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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Uebernahme der.Bahn durch denStaat zu gedenken. Nach Maaßgabc der bei dem außerordentlichen Landtage im Jahre 1847 zwischen Regierung und Kammern getroffenen Vereinbarung ist die gedachte Bahn, unter gleich zeitiger Auflösung der bis dahin bestandenen sächsisch-bayer- schen Eisenbahncompagnie, von letzterer am 1. April desselben Jahres in die Verwaltung des Staates übergegangen und das Erforderliche hierüber mittelst königlichen Decrets von demselben Tage (vergl. Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1847, S. 61) veröffentlicht worden. Nachdem inmittelst mit der herzoglich sachsen-altenburgi- schen Regierung wegen Abtretung des von ihr übernommenen Antheils an dem fraglichen Eisenbahnunternehmen, sowie wegen der aus dem fernen: Bestehen und dem Betriebe der in das Eigenthum des diesseitigen Staatssiscus übergegange- ncn Bahn aufsachsen-altenburgischem Gebiete hervorgehenden Verhältnisse unterm 13. März desselben Jahres Uebereinkunft getroffen worden war, so hat ebenfalls unterm 1. April ge dachten Jahres die Auswechselung der beiderseitigen Ratifi cationen stattgefunden und werden die den obigen Gegenstand umfassenden Urkunden den Kammern in den Anlagen unter und L. hierdurch mitgetheilt. 2) Baldigst nach erfolgter Uebernahme der Bahn hat die Regierung mittelst Verordnung vom l. Mai 1847 (Gesetz- und Verordnungsblatt von demselben Jahre S. 78) eine Organisation des Betriebs ins Leben treten lassen, welche, indem hierbei die unter der Hauptverwaltung bestehenden Organe für die einzelnen Sta tionen, dem Geschäftsumfange der letztem gemäß, in bestimmte Abstufungen sich eingereiht finden, den Dienst bei derStaats- bahn sowohl dem der ihr verwandten hierländischen Staats- postanftalt, als auch dem Organismus der Verwaltung von Staatseisenbahnen in andern Ländern analog regelt. Da in der ständischen Schrift vom 22. März 1847 meh rere auf die Organisation desBetriebs bei der sächsisch-bayer- schen Bahn bezügliche Anträge niedergclegt worden sind, so erscheint es angemessen, das Erforderliche über die dabei be rührten Gegenstände, unter Bezugnahme auf die im Land- tagsabschiede vom24. März 1847 darüberbereits abgegebenen Erklärungen, hier anzuführen. a) Die in der angezogenen ständischen Schrift unter 1. und 2. enthaltenen Anträge betreffen die Einrichtung der Directorialbehörde für die sächsisch-bayersche Staats bahnrund die Regierung hat sich bereits in dem erwähnten Landtagsabschiede mit denselbenimAllgemeineneinverstanden erklären können. In Uebereinstimmung hiermit hat die erstere die Leitung der dortigen Verwaltung als ausschließlichen Geschäftskreis anBcamte übertragen, von deren bereits bewährter Geschäfts- kenntniß und Erfahrung sie die Erfüllung der gestellten An sprüche zu erwarten berechtigt war, und der Wirkungskreis der Direktion umfaßt alle diejenigen den Bau und Betrieb der Bahn betreffenden Gegenstände, welche nicht, der dem Ministerium der Finanzen verfassungsmäßig dafür obliegen den Verantwortlichkeit halber, dessen Mitwirkung undKennt- nißnahme erheischen. b) Nach dem unter 3 der mehrerwähnten ständischen Schrift gestellten Anträge sollten die bei der sächsisch-bayerschen Staatsbahn Angestellten in der Regel durch diese Anstellung H. K. nicht die S t a a t S d i e n e r c i g c n s ch a f tim Sinne des Staatsdiencrgesetzes erhalten. Die Regierung hat cs jedoch für zweckmäßig erachten müssen, bis jetzt durch jene Anstellung und abgesehen davon, daß die Mitglieder der Direction früher bereits längst im Staatsdienste standen, noch übcrhauptNiemandemjeneEigen- schaft zu ertheilen. Sie muß es jedoch allerdings nicht allein zu Gunsten der bei der Eisenbahn Angestellten, sondern auch und vorzugsweise im Interesse des hier in Rede stehenden Verwaltungszweiges selbst für zweckmäßig erachten, daß für die Zukunft den mit den wichtigsten und verantwortlichsten, zum Lheil auch gefahrvollen Arbeiten betrauten Eisenbahn beamten, als insbesondere den Directoren, Betriebs-, Ober- und Bahnhofsinspcctoren, Maschinenmeistern, Betriebs ingenieurs, Lokomotivführern, Oberbahnwärtern, Ober schaffnern und Packmeistern, wie dies auch selbst im Sinne des obigen Antrags liegen dürfte, durch Ertheilung der Staatsdiencreigenschaft eine gesichertere, der Einrichtung bei andern Dienstgattungen entsprechende Stellung zu Lheil werde. o) Dem unter 4 der angezogenen ständischen Schrift gestellten Anträge zufolge wird in der Beilage 6. ein Per sonaletat der bei dem Betriebe der Staatseisenbahnen Angestellten hierdurch vorgelegt, hinsichtlich dessen jedoch, wie bereits durch den Landtagsabschied vom 24. März 1847 geschehen, zu erinnern ist, daß ein derartiger Etat für definitiv geordnet so lange nicht erachtet werden"kann, als die Ver waltung der Staatscisenbahnen selbst noch der Ausbildung und Vervollständigung bedarf. 3) Der Betrieb der Bahn hat seit deren Uebernahme auf den Strecken zwischen Leipzig einer-, sowie Zwickau und Reichenbach anderseits seinen un gestörten Fortgang gehabt und ist inmittelst noch auf der Strecke zwischen Plauen und Hof zur Eröffnung und zum Anschluß an den Betrieb der königlich baycrschen Süd-Nvrd- bahn gelangt. In Erwägung der für eine möglichst baldige Herstellung des Betriebsattschlusses zwischen Sachsen und Bayern sprechenden gewichtigen Gründe, wie solche bereits dem außerordentlichen Landtage des Jahres 1848 (vcrgl. Beilage A zum königlichen Decrete vom 26. Mai desselben Jahres unterPunkt3 und4, Landtagsact. 1. Abth. S.147 flg.) dargelegt und von demselben vollständig gewürdigt worden sind, ist die Regierung mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln jenen Anschluß zu ermöglichen bemüht gewesen. Die Eisenbahnverbindung zwischen Leipzig, Nürnberg und München wird in dessen Folge gegenwärtig nur noch durch die im Bau begriffene Strecke Reichenbach-Plauen unterbrochen, und sowohl der in den Kammern an den Lag gelegte Wunsch, als auch die Rücksicht darauf, daß die könig lich baycrsche Negierung sich zu dem fraglichen Eisenbahn anschlüsse nicht eher für verbindlich erachtete, als bis eine den Personen- und Gütertransport sicherstellende Einrichtung auch für jene noch unvollendete Strecke hergestellt sein würde, haben die Regierung bewogen, eine außerordentliche Lrans- portanstalt zum unmittelbaren Anschluß an die beiderseitigen Eisenbahnzüge zwischen den Bahnhöfen bei Reichenbach und Plauen in Wirksamkeit zu setzen. Mittelst derselben ist es gelungen, auch bei dem theilweise sehr bedeutenden Andrange 16 *
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