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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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sid'um, mir über folgenden Punkt Auskunft zu verschaffen. Als mit demBau der sächsisch-bayerschen Eisenbahn begonnen wurde, ist vorzugsweise Rücksicht auf Altenburg genommen worden, und ich erinnere mich aus der Verhandlung darüber stbrwohl, welche bedeutende Summen es mehr gekostet hat, daß man so große Rücksicht auf die Tour der Bahn in die Stadt Altenburg selbst genommen hat. Ich frage also, ist bei der Uebernahme dieses Tractes der sächsisch-bayerschen Eisen bahn von Seiten unserer Negierung hicraufvorzugsweiseRück- sicht genommen worden? BerichterstatterAbg. Harkort: Was die erste Frage des geehrten Redners anlangt, wonach derselbe wünscht, daß in dem Vertrage das Wort: „möglichster" gestrichen werde, so glaube ich, wird es unmöglich sein, da derVertrag abgeschlos sen ist und nicht mehr zu ändern steht, und ich glaube, daß es überhaupt schwer sein würde, das Wort wegzubringen, denn die Möglichkeit, daß der regelmäßige Verkehr auf der Eisen bahn unterbrochen werde, wird jedenfalls Vorbehalten bleiben müssen; zumal bei Kriegsereignissen wird Niemand darnach fragen, ob der regelmäßige Verkehr eine gestellte Anforderung gestatte oder nicht. Wenn die Noth vorliegt, so wird Zwang angewendet und da hört Alles auf. Was die zweite Frage an langt, ob bei dem Abschluß des Vertrags darauf Rücksicht ge nommen worden sei, daß höhere Ausgaben dadurch entstan den seien, daß man einen Umweg nach Altenburg hinein hätte machen müssen, so scheint mir dies allerdings nach dem Wort laute des Vertrags, der von der Regierung uns mitgetheilt worden ist, nicht der Fall zu sein, sondern die Regierung hat pure angenommen, die Bahn hat so und so viel gekostet, und dabei ist sie stehen geblieben. Wenn man auf so speeielleRück sichten hätte eingehen wollen, so hatte man auf der andern Seite auch wieder auf Specialitäten Rücksicht nehmen müs sen bei der Entschädigung, welche eventuell bei dem Rückkaufs falle stipulirt worden ist und namentlich darauf, daßdieUeber- brückung des Göltzschthals und der Elster ebenfalls wieder bedeutend höhere Kosten verursacht, als der Bau der Strecke auf dem Altenburger Gebiete. Man kann die Bahn als ein zusammenhängendes Ganze ansehen und am Ende berechnen, wie viel durchschnittlich die Meile gekostet hat; aber auf das, was der oder jener einzelne Theil mehr gekostet hat, als der andere, laßt sich, wie ich glaube, keine Rücksicht weiter nehmen. (Der Abg. Wigand erhebt sich.) Präsident Cuno : Wünscht der Abg- Wigand zur Be richtigung zu sprechen? (Dies wird bejaht.) Der Abg. Wigand hat das Wort. Abg. Wigand: Ich hatte aus dem Grunde auf Strei chung des Wortes: „möglichster" angetragen, weil im Vertrage nicht steht, daß der regelmäßige Verkehr nur durch Transport von Truppen unterbrochen werden soll; es steht ausdrücklich Zm Bericht: „auf Verlangen Veranstaltung außerordentlicher Fahrten rc." Nun verstehe ich unter außerordentlichen Fahrten auch solche, welche nicht blos zu militärischen Zwecken ver anstaltet werden, sondern auch solche, welche wegen Privat verhältnissen angeordnet werden, und da wünsche ich nicht, daß einstens, wenn dieser Vertrag zum Gesetz erhoben wird, man auf Privatverhaltniffe Rücksicht nehme und irgend ein mal die regelmäßigen Fahrten deshalb unterbreche. Jndeß wenn, wie der Herr Berichterstatter erklärt hat, die Fassung des Vertrags blos auf militakrische Zwecke Bezug hat, so habe ich nichts dawider, daß das Wort stehen bleibt. Präsident Cuno: Ein ausdrücklicher Antrag ist von dem Abg. Wigand nicht gestellt worden, und es würde auch ein solcher, wie schon vorhin der Berichterstatter bemerkte, völlig unzulässig sein, da es sich um einen bereits abgeschlosse nen Contract handelt, welcher von der Regierung zur nach träglichen Genehmigung vorgelegt worden ist, nicht um einen vom Ausschüsse vorgelegten Antrag. Abg. Wig ard: Wir begegnen, meine Herren, auch in diesem Kheile des Ausschußgutachtens auf Seite 14t, wie in dem ersten Theile desselben, über den wir bereits Beschluß gefaßt haben, dem Geständnisse des Ausschusses, daß es ihm nicht möglich sei, ein Gutachten abzugeben, und zwar hierüber die Zahl und die Stellung der Angestellten, und der Ausschuß fügt die Erklärung bei, daß nur die mit der Leitung der be treffenden Verwaltung speciell Vertrauten befähigt seien, hier über ein solches Gutachten genugsam zu geben, um die Ver hältnisse bemessen zu können. Die Aufgabe und Stellung der Volksvertretung ist aber unzweifelhaft, die Regierungs vorlagen zu prüfen und sich ein selbstständiges Urtheil darüber zu verschaffen, ob die Regierungsvorlage in allen ihren Theilen auch entsprechend sei oder nicht. Deshalb hat sie dann, wenn in ihrer Mitte selbst die Kenntnisse nicht vorhanden sind, um eine solche Beurtheilung gründlich und mit Sachkenntniß vorzunehmen, das geeignete Mittel anzuwenden. Dieses Mittel ist die Zuziehung von Sachverständigen. Es hat nun der geehrte Ausschuß auf Grund der von ihm angegebenen Er klärung vorgeschlagen, daß man den vorgelegten Etat provi sorisch annehmen möge, dagegen beim nächsten Landtage die sen Etat wieder vorlege. Es würde, meines Erachtens, wenn man bei diesem einfachen Anträge stehen bliebe, muthmaaß- licher Weise von dem Ausschüsse, welcher dann den Etat zu prüfen haben wird, abermals ein solches Gutachten zu erwar ten sein, er würde wahrscheinlich wieder zu sagen haben: die Unterlagen sind uns nicht bekannt, wir können die Verhält nisse nicht so genau prüfen, wir müssen uns aufdieNegierung verlassen, wir müssen vertrauen, daß das, was die Regie rungsvorlage ausspricht und von der Regierung beantragt wird, auch wohl der Sache entsprechend sein dürfte. Das, wie gesagt, meine Herren, scheint mir der Stellung der Volks vertretung nicht zu entsprechen. Wenn ich nun in Berück sichtigung des von dem Ausschüsse gestellten Antrags, diesen Etat nur provisorisch bewilligen zu wollen, davon absehen
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