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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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im Verein mit der ersten bei der Staatsregierung sich dafür verwenden, daß bei den Vorbereitungen zur zeitgemäßen Um gestaltung der kirchlichen Verfassung Sachsens auch ein Ge setzentwurf zur gleich- und verfassungsmäßigen Regulirung der Oberlausitzer Parochien mit Einwohnern verschiedener Conftssionen zur gemeinsamen Berathung vorgelegt werden möchte." Dagegen hat der Bauernverein zu Dreikretscham beantragt: „eine hohe Ständeversammlung möge durch ge eignete Mittel daraufhinwirken, daßin gemischtenParochien die zweimalige Entrichtung der Stolgebühren den Betreffen den ferner nicht mehr zugemuthet werde." Ihr Ausschuß hat zuvörderst in Rücksicht auf die gestellten Schlußanträge zu bemerken, daß zwar von einem eigentlichen Gesetzentwürfe, wie ihn derAbg. Jacob bezeichnet, nicht die Rede seyn kann, weil, wie ich Ihnen gleich ausführlicher zu entwickeln die Ehre haben werde, in der Oberlausitz eigenthümliche Verfassungs- Verhältnisse obwalten, welche einen andern Weg vorschrei- ben. Es ist der geehrten Kammer bekannt, daß in §. 3 der Dberlausitzer Particularverfassung vom 17. November 1834 die Bestimmung enthalten ist: „der Oberlausitz wird hiermit zugesagt, daß in ihrer Neligions-und kirchlichen Verfassung, welche durch den Kraditionsreceß vom 30. Mai 1635 und den Traditionsabschied vom 24. April 1636 vertragsmäßig fest steht, ohne vorheriges ausdrücklich erklärtes Einverständniß der Oberlausitzer Provinzialstände nichts geändert werden soll". Mithin bedarf es zu jeder Aenderung dieser soeben erwähnten Verfassung der ausdrücklichen Zustimmung der Oberlausitzer Stande; und es schreibt ferner §. 7 des nurge dachten Recesses vor, daßin Fällen der Art, wo die Zustim mung der Stände nothwendig ist, zuvörderst ein Antrag an dieselben gebracht und dort ein Statut entworfen, dann aber dieses an die allgemeine Landesversammlung, an die Volks vertretung gebracht und deren Zustimmung soweit eingeholt werde, als es sich fragt, ob dies Statut mit der allgemeinen Landesgesetzgebung vereinbar sei. Ihr Ausschuß konnte fer ner auch nicht der Meinung seyn, daß diesemjUebelstande erst mit der allgemeinen Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten Sachsens abgeholfen werde. Es schien ihm ^vielmehr wün- schenswerth, daß derselbe sobald als möglich beseitigt würde. In dieser Ansicht ist er noch bestärkt worden durch die Mit theilung des königlichen Commissars, welcher der Berathung des Ausschusses beigewohnt hat. Derselbe theilte nämlich dem Ausschüsse mit, daß die Staatsregierung die Wichtigkeit dieser Sache keineswegs verkenne, daß sie dieses ganze Ver- hältniß ebenfalls als einen Uebelstand ansehe, daß aber zu Abstellung desselben eben nur der Weg der Verhandlung mit den oberlausitzer Ständen offen stehe. Derselbe Herr Com- miffar hat ferner mitgetheilt, daß die Staatsregierung diesen Weg bereits betreten und einen Antrag auf Abänderung dieser Bestimmung an die oberlausitzer Stande gebracht habe. Es ist nun zu erwarten, daß die oberlausitzer Stände diesen An trag bei ihrer nächsten Zusammenkunft in Berathung ziehen, und es ist daher dasjenige, was in dieser Beziehung gegenwär tig irgend erreicht werden konnte, bereits erreicht. Der Aus schuß erlaubt sich daher Ihnen vorzuschlagcn, diese Petitionen an die Staatsregierung zu übergeben, damit dieselbe in den Standgesetztwerde, beider diesfallsigen Verhandlung die jenigen Angaben, welche sich in den Petitionen befinden, noch zu berücksichtigen. Sollte die geehrte Kammer auf diesen Antrag eingehen, so würden beide Petitionen noch an die erste Kammer abzugeben sein, da sie im Allgemeinen an die „Volksvertretung", bezüglich „Ständeversammlung", ge richtet sind. Präsident Cuno: Wollen Sie, wie es in der Regel zu geschehen pflegt, über den so eben erstatteten Bericht sofort berathen und Beschluß fassen ? — Einstimmig Ja. Abg. Jacob (ausBautzen): Meine geehrten Herren! Bei dem gegenwärtigen Stande dieser kirchlichen Angelegen heit, welche ich bald nach Beginn unserer ständischen Arbeiten hier zur Sprache zu bringen mir die Ehre gab und welche der Herr Berichterstatter so eben mit so großer Sachkenntniß auseinandergesctzt hat, bleibt mir nichts weiter zu thun übrig, als meine volle Zustimmung zu dem auszusprechen, was der geehrte Ausschuß für Kirchen- und Schulsachen beantragt hat, und diesen Antrag auch der geehrten hohen Kammer zur Annahme zu empfehlen. Dabei werden sich gewiß auch die Unterzeichner der Petition des Bauernvereins zu Dreikret scham beruhigen, wenn ich der von dem Herrn Berichterstatter so eben gemachten Mittheilung, daß zwischen der Staatsrc- gierung und den Lausitzer Provinzialständen schon Verhand lungen über diese Angelegenheit eingeleitet worden sind, die Nachricht hinzufüge, daß auch die königl. Kreisdirection zu Budisfln die zu Abstellung der gerügten.Ucbelstände nöthi- gen Vorbereitungsmaaßregeln bereits getroffen und schon zu Anfänge dieses Jahres durch eine Verordnung vom 6. No vember 1849 die gesammte evangelische Geistlichkeit derOber- lausitz aufgefordert hat, sich darüber zu erklären, ob sie das Befugniß der Stolgebührenerhebung von anderen Confes- sionsverwandten in ihren Parochien ohne Weiteres freiwillig aufzugeben gemeint sei, oder welche Ansprüche auf Entschädi gung sie in dieser Beziehung machen wolle. Dem Verneh men nach ist auch eine gleiche Verordnung durch das Domstift zu Budissin an die katholische Geistlichkeit ergangen. Unter diesen Umständen kann ich nur noch den herzlichen Wunsch aussprechen, daß das löbliche Vorhaben der,hohen Staatsre gierung nicht an unvorhergesehenen Hindernisse scheitern und daß die Ausführung desselben nicht allzulange verzögert wer den möge, da die durch die Zeit dringend gebotene Umgestal tung dieser kirchlichen Verhältnisse ebenso im Interesse der protestantischen wieder katholischenBewohner der Oberlausitz liegt. Präsident Cuno: Es hat nicht den Anschein, alsobJe- mand weiter in dieser Sache zu sprechen wünschte. Ich schließe daher die Debatte und darf sofort die Frage an die Kammer richten, ob sie, wie der Ausschuß in dem so eben er-
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