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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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das für bedenklich. Wir müssen von der Ansicht ausgehen, daß die Beamten um des Gesches und ihrer Pflicht willen ihr Amt ausüben, und nicht in Aussicht auf pecuniairen Gewinn. Abg. Hähnel: Ich halte gerade den Antrag des Abg. Kalb für sehr zweckmäßig, wenn auch das Prim cip, welches der Vorredner erwähnt hat, gewiß richtig ist. Aber bei solchen Angestellten wie die Leichenfrauen sind, die einen so schweren Dienst und die eine so niedere Bildung haben, bei dem großen Interesse, das der Staat an ihrem Amte hat, daß Scheintodte wieder in das Leben zurückgerufen und daß Verbrechen entdeckt werden, halte ich es wohl für gut, daß man den Pflichteifer der Leichenfrauen besonders durch eine ausgesetzte Prämie anrege. Nur würde ich wün schen, daß nicht unbedingt die Prämie aus der Staatskasse zu zahlen sei, namentlich in den Fällen, wo es sich um Ent deckung eines Verbrechens handelt, und es wird gewiß der Antragsteller damit einverstanden sein, daß wenigstens zu Protokoll erklärt werde, daß die Prämie für den Fall, wenn ein Verbrechen entdeckt worden ist, von dem Verbrecher ge zahlt werden müsse, sofern er es im Stande ist. Vicepräsident v. Held: Der Antrag des Abg. Kalb ist doppelten Inhalts, nämlich Prämien zu zahlen, wenn Scheintod entdeckt wird, und dann, wenn Verbrechen ent deckt werden. Fände ich auch im erster» Falle Prämien zu ge statten nicht bedenklich, so möchte ich sie doch im zweiten Falle durchaus abgelehnt wissen, und zwar aus dem natürlichen Grunde, weil sonst Belohnung und Bestrafung entgegenge stellt werden. Die Leichenfrauen werden nämlich verpflichtet, sobald sie Spuren eines gewalsamen Kodes finden, solche zur gerichtlichenAnzeigezu bringen, und verwirken, wennsiediese pflichtmäßige Anzeige unterlassen, nach dem Criminalgesetz- buche Strafe. Nun sollen aber die Leichenfrauen nach dem Kalb'schen Anträge für den Fall, wo sie eine bei Strafe ge botene Anzeige eines muthmaßlichen Verbrechens mit Erfolg erstatten, also dafür Belohnung erhalten, daß sie sich nicht durch Ni ch tanzeige strafbar gemacht haben. Ein solches Ver fahren scheint mir unpassend. Ich kann ferner auch dem er sten Kheile des Antrags das Wort nicht reden, weil sonst die Leichenfrauen gewiß zu pointillös sein werden. Denn jeder hat gewiß durch die Erfahrung gefunden, daß Prämien für Denunciationen und sonstige Anzeigen nur dahin führen, daß mehr angezeigt wird, als nvthwendig ist. Aus diesen Gründen werde ich gegen den Kalb'schen Antrag stimmen. Abg. Funkhänel: Dem ersten Bedenken des Herrn Vicepräfidenten muß ich beitreten und werde deshalb bitten, daß die Fragstellung über den Kalb'schen Antrag nach den angegebenen zwei Richtungen gesondert werde. Was aber die Prämien für die Lebensrettungen betrifft, auf die der eine Theil des Antrags gerichtet ist, so muß auch ich mich für den Antrag erklären. Ich kann das Bedenken des Abg. Müller aus Niederlößnitz nicht theilen; ich glaube, daß er das Prin- ckp hier gegenüber der Praxis zu wert treibt. Wir müssen die Menschen nehmen, wie sie sind, nicht wie sie sein sollten; das ist ein Grundsatz, der schon imAllgemeinen seine Anwendung findet, noch mehr aber bei der Kodtenschau der Leichenfrauen, bei einem Institut, das von der Regierung in ihrer Vorlage so characterisirt ist, und zwar der Wahrheit gemäß, daß man nicht verkennen kann, wie eine Aufmunterung der Khätigkeit der Leichenfrauen allerdings höchst wänschenswerth wäre. Eine Aufmunterung wird aber diesen Leichenfrauen durch Aussetzung einer Prämie gewiß gewährt werden; und wenn sie in Folge dessen sorgfältiger zu Werke gehen, namentlich um Scheintod zu verhüten, so können wir dies unmöglich für einen Nachtheil, sondern nur für den größten Vortheil erach ten. Ich kann nicht glauben, daß, wenn sie pointillös zu Werke gehen, dies Jemanden schade, und am wenigsten kann ich den Vergleich mit den Denunciationsprämien hier am Orte finden. Abg. v. Kalb: Der Herr Vicepräsident hat wahrschein lich übersehen, daß in meinem Anträge steht: „Leichenfrauen, deren Kodtenschau auf Entdeckung eines Scheintodes oder eincsVerbrechens führtrc." Sie sind also in ihrer ausdrücklichen Dienstpflicht, wenn sie Anzeige machen. Er hat ferner einen Widerspruch darin gefunden, daß nach meinem Anträge Ent deckungen belohnt werden sollten, Unterlassungen aber be straft werden müssen. Ganz recht, sie sollen die Spuren von Scheintod oder Verbrechen anzeigen, aber nicht jede Anzeige bewahrheitet sich nachher; wenn nun wirklich ein Verbrechen mittelst der Anzeige zur Entdeckung kommt, so erreiche auch dieser Erfolg eine Belohnung. Im Princip bin ich mit dem Abg. Müller ganz einverstanden; auch ich glaube, jede gute Khat, innerhalb und außerhalb der Berufspflicht, lohnt sich selbst, aber ich glaube auch, er widerspricht in praxi sich selbst; denn wir haben bei dem Ausschußberichte über das Budget des Ministerium des Innern auch mehrere Gelder ausgesetzt gefunden für Prämien bei Lebensrettungen und dergleichen, ich habe aber nicht gesehen, daß der Abg. Müller als Mitglied desAusschusses aufStreichung dieserPosition angetragen hatte. Abg. Müller (ausNiederlößnitz): Der Vorredner und der Abg. Funkhänel haben mir eingehalten, daß ich bei dieser Frage dem Princip zu sehr Rechnung getragen, die Praxis aber zu wenig ins Auge gefaßt habe. Wenn ich mich aber ganz auf den praktischen Standpunkt stelle, so glaubeich, daß, was den ersten Kheil des Antrags betrifft, wenn es einer Lei chenfrau gelingt, einen Scheintodtcn in das Leben zurück zu rufen, die Angehörigen sie gewiß so belohnen werden, daß der Staat gar nicht für jene einzutreten braucht; es müßte denn ein ganz blutarmerMensch sein, und selbst dann würde sie gewiß, wenn es ihr eben nur um eine Belohnung zu thun ist und nicht um das Bewußtsein einer edlen Khat, noch immer einen klingenden Dank für diese Wiederbelebung erhalten. Wenn der Abg. Kalb in meiner Abstimmung bezüglich der Lebens rettungsprämien bei dem Budget des Ministeriums des In-
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