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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Bestimmungen das Recht zu, Orden zu verleihen, so müssen auch die dazu erforderlichen Mittel bewilligt werden. 5 Die Krone übt dieses Recht nur aus als ein Recht des Oberhaupts des Staates, nicht aber aus irgend welchem Parteiintereste. Bereits ist die Finanzperiode zur Halste abgelausen, ich weiß daher frucht, wie wir es irgend mit den gesetzlichen Bestim mungen vereinigen wollen, wenn wir gegenwärtig diese Summe nicht bewilligen wollen, auf welche die Regierung Kraft der bestehenden Gesetze bereits rechnen konnte und wohl auch gerechnet hat. Also, ohne darauf einzugehen, ob das Lrdenswesenmützlich und zweckmäßig und in welchem Maaße von dem Ordensrechte Gebrauch gemacht worden sei, entscheidet bei der Frage über die Bewilligung lediglich der rechtliche Gesichtspunkt, daß der Krone durch Gesetzdas Recht der Ordensverleihung zugesprochen ist, und daß wir uns in der Hälfte der Finanzperiode befinden, mithin nicht rückwärts eine uns vorliegende Verpflichtung aufgehoben werden kann. Regierungscommissar v. Weißenbach: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß der erste Theil des Wigard'schen Antrags genau mit derAbstimmungsfrageüber das Postulat zusammenfällt. Was die angedeutete Höhe der Position anlangt, so wird cs nicht überflüssig sein, zu erwäh nen, daß ein benachbarter Staat 20,200 Lhlr. für dieses Ca- pitelaufseinem-Budgethat. Ich füge noch hinzu, daß erst neulich die Ordenscanzlei der Oberrechnungskammer rech nungspflichtig gemacht und dieser Rechnungspflicht bis auf das Jahr 1832 zurück bereits Genüge geleistet worden ist. Präsident Cuno: Ehe ich den Abgg. Evans, Wagner und Wigard das Wort gebe, will ich, weites zur Beseitigung der Discussion; dienen kann, erklären, daß, meiner Ansicht nach, der Wigard'sche Antrag in seinem ersten Theile nicht besonders zur Abstimmung zu bringen fein wird. Es geht der erste Vorschlag dahin, die Ausgabe der Position unter 9 abzulehnen. Das ist lediglich eine Verneinung. Deshalb ziehe ich vor, die Frage auf Bewilligung der Position nachdem Vorschläge des Ausschusses zu stellen, und den zwei ten Lheil des Wigardschen Antrags, wonach die Staatsregie rung ersucht werden soll, einen Gesetzentwurf wegen Aufhe bung des Ordenswesens vorzulegen, gesondert zur Abstim mung zu bringen. So werden diejenigen Herren, welche sich zwar für die Bewilligung der Position aussprechen, aber den Wigard'schen Antrag in seiner zweiten Hälfte an die Staats regierung bringen wollen, freie Hand haben. Abg. Evans: Es war ursprünglich nicht meine Absicht, Über den Gegenstand zu sprechen, da mir die Summe gering schien, allein ich finde denn doch, daß es sich um einen wichti gen Gegenstand handelt. Das Ordenswesen überhaupt trägt nicht dazu bei, das Volk moralisch zu heben. Es ist usus — ich will von dem gegenwärtigen Ministerium ganz abfehen — es ist usus, daß ein gedrückter Volksschullehrer, wenn er sich 50 Jahre in der Schule abgemüht hat, ein un scheinbares silbernes Ehrenzeichen bekommt, und nur werZmit der Geschichte der Orden bekannt ist, weiß, daß es von dem Civilverdienstorden ein Anhang ist. Es ist, im Ganzen ge nommen, eine Demüthigung für diesen Mann, weil er selbst weiß, daß, wenn der Herr Pastor sein 50jähriges Jubiläum feiert, derselbe die goldene Denkmünze und der Herr Super intendent ein Ordenszeichen erhält. Man wird unwillkür lich an China erinnert, wenn man unsere Bekreuzten ansieht, und ich muß gestehen, daß mir, wenigstens nach den Abbil dungen zu urtheilen, die mir zu Gesichte gekommen, diese Pfauenfederträger von dort einen würdevollem Anblick ge währen, als Manche von unseren Kreuztragcrn. Ich be- daure, daß der Abg. Schwarze, der mit unserm Ordenswesen ebenfalls nicht einverstanden zu sein schien, nicht einen An trag gestellt har,^welcher die Klippe umschifft. Er würde die Zustimmung eines großen Lheils der Kammer gefunden ha ben, und ich hoffe, daß meine Anregung ihn vielleicht dazu bewegt, sich nicht nur negativ über den Wigard'schen Antrag auszusprechcn, sondern mit einem positiven Anträge hervor zugehen, und ich versichere ihn im Voraus meiner Zustim mung. Abg. v. Wagner (aus Dresden): Ich erhebe mich nicht, um dem Abg. Schwarze vorzugreifen, wenn er etwa dem Wunsche des Abg. Evans nachkommen wollte. Ich will mich auch nicht etwa in dem Sinne aussprcchen, in welchem der Abg. Evans gesprochen hat, ebensowenig aber auch mich zum Vertheidiger des Ordenswesens aufwerfen. Ich erachte es nur für Pflicht, namentlich derjenigen, welche sich in der Lage der Staatsdiener befinden, sich über diese Frage, da sie einmal zur Sprache gebracht worden ist, offen auszusprechen. Von dem Abg. Cramer ist bereits zugestanden worden, daß der Re gierung oder der Krone die Mittel in die Hand gegeben sein sollen und müssen, um diejenigen auf irgend eine Weise zu belohnen, welche sich um den Staat, um das Wohl des Gan zen, vielleicht auch nur um das Staatsoberhaupt Verdienste erworben haben. Wenn er angedeutet hat, daß man auf an dere Weise als durch Ordenszeichen diese Belohnungen erthei- len könne, so fragt es sich sehr, ob es Mittel geben würde, die eben so unbedenklich wären, als die Orden. Ich mache nur aufmerksam aufGeldbewilligungen. Ich glaube, daß, wenn der Krone an der Stelle der Orden Geldbewilligungen, Gratifi- cationen eingeräumt wären, wenn es ein Dispositionsquan tum gäbe, um außerordentliche Belohnungen dieser Art zu er- theilen,man auch dieselbe Veranlassung hätte, welche man jetzt zu haben meint, sich über Mißbräuche zu beklagen. Miß bräuche und Mißgriffe werden sich bei Anwendung aller Be lohnungsmittel, welche man der Krone zugestehen möchte, nie, vermeiden lassen. Orden find ein wohlfeiles Mittel, das ei- gentlichNiemanden in seinen Rechten zu kränken im Standeist. Was man gegen die Orden sonst anführen kann, will ich nicht bestreiten. Ich glaube auch, die Orden haben sich nahezu we nigstens überlebt. Sie erhalten sich noch und werden sich er halten, so lange noch Biele nach Orden streben und sich an Or den ergötzen. Ich glaube, es ist mit den Orden, wie mit man-
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