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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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die Annahme des Normalfrachtsatzes von Ngr. (oder 5 Pf.) für den Zollcentner und die Meile, und obgleich mit solchem eine ansehnliche Herabsetzung des bis dahin besonder» Fracht satzes für gewöhnliche Güter eintreten mußte, so hatte sich doch die Regierung bereits durch das von vielen Seiten früher hervorgetretene Verlangen nach Ermäßigung des Güter frachtsatzes überzeugt, daß eine solche hier ohnehin an ihrem Platze und für die Erträge der Bahn selbst nicht unvortheil- haft sein würde. Dem Tarife unter U. liegt daher der Nor malsatz von 5 Pf. p. Meile zpm Grunde, nach welchem so wohl sämmtliche Sätze für gewöhnliches Frachtgut ausge worfen, als auch die Steigerungen für Eilfracht und sperrige Gegenstände bemessen sind. Außerdem findet für ganze Wa genladungen eine Ermäßigung statt, welche in Betracht des ohnedies schon so niedrigen Äormalsatzes bei gewöhnlichen Frachtgüten allerdings nicht sehr bedeutend sein kann, bei Rohstoffen aber sehr ansehnlich ist. Endlich hat es in neuerer Zeit für rathsam angesehen werden müssen, zu möglichster Förderung des für Sachsen im Allgemeinen wie für die sächsisch-bapersche Staatsbahn ins besondere äußerst wichtigen Steinkohlenabsatzes, für den wei ter gehenden Kohlentransport einen nicht unansehnlichen Rabatt zu bewilligen, dessen Erfolge noch abzuwarten sind. Die Regierung ist sich sehr wohl bewußt, daß kein derar tiger Tarif den an denselben in commercieller und finanzieller Hinsicht gestellten Anforderungen nach allen Seiten hin ge- recht^werden wird, und obschon sie sich die sorgfältigste Er wägung der einschlagenden Verhältnisse hat angelegen sein lassen, so ist sie doch weit entfernt, die hier von ihr aufgestell ten Tarife einer Verbesserung nicht für fähig zu halten und wird solche, wenn sie sich von deren Nothwendkgkeit hinrei chend überzeugt hat, jeder Zeit eintreten zu lassen unvergessen sein. Sie hält sich aber ebenso überzeugt, daß es rathsam sei, sich vor jeder Abänderung, deren Ergebnisse mit Be stimmtheit in der Regel schwer vorauszusehen sind, der Erfolge einer gegebenen Einrichtung durch Erfahrung vollständig bewußt zu werden. Noch ist hierbei des in der mehrangezogenen ständischen Schrift besonders angeregten Vorbehalts der Errichtung ge eigneter Anhaltepunkte für die sächsisch-baperscheStaats bahn innerhalb des Herzogthums Altenburg zu gedenken. Wenn in dem Landtagsabschiede vom 24. März 1847 die Erwartung ausgesprochen wurde, daß, obschon es hierzu des Einverständnisses der dortigen Regierung bedürfe, den noch eine Vereinigung über etwaige dem Interesse der beider seitigen Lande entsprechende Anhaltepunkte auf keineSchwic- rigkciten stoßen dürfte, so hat die Negierung hierbei vorzugs weise die früher bereits wiederholt beabsichtigte Anlegung eines Haltpunktes in der Nähe des altenburgischen Dorfes Münsa in's Auge gefaßt, und da bei den Verhandlungen we gen Uebernahme der Bahn zu einer beifälligen Zusicherung Seiten der altenburgischen Regierung hierüber nicht zu ge langen war, alsbald nach Uebergang der Bahn in Staats hände sich mit jener anderweit in Vernehmung gesetzt. Die mehrfach wiederholten Vorstellungen der diesseitigen Regierung haben nun zwar bis jetzt die Bedenken nicht zu beseitigen vermocht, welche man jenseits wegen eines mit allen Befugnissen versehenen Anhaltepunkts für den Verkehr der nahen Stadt Altenburg hegen zu müssen glaubt. Nichts destoweniger hat jedoch die herzogliche Regierung ihre Zu stimmung zu der Anlegung jenes Anhaltspunktes in der Weise ertheilt,daß derselbe zur Aufnahme und Abladung von Productenfracht benutzt werde. Da aber der vorhandenen Terrainschwierigkeiten halber ein nicht unbedeutender Ko stenaufwand mit der Herstellung eines derartigen Anhalte punkts verknüpft sein würde, so bedarf es unter den vorlie genden Umständen allerdings weiterer sorgfältiger Erwägung darüber, ob die Errichtung eines Anhaltepunktes für so be schränkten Gebrauch sich als noch rathsam darstelle oder nicht. Anlangend 4) den innerhalb der verwichenen Finanzperiode erfolg ten und den ferneren Fortbau derBahn, so ist hier zuvörderst zu erinnern, daß der in der ständischen Schrift vom 22. März 1847 wegen Ausführung der Göltzsch- thalüberbrückung gestellte Antrag seine Erledigung inmittelst bei dem außerordentlichen Landtage des Jahres 1848 (vergl. Landt.-Act. v. dems. I. I.Abthl. S.142) bereits gefunden hat. Wenn es sich hiernächst die Regierung zur angelegent lichen Pflicht gemacht hat, den Bahnbau im Allgemeinen sei nen ungestörten Fortgang nehmen und soviel immer möglich fördern zu lassen, so mag hier der Beweggründe gedacht wer den, welche bereits bei Uebernahme der Bahn für die unaus gesetzte Fortstellung der Arbeiten an solcher sprachen und be ziehentlich in neuerer Zeit noch hinzugetreten sind. Als solche müssen aber bezeichnet werden a) die der KroneBayern gegenüber bestehende vertrags mäßige Verbindlichkeit zu Ausführung der Eisenbahnverbin dung zwischen Leipzig und Nürnberg. Die diesseitige Regie rung würde nur in wirklich unabweislichen Hindernissen eine Verzögerung der pünktlichen Erfüllung der ihr hierdurch auf erlegten Verpflichtungen zu erkennen vermögen; - b) die Eigenthümlichkeit des hauptsächlich noch rückstän digen Baues der beiden großen Thalüberbrücknngen, welcher ungewöhnliche Hülfsapparate, insbesondere sehr bedeutende Gerüste erfordert, deren Kostspieligkeit sich außerordentlich vermehren würde, wenn nicht der Bau ununterbrochen und mit aller darauf verwendbaren Thätigkeit gefördert werden sollte. Denn nur bei solcher Förderung kann die möglichst vortheilhafte Benutzung jener Hülfsapparate erzielt werden, während bei einer längeren Unterbrechung oder auch nur Ver zögerung des Baues leicht die Auswechselung des längere Zelt hindurch bereits aufgestellten bedeutenden Theils der Gerüste rc. nöthig werden und damit nicht nur die ganze darauf ver wendete Arbeit, sondern auch ein namhaftes, in Holz angeleg tes Capital fast nutzlos verloren gehen würde; v) der Wunsch, die zur Zeit unentbehrliche kostspielige Postverbindung zwischen denEisenbahnstationenReichenbach und Plauen durch Vollendung der Eisenbahn baldmöglichst zu beseitigen und somit den dermalen auf der sächsisch-bayer- schen Staatseisenvahn in zwei abgesonderten Strecken statt findenden, deshalb aber verhältnißmäßig kostspieligeren Be trieb in einen ungetheilten zu verschmelzen; ä) der überaus wichtige Umstand, daß auf so lange hin, als die sächsisch-bapersche Staatseisenbahn durch das Goltzsch und Elsterthal unterbrochen wird, die aus die Beseitigung die ses Hindernisses bereits verwendeten großen Summen unver- zinst bleiben, der auf dieser Bahn nach beiden Richtungen mit Zuversicht zu erwartende Verkehrsstrom aber seinem naturge mäßen Umfang nach nicht erlangt werden kann.
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