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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- Beilage 1.-3.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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dieser-Bahn sich dadurch veranlaßt gesehen hatte, um Con- ccssionirung für den Bau der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn nachzusuchen, die Regierung es bedenklich gefunden habe, die sem Ansuchen entgegenzurreten. ES wird zur Motivirung der ertheiltcn Concession erkannt, daß das erzgebirgische Ei- senbahnproject mehrfach mit widrigen Verhältnissen zu käm pfen gehabt habe (a. a. O. S. 37.). In der ersten Periode, wo die Ausführung durch die Kräfte der Actiengesellschaft wohl möglich gewesen wäre, sei die Gesellschaft durch die damals noch nicht feststehenden und ausgebildeten Ansichten der Re gierung über das Eisenbahnwesen am wirklichen Angriffe des Baues verhindert und zur Unthätigkeit genöthigt worden, bis der günstige Augenblick vorüber gewesen sei. Später habe das Projekt in Folge des Mißcredits, in welchen die Eisen bahnunternehmungen überhaupt gefallen waren, in der öf fentlichen Meinung so gut wie aüfgegeben geschienen, bis es durch den Landtag18KZ Zwar einen Stützpunkt erlangt habe, aber wegen derVcrwirklichung immer noch auf einen entfern ten Zeitpunkt hingewiesen worden sei, bis zu dessen Eintritt noch so manche Chancen des Scheiterns und Mißlingens denkbar blieben. Es würde eine Härte für die Interessenten und für den betreffenden Landestheil, ja gewissermaaßen etwas Unnatürliches in der Zumuthung gelegen haben, trotz der glücklichen Wendung der Dinge, durch welche die günstigeren Verhältnisse der crstenPeriodejwieder zurückgeführt waren,und Lei der sich zeigenden Möglichkeit, das Unternehmen zu conso- lidiren, den Angriff zu vertagen und bis zu einer Zeit zu ver schieben, wo der Stand der Dinge möglicherweise einen Um schwung im entgegengesetzten Sinne erfahren haben konnte. Die Ansicht der Regierung ging unter den obwaltenden Umständen dahin: 1) die Concessionfür den Chemnitz-Riesaer Bahnbau zu ertheilen und den alsbaldigen Angriff zu geneh migen; 2) daß von Gewährung der finanziellen Unterstützun gen und Begünstigungen, wie sie andern Bahnen zu Ehest, geworden und auch für die Chemnitz-Riesaer in Aussicht ge stellt waren, an die für die Bahn zu concessionirende Gesell schaft in keiner Weise die Rede sein könne, sondern die An nahme der Concession als ausdrückliche Verzichtleistüng auf jene Art der Staatsunterstützung zu betrachten sein werde; 3) daß dessen ungeachtet die Concessionsertheilung nur unter solchen Bedingungen zu erfolgen habe, durch welche das In teresse des Staates, namentlich hinsichtlich des Rückkaufs rechtes, des Antheiles der Regierung an der Bahnverwaltung und in asten andern Beziehungen ganz in der nämlichen Art sicher gestellt würde, wie dies bei den übrigen neuerdings con- cessionikttzn Eisenbahnen der Fall war. DieRegierung hatte sich vorbehaltlich ständischer Ge nehmigung mit einer Actienquote nach Höhe von einer Mil lion Khaler betheiligt, theils in Berücksichtigung des Umstan des, daß man bei dem günstigen Stande der Actiencourse und den von der Ertragsfählgkeit zu hegenden Aussichten diese Be iheiligung nicht sowohl alssinanziellesOpfer,sondern vielmehr als eine vortheilhafte Capitalanlage zu betrachten habe, theils umdieAusübung des Rückkaufsrechtes wesentlich zu erleichtern und den Zeitpunkt, wo dieBahn zum Eigenthum des Staates werde, zu verfrühen, theils endlich, weis die Stellung der Re gierung zur Aktiengesellschaft und. die thr zustehende Ernen nung eines Directorialmitglkedes, so wie der hieraus resulti- rendeAntheil an der Verwaltung besser motivirt erscheine, als wenn die Regierung nur als beaufsichtigende und contro- lirende Behörde der Gesellschaft gegenübertrete. Zn. der ständischen Schrift vom 9. Mai 1846 (a. a. O. S. 676) erklärte man sich dahin, daß sich, da eine direkte Staatsunterstützung weder beansprucht worden noch erfor derlich gewesen sei, die Genehmigung der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn lediglich unter dem Gesichtspunkte einer Conces» sionsfrage dargestellt habe, und ertheilte zur Uebernahme des vierten Ehestes des auf 4 Millionen Ehaler festgestellten An lagekapitals auf die Staatskasse in Aktien der genannten Ei senbahn nachträglich die ständische Zustimmung. III. Bis zu dem außerordentlichen Landtage des Jahres 1847 hatte sich die Lage des Chemnitz-Riesaer Eisenbahnunterneh mens wesentlich verschlimmert; am Ende des zweiten Bau jahres hatte man ausreichende Unterlagen erlangt, um einen zuverlässigem Kostenanschlag für Herstellung der Bahn aufzustellen. Es zeigte sich, daß die Gesellschaft zur Voll endung des Unternehmens außer dem Actiencapitale von 4 Millionen noch einer Summe von 2 Millionen Eha- lern bedurfte. Direktorium und Ausschuß der Bahn rich teten daher (Landtagsacten 1847, Abth. IV. S. I99rc., 225 rc.) an die Standeversammlung das Gesuch, bei der Staatsregierung diejenigen Maaßregeln zu beantragen, welche am geeignetsten erschienen, um jedem nachtheiligen Aufenthalte des Fortbaues vorzubeugen und eine gedeihliche Vollendung des Baues zu sichern; zugleich wurde ein Plan zur Aufbringung einer Anleihe von 2 Millionen Ehaler ein gereicht, bei welcher sich der Staat mit dem vierten Eheste be» theiligen sollte, und gebeten, der Staat möge mit den Zinsen davon, so wie von den übernommenen Aktien so lange den Actionairen nachstehen, bis denselben ein Zinsgenuß von 4 Procent auf ihr eingezahltes Stammkapital zu Ehest gewor den wäre. Die Ständeversammlung war der Ansicht (a.a.O.S.306), daß dem Gesuche ein Rechtsgrund nicht zur Seite stehe; Billigkeitsgründe zu berücksichtigen, trug man Bedenken, theils weil es noch nicht erwiesen sei, daß die Gesellschaft nicht vermöge, aus eigenen Kräften durch Contrahirung einer An leihe den fehlenden Bedarf aufzubringen, theils weil sonst zum Vortheile der Actionaire den Steuerpflichtigen Nachtheile erwachsen würden. Um jedoch dem Unternehmen, bei welchem der Staat zum vierten Eheste betheiligt war, eine Erleichterung zu Auf bringung der benöthigten Mittel zu verschaffen und dessen Verfall zu verhindern, wenn sich bis zum Zusammentritt der nächsten Ständeversammlung die pecuniairen Kräfte der Aktiengesellschaft wider Verhoffen als erschöpft zeigen sollten, wurde beantragt: der Staat möge 1) für den Fall, daß die Gesellschaft eine Prioritäts anleihe contrahire, sich dabei in gleichem Verhältnisse, wie bei dem Actiencapitale, und mit gleichen Rechten, wie die übrigen Prioritatsgläubiger betheiligen; 2) für den Fall, daß die Gesellschaft das noch erforder- licheBaucapital aus eignen Kräften aufzubringen beschließen sollte, nach Maaßgabe der auf die sämmtlichen übrigenActis» erfolgten Einzahlungen diese auch auf die im Besitze der Re gierung befindlichen Aktien gleichfalls leisten; 3) im Fall die pekuniären Kräfte des Unternehmens er schöpft wären, die unter 1 und 2 angegebenen Fälle aber nicht einträten, möge der Staat dem Unternehmen einen Vorschuß bis zum Betrage von 300,600 Ehalern gewähren, unter den Bedingungen:
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