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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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als wie es in der gegenwärtigen Vorlage geschieht. Es folgt aus der Ablehnung zugleich, daß für die Staatscaffe sogar an -em übrigen Einkommen der Classe, die man vorzugsweise treffen will, gewiß eine größere Einbuße geschieht, als der Mehrertrag sein würde, welchen man durch die frühere Be stimmung des Tarifs k. zu erzielen -erhoffte. Ich befinde mich also, um es noch einmal zu sagen, nicht auf dem poli tischen, sondern auf dem practischen Boden, wenn ich für Annahme des vorliegenden Gesetzes stimme, und empfehle Ihnen, meine Herren, daß Sie sich bei der Abstimmung eben falls auf denselben stellen. Präsident Cuno: Der abgeänderte Entwurf eines Ge setzes über die Ergänzung und Abänderung der Gewerbe- und Personalsteuer, wie er uns mittelst Decrets vom 13. April vorgelegt worden ist, bildet ein untheilbares Ganze; es wird in Gemäßheit Z. 94 der Verfaffungsurkunde und nach dem ausdrücklichen Anträge der Regierung auch nur eine einzige Frage auf Annahme oder Ablehnung zu stellen sein, und zwar wird, da es sich um eine Erklärung auf einen Antrag der Re gierung handelt, die Abstimmung mittelst Namensaufrufs zu geschehen haben. Unser Ausschuß räth der Kammer an: „sie wolle sich unbedingt für die Annahme des in veränderterMaaße vorgelegten Gesetzentwurfs, die Ergänzung und Abänderung des Gewerbe- und Personalsteuer betreffend, erklären." Stim men Sie diesem Vorschläge Ihres Ausschusses bei und neh men Sie den vorgelegten abgeänderten Gesetzentwurf unbe dingt in der veränderten Maaße an? Mit Nein: Abg. Löwe, Abg. Cramer, - Müller aus Neusalza, - Dammann, - Naumann, - v. Dieskau, - Rauch, - Evans, - Thallwitz, - Eymann, - Wigand, - Heisterbergk, - Wigard, - Hering. - Ziesler, Präsident Cuno: Angenommen mit 52 Stimmen gegen 15. — Wollen Sie nur einen Augenblick Rast gestatten, meine Herren, es wird gleich das Protocoll über die jetzige Beschlußfassung ausgenommen und Ihnen vorgelesen wer den, damit wir es zur ersten Kammer befördern können. (Bewegung vieler Abgeordneten nach dem Ausgange hin.) Meine Herren! die Sitzung geht später fort! (Pause.) Präsident Cuno: Es kann Ihnen sogleich, um dieLücke auszufüllen, eine kurze Schrift vorgetragen werden, der Ju« stisicationsschein für den ständischen Ausschuß. (Berichterstatter Abg. Sommer tragt diese Schrift vor.) Präsident Cuno: Genehmigen Sie den Ihnen vorge tragenen Justisicationsschein? — Einstimmig. Präsident Cuno: Das Protocoll über den Beschluß bei dem Personal- und Gewerbesteuergesetze wird sogleich ver lesen werden. (Secretair Nake verliest dieses Protocoll.) Es antworten mit Ja: Abg. Kämmel, - V.Kalb, - Klinger, - Klinrhardt, - König, - Kretschmer, - Leonhardt, - Mauckisch, - Meißner, , Mros, - Müller a.Niederlößnitz, Secretair Nake, Abg. Oehmichen, - v. Potenz, - Pretzsch, Secretair Prüfer, Abg. Raschig, - Rewitzer, - Richter, - Rosenhauer, - Schaarschmidt, - v. Schwarze, - Schwerdtner, - Sommer a. Bernstadt, - Sommer a. Oschatz, - Trenkmann, Abg. Voigt, - v. Wagner a. Dresden, - Wagner «.Marienberg, - Wagner a. Schneeberg, - Wapler, - Weltz, - Wich, - Wieland, - Baumgarten, - Biedermann, - Böttger, - Braun, - Bretschneider, - Eckardt, - v. Friesen, - Funkhänel, Vicepräsident Haberkorn, Abg. Hähnel, - IZ. Haubold, Vicepräsident 0. Held, Abg. Herold, - Hohlfeld, - ö. Hülße, - Jacob aus Bautzen, - Iesorka, Präsident Cuno. Präsident Cuno: Genehmigen Sic dieses Protocoll? — Einstimmig. Präsident Cuno: Die Abgg. Mros und Müller aus Reusalza wollen dasselbe unterzeichnen. (Dies geschieht.) Präsident Cuno: Wir gehen weiter zu dem Vortrage des Berichts unseres vierten Ausschusses über die Petition der Freihofsbesitzer zu Eibenstock, Ernst Thiersch und Genossen. Berichterstatter Abg. Wieland: Der Bericht lautet: Die Besitzer der 3 sogenannten Freihofe zu Eibenstock, Ernst Thiersch und Genossen, haben eine dem »irrten Aus schüsse mittelst Kammerbeschluffes vom 25. vorigen Monats zur Begutachtung überwiesene Petition an die Volksvertre tung, zunächst die zweite Kammer, gebracht, welche die Zu- theilung ihrer Güter zum dortigen Gemcindeverbande und die damit in Zusammenhang stehende Beiziehung derselben zu den städtischen Dblasten zum Gegenstände hat. Die 3 Freihvfe sind Landgüter mit gewissen städtischen Berechtigungen. Die Wohnsitze derselben aber befinden sich inmitten der Stadt. Sie haben früher nicht zur Gemeinde gehört, sondern sind erst in Folge der Einführung der Städteordnung auf > Grund der Bestimmung in tz. 13 der Städteordnung der Ge-
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