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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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ruttgerr an die Gemeinden, streng abgegrenzte Be stimmungen darüber treffen möge, wie dergleichen Lodtenhallen einzurichten seien." Der Ausschuß empfiehlt der Kammer die Annahme a) von Z. 5 des Gesetzentwurfes, wie auch b) des von der ersten Kammer beschlossenen Antrages. Präsident Cuno: Auch zu diesem Paragraphen ist ein Antrag von dem Abg. Hähnel eingereicht worden, ein Zusatz zu §. 5: „Auf Antrag der betreffenden Gemeindevertreter kann jedoch von dieser gesetzlichen Bestimmung überhaupt so wohl, als auch von einzelnen verordnungsmäßigen Bestim mungen über die Einrichtung der Lodtenhalle von der vor gesetzten Regierungsbehörde Dispensation ertheilt werden." Ich habe zunächst die Motivirung des Antrags zu erwarten. Abg. Hähnel: Nach den Motiven zu dem Gesetzent würfe werden allerdings dieseLodtenhallen als ein unentbehr liches Erforderniß auf jedem Begrabnißplatze angesehen, ich kann die Richtigkeit dessen nicht anerkennen, wenigstens hat sie meine Erfahrung nicht bestätigt. Ich glaube, man muß auch hier unterscheiden, wie man schon früher bei dem Lodtenschaugesetze hätte unterscheiden sollen, zwischen größer» Städten, allenfalls auch zwischen Städten überhaupt und volkreichen Dörfern, und zwischen dem gewöhn lichen platten Lande. In meinem Gerichtsbezirke kenne ich gar keine solchen Lodtenhallen, und es ist zekther immer gegan gen. Ich bin auch überzeugt, daß, wenn sie gebaut werden, sehr selten eine Leiche hineingebracht werden wird, höchstens einmal ein Verunglückter oder ein Selbstmörder, und dann wird erst recht Niemand eine ihm angehörige Leiche hinein bringen lassen wollen. Jedenfalls wird nun den Gemeinden durch Errichtung solcher, ihrer Ansicht nach überflüssiger Lodtenhallen ein nicht unerheblicher Kostenaufwand bereitet werden. Wenn auch die erste Kammer vorgesehen hat, daß nicht die Bezirksärzte die Anordnungen treffen sollen, wie die Hallen zu bauen seien, so glaube ich, daß damit doch nicht viel geholfen sein wird, ich fürchte vielmehr, den Erfahrungen nach, die ich gemacht habe, daß von der Regierungsbehörde für die Lodtenhallen, wenn die Bestimmungen allgemein getroffen werden, die Ansprüche noch größer gemacht werden, als wie sie die Bezirksärzte, die mit den Localverhältnissen vertraut sind, machen würden. Deshalb, glaube ich, möchte schon in dem Gesetze selbst die Füglichkeit gegeben werden, von dieser ganz direkten dispositiven Bestimmung Dispensation zu cr- theilen. Es versteht sich von selbst, daß diese Dispensationen und die denselben vorhergehenden Verhandlungen kostenfrei sein müssen, denn es handelt sich hier sowohl um landespoli- zeiliche, als um Gemeindesachen, also daran dürste man sich nicht stoßen. Präsident Cuno: Unterstützen Sie den von mir bereits verlesenen Antrag des Abg. Hähnel? — Geschieht aus reichend. Abg. I). Kalb: Meine Herren! Ich hätte gewünscht, der Abg. Hähnel hätte seinen Antrag etwas anders gefaßt, nämlich in der Maaße: „es bleibe jeder Gemeindevertretung überlassen, Lodtenhallen anzulegen." Wenn wir die Noth- wendigkeit der Lodtenhallen für jeden Begräbnißplatz aus sprechen, also auch für jeden kleinen Ort, wo z. B. blos eine Filialkirche ist, wo nur 15 oder 16 Häuser nebeneinander ste hen und jährlich kaum ein oder zwei Sterbefälle vorkommen, dann glaube ich, wird eine viel größere und gerechtere Unzu friedenheit im Lande hervorgerufen werden, als bishergewesen ist. Dieser Optimismus wird auch noch den Rest von dem Guten, was in dem Gesetze geblieben ist, auf dem Lande den Leuten aus dem Gedächtnisse bringen. Es besteht z. B. in Tharandt, einer mittleren Stadt, ein Todtenhaus, und es ist mir von zuverlässiger Seite versichert worden, daß selten Je mand hineingebracht worden ist. So besteht in Frankfurt, einer großen Stadt, ein ausgezeichnetes Leichenhaus, es sind jedoch unverhältnißmaßig wenig Leichen hineingekommen, und wenn welche hineinkamen, um an ihnen Wiederbe lebungsversuche zu machen, so hat sich bis jetzt seit einer Reihe von Jahren, ja Jahrzehenten, niemals ein Erfolg herausge stellt. Wie viel weniger werden nun gar die Lodtenhallen auf dem Lande benutzt werden, wenn selbst die Leichenhäuser in Städten so wenig frequentirt werden. Wenn vorhin er wähnt worden ist, die Aerzte seien nicht so vorsichtig, und bei dieser Gelegenheit in der ersten Kammer eine Geschichte von zwei Kindern erzählt worden ist, als ob sich das in den letzten Jahren in Sachsen ereignet habe, so muß ich zumDicnste der Wahrheit bemerken, daß ich dieselbe Geschichte mit allen Ein- zelnheiten schon vor zwanzig Jahren in Frankfurt am Main gehört habe. Daselbst besteht übrigens die gute Haussitte, während der drei Lage keine Leiche allein zu lassen, sondern die Pietät der Hinterlassenen bringt cs mit sich, entweder selbst bei der Leiche zu bleiben, oder wenigstens einen Wächter hin» zusctzen. Wenn eine solche Einrichtung als gute Sitte überall herrschend wird, so glaube ich, wird sich manches Bedenken schon an und für sich erledigen. Was wollen wir mit den Lodtenhallen ausrichten? Wollen wir sie blos füreinen Lobten einrichten? Wir müssen jedenfalls noch eine Lokali tät für den Wächter haben, cs müßte also auch für den Win ter ein Heizungsapparat da sein, denn wir können die Leiche nicht allein dalassen. Bei ansteckenden Krankheiten reicht eine Lokalität für eine Leiche nicht aus, es ist also für solche Fälle nicht einmal ausreichend gesorgt. Meine Erfahrung hat mich häufig gelehrt, daß die Hinterlassenen viel lieber ihre Angehörigen bei sich behalten, als sie an einen fremden Ort legen. Für Nothfalle an bevölkerten Orten mag die Ein richtung zweckmäßig sein, nicht aber überall auf dem Lande. Ich bin also dafür, man möge es der Gemeindevertretung überlassen, auf dem Begrabnißplatze für eine Lodtenhalle zu sorgen, und ich werde diesen Antrag dem Herrn Präsidenten überreichen, mich aber auch, wenn er nicht durchgeht, mit dem. ähnlichen des Abg. Hahnel vereinigen.
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