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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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angenommenen Grundzüge einer künftigen Medicinalordnung als Anträge an die Staatsregierung bringe; zweitens sich bei der Staatsregierung dafür verwenden möge, daß für die ge genwärtigen Aerzte zweiter blasse, welche das Lxanwn pro praxi Möäioa zur Erlangung des Grades eines Arztes erster Claffe abzulegen gesonnen sind, die behufkge Staatsprüfung nach Art des zeither für die meäieinse prsetici üblichen Examens eingerichtet werden möge. Der eine erste Antrag ist also ein allgemeinerer, auf einen Gesetzgegenstand sich be ziehender, der andere aber ein die Lage einer besonderen Classe von Aerzten betreffender. In dem ersten wird auf die Ver handlungen Bezug genommen, welche im August 1849 von Seiten einer Versammlung sächsischer Aerzte inDresden statt gefunden haben, und auf die Grundzüge einer künftigen Me- dicinalreform, über welche man sich dabei geeinigt hat, um sie als Vorschläge an die Staatsregierung zu bringen. Diese Anträge nun, welche in den betreffenden Nummern einerZeit- schrift beigelegt sind, wollen die Petenten auch als Anträge der Kammer an die Staatsregierung gebracht wissen. Dies bezieht sich also offenbar auf denjenigen Gesetzentwurf, dessen Vorlegung bei der Eröffnung des jetzigen Landtages der der- maligen Volksvertretung inAussicht gestellt worden ist, soweit sich es nämlich irgend ermöglichen lasse, ihn zum Abschlüsse zu bringen, bevor unsere Aufgabe sich erledigt haben wird. Es wird Ihnen erinnerlich sein, daß am 15. Februar dieses Jahres der Herr Minister des Innern auf eine vom Viceprä sidenten Haberkorn gestellte Anfrage eröffnet hat, daß dieser Gesetzentwurf imWesentlichenzwar fertig sei, allein noch eine Vernehmung mit dem Kriegsministerium nöthig mache, und dann, wenn diese erfolgt sein werde, noch dem Gutachten von Aerzten aus verschiedenen Lheilen des Landes unterworfen werden solle; daß endlich das Ministerium auch damit um gehe, oder es wenigstens als thunlich erkenne, denselben durch die Presse bekannt zu machen und der öffentlichen Kritik zu unterstellen, wornach dann derselbe an die Kammer zu gelan gen haben werde. Wenn wir nun auf den Antrag, welcher von mir als der erste mitgetheilt worden ist, eingehen wollten, so würde dies offenbar die Nothwendkgkeit herbeiführen, uns auf das Materielle desselben einzulassen, denn ohne dies könn ten wir ihn derRegierung nicht anempfehlen, und das ist doch gewiß jetzt nicht rathlich. Dazu kommt aber auch noch das Moment, daß jene Grundzüge, wie Ihnen bereits mitgetheilt worden, durch die Aerzte selbst an die Regierung gelangt sind, wir aber kaum ein Mehreres thun könnten, als was diese Sachverständigen bereits gethan haben, ohne daß wir einen Anspruch darauf machen dürsten, vor der Hand mehr zu er langen, als sie. Das Zweite, was die Petenten wünschen, wird dadurch klar, daß man sich vergegenwärtigt, wie nach der früheren Gesetzgebung über das Medicinalwesen, soweit sie namentlich auf den Mandaten vom 30. Januar 1819 und vpm 1 Juni, 1824 beruht, eineUnterscheidung zwischen äuße rer und innerer Heilkunde, und Aerzten und Wundärzten ge macht worden ist, wie ferner noch im Bereiche der innern Heilkunde ein Unterschied besteht zwischen promovirten Aerzten oder Aerzten erster Claffe, und meäioinaspraokieis, oder Aerzten zweiter Claffe. Es haben sich diese Bestimmungen im Laufe der Zeit als nicht mehr haltbar gezeigt, und es sind in Folge dessen schon bei dem Landtage 1843 Anträge an die Staats regierung gelangt, welche sich zunächst allerdings nur auf die medicinisch-chirurgische Akademie bezogen. In Verfolgung derselben ist am Landtage 18EZ- ein Dekret an die Kammern gelangt, mit welchem die Grundzüge einer vorzunehmenden Medicinalreform zur Begutachtung vorgelcgt worden sind. Es ist nicht blos darin durch die Staatsregierung, sondern auch in der von den Ständen gepflogenen Berathung aner kannt worden, daß künftighin die verschiedenen Classen der Aerzte aufzuhören haben würden. Es ist nun diese Angelegen heit, wie ich schon im Eingang erwähnte, auch von den Aerz ten unseres Vaterlandes in Erwägung gezogen und bei der gedachten Versammlung in Dresden ein ebenfalls dahin ge hender Beschluß, daß es künftighin nur Aerzte einer Claffe geben solle, gefaßt worden. Durch Aufstellung dieses Grund satzes sind in denjenigen Aerzten, welche von der Berechti gung, sich an dem inneren Heilverfahren praktisch zu bethei ligen, bisher ausgeschlossen waren, Hoffnungen erregt wor den. Sie sehen sich durch den hier von den Aerzten gefaßten Beschluß der Aussicht nahe gerückt, daß sie in Zukunft mit den übrigen Aerzten eine und dieselbe Classe bilden werden, sagen sich aber selbst, daß dies nicht sofort durch eine einfache gesetzliche Bestimmung werde bewirkt werden können, sondern daß diese Gleichstellung immer noch an eine Prüfung gebun den fein werde. Diese Prüfung, wie sie jetzt für Aerzte erster Classe verlangt wird, zu bestehen, getrauen sie sich aber, wie es scheint, aus mehrfachen Rücksichten nicht. Sie wünschen daher, daß ihnen in Bezug auf dieselbe eine gewisse Vergün stigung zu Theil werde, welche ihnen den Eintritt in die erste Classe der Aerzte möglich mache. Es wird sich aber aus die ser Darstellung ergeben, daß auch darüber nicht früher Be schluß gefaßt werden kann, bevor nicht feststeht, was die neue Medicinalverfassung über die künftige Stellung der Aerzte überhaupt entscheiden wird. Es kann daher der Ausschuß, zugleich im Hinblicke auf das, was auf diese Petition bereits in der ersten Kammer beschlossen worden ist, nicht im Zweifel sein, was er der Kammer Vorschlägen soll; er räth Ihnen an, „die gedachte Petition an die Staatsregierung zu thunlichster Berücksichtigung abzugeben, zugleich aber dieselbe zu ersuchen, sie an diejenige Kammer zurückgelangen zu lassen, bei welcher der Entwurf einer neuen Medicinalordnung zunächst einge bracht werden wird." Präsident Cuno: Wollen Sie, wie es der Geschäftsord nung nach jn der Regel zu geschehen hat, auf Berathung des jetztmündlich erstatteten Berichts sofort eingehen? — Ein stimmig Ja. Abg. Kämme l: Da ich die hier in Rede stehende Peti-
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