedoch von Stellung eines Antrages ab und wollte nur darauf besonders aufmerksam gemacht haben. Mein Antrag geht nurdahin, die Thumer Petition der Staats regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen, und diesen wer den Sie gewiß unterstützen. Vicepräsident 0. H eld: Der Herr Abg. Evans hat den Antrag gestellt, die Petition des Stadtraths zu Thum und Genossen der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu em pfehlen.,^ Findet dieser Antrag Unterstützung? — Aus reichend. Abg. Eymann: Wenn ich dem Vortrage des Berichtes richtig gefolgt bin, so ist vom Ausschüsse der Beschluß gefaßt
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