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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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neuerer Zeit geschehen ist, seitdem hat das Ordenswescn allen Grund und Boden im Volke verloren, und dies war haupt sächlich der Grund, warum ich mich unmöglich sür eine Aus gabe hierzu bestimmen kann. Abg. Cramer: Der letztere Grund, welchen der Abg. Rcwitzer angeführt hat, ist cs namentlich, welcher mich veran laßt, die Position' von .">00 Lhlr. für die Orden zu streichen. Das gegenwärtige Ministerium hat die Orden nach Grund sätzen verthcilt, daß man wohl sagen kann, cs kommen nicht ausdrückliche Verdienste um den Staat, sondern es komme nur die sogenannte „gute Gesinnung" in Frage, um derenwillen Orden vertheilt zu werden pflegen. Der Ausschuß sagt, die Summe von 500 Lhlr. möge nicht einmal jährlich für die Orden langen; ich möchte wohl wissen, aus welchen Mitteln dann der noch fehlende Bedarf gedeckt wird. Die Orden, sagt ferner der Ausschuß, bestehen gesetzlich. Ich sage zwar, sie bestehen, sie sind cingeführt, sie sind durch Statu ten, durch einen Nachtrag zu den Statuten cingeführt, aber einen gesetzlichen Eharacter möchte ich ihnen nicht beilegen. Es sind die Orden mehr eine Hofsache, als eine Staatssache; wenn sic fortbestehen sollen, so müssen sie auf die Civilliste übernommen werden, aber nicht auf das Budget. Wenn die Krone glaubt, außerordentliche Verdienste belohnen zu müs sen , so wird sie auch die Mittel in der Hand haben, dies nach ihrer Weise rhun zu können. Das Ministerium, welches ge genwärtig die öffentlichen Angelegenheiten in Sachsen leitet, hat angefangen, die preußische Art der Ordensverleihung nach zuahmen, es geht nicht mehr sparsam mit den Orden um, son dern es ist sehr freigebig damit geworden, und durch diese Frei gebigkeit, welche Platz gegriffen hat, sind die Orden — ich will Niemandem hierbei zu nahe treten, denn es sind selbst in Mitten dieses Hauses Mitglieder, die Orden tragen — sind die Orden aber in ihrem Preise gesunken, sie haben in der öffentlichen Meinung nicht blos keinen Reiz, sondern in der That auch keinen Werth Mehr. Dafür nun aus Staatskassen etwas aüszugeben, trage ich eben so sehr Bedenken, wie die Abgg. Wigard und Rcwitzer. Man hat, um nur einige Bei spiele zu erwähnen, die mir als Leipziger genau bekannt sind, nach Leipzig eine Anzahl Orden geschickt für militairische Verdienste, wo Vielfach nichts weniger als solche vorlagen. Man hat dort Ossizieren in der Communalgarde Ehrenzeichen geschickt, die bei dem ersten Schuß auf und davon gelaufen waren. Man hat Leute ausgezeichnet, welche mit dem Volks haufen, welcher sich in der Nähe der Post postirt hatte, unter handelten und versicherten, sie würden nicht angreifen, und für diesen Muth haben sie eine Auszeichnung erhalten. Man hat Leute, welche in der That die Flinte Wcgwarfen, belohnt, und diejenigen Offiziere, welche die Flinte genommen haben, um die Barrikaden zu stürmen, hintenangesetzt. Das Mini sterium hat nur auf die sogenannte gute Gesinnung der Be iheiligten Rücksicht genommen, ob sie ihm liebe und ange nehme Männer sind. ES muß sehr schlecht unterrichtet gewe- H. K. sen sein über die Verdienste, welche sich Viele der Betheiligten in den Maitagen in Leipzig erworben haben. Wenn alle Be richte an das Ministerium auf solchen Unterlagen beruhen und so wahrheitsgemäß sind, wie die Berichte gewesen sein müssen, welche über die Leipziger Vorgänge nach Dresden ge kommen und Veranlassung zu der großen Ordensverleihung geworden sind, so steht es sehr schlimm um unsere Zustände. Die Position von 500 Lhlr. für die Orden muß ich wegen der Art, wie das Ministerium Gebrauch davon macht, ver weigern. Staatsminister 0. Zschinsky: Der Ausschuß hat be reits anerkannt, daß in Sachsen die bestehenden Orden auf gesetzlichem Boden ruhen. Es ist daher notwendig, daß auch der dazu erforderliche Aufwand bewilligt werde. Dieser Aufwand ist übrigens so unbedeutend, daß ich kaum glaube, es werde die sächsische Volksvertretung sich gegen die Bewilligung erklären. Der Abg. Cramer hat angeführt, er werde gegen die Position stimmen, weil das dermalige Mini sterium bei Verleihung der Orden nicht die Verdienste, son dern nur die gute Gesinnung belohnt habe. Ich weiß nicht, ob nicht auch die gute Gesinnung, wenn sie sich zum Besten des Staates äußert, ein Verdienst ist. Er hat behauptet, cs seien die Orden nicht an die rechten Männer vertheilt worden. Hierauf bemerke ich, daß das Ministerium, ehe zur Ordens- vertheilung verschütten worden ist, die genauesten Erörte rungen in dieser Beziehung eingestellt hat. Endlich ist ein Antrag auf Aufhebung der Orden gestellt worden. Wird die ser Antrag an den Ausschuß verwiesen, so wird er dort und sodann später in der Kammer zur Berathung kommen und dabei Gelegenheit sein, dasjenige, was gegen den Antrag spricht, anzuführcn. Vorläufig will ich nur bemerken, daß derartige Auszeichnungen zu allen Zeiten stattgefunden ha ben und wahrscheinlich auch zu allen Zeiten stattfinden wer den. Es würde geradezu unthunlich sein, die Orden in Sach sen abzufchaffen, während sie noch in den übrigen, namentlich in allen größern Staaten bestehen. Abg. v. Schwarze: Man mag über das Ordenswesen denken wie man will, man mag dem Abg. Cramer in seinen Beschwerden Recht geben, immerhin wird man sich nicht dazu bewogen finden können, den Antrag des Abg. Wigard, wie er gestellt worden ist, anzunehmen. Der Abg. -Wigard hat in seinem Anträge verlangt, daß die Kammer die Bewilligung der geforderten 500 Lhlr. versage und zugleich bei der Regie rung einen Antrag auf Aufhebung des Ordenswesetts stelle. Das Recht der Krone zu Verleihung der Orden beruht auf gesetzlichen Vorschriften. Der Abg. Cramer hüt nun zwar dieses in Abrede gestellt, allein nach den im Bericht angezoge nen gesetzlichen Vorschriften kann hierüber nicht der mindeste Zweifel obwalten. Wir befinden uns hier wieder allf juristi schem Boden, und es kann sich hier nicht um Zweckmäßig keit- und Nützlichkeit-, solider» lediglich um Rechtsgründe handeln. Steht aber der Krone nach den jetzigen gesetzlichen S4*
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