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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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gesprochen, und würde ich deshalb die Kammer zu fragen haben, ob sie ihm ausnahmsweise das erbeteneWortnoch ein mal gestatten wolle? — Einstimmig Ja. Abg. Wigard: Meine Herren! Ich werde mich auch jetzt in den Streit nicht einlassen, wo die Orden hergekommen sind; ob sie von China oder aus einem europäischen Lande herrühren, das kann mir gleichgültig sein. Nur bezüglich der Bemerkung des Herrn Staatsministers, daß der, welcher Verdienste i n der Brust trage, wohl auch diese Verdienste durch Orden auf der Brust anerkannt finden würde, wenn sie bekannt würden, möchte ich die kleineBemerkung beifügen, daß es auch Beispiele von Männern gegeben hat, welche eben diese Zeichen auf der Brust verschmäht haben und mit dem Verdienste zufrieden gewesen sind, welches sie i n der Brust getragen haben. Jndeß habe ich jetzt nur ums Wort gebeten, um auf die Bemerkung des geehrten Abg. v. Schwarze zu bemerken, daß meine Ansicht sich durch das, was derselbe ge sagt hat, durchaus nicht berichtigt hat. Mein Antrag steht bezüglich seiner zwei Eheste in sehr richtigem Zusammen hänge; denn wenn der Abg. v. Schwarze den zweiten Eheil scharf ins Auge gefaßt hätte, würde er darin gefunden haben, wie ich darauf antrage, daß noch bei dem gegenwärtigen Landtage ein Gesetzentwurf in dieser Beziehung eingebracht werde. Wenn ich demnach den Antrag darauf stelle, daß ein Gesetzentwurf eingebracht werden solle, so versteht es sich von selbst auch, daß gegenwärtig eine Bewilligung nicht ausge sprochen werden kann, daß folglich dieBewilligung abgelehnt und abgewartet werden muß, bis dieser Gesetzentwurf einge- bracht ist und sich dabei zeigen wird, ob und was in anderer Weise etwa verlangt wird. Das in Bezug auf die Bemer kung des Abg. v. Schwarze. Er meint aber ferner und macht mir den Vorwurf, als ob ich an den Grundrechten des deutschen Volkes, und zwar nicht etwa an den soge nannten Grundrechten, sondern an den wirklichen, an den gesetzlich bestehenden Grundrechten des deutschen Volkes durch meinen Antrag rüttelte, als ob mein Vorschlag einen Thel'l derselben aufzuheben geeignet sei. Da muß ich aber bemerken, daß der Abg. Schwarze, als Jurist, doch auch die Bestimmung bezüglich der Orden in den Grundrechten genau hatte auffassen sollen. Die grundrechtliche Bestim mung lautet: „Kein Staatsangehöriger darf von einem aus wärtigen Staate einen Orden annehmen." Nun, meine Herren, frage ich Sie, ob aus diesem Satze: „Kein Staats angehöriger darf von einem auswärtigen Staate einen Orden annehmen," die Folgerung herauszuziehen ist: „Folglich, weil keine auswärtigen Orden angenommen werden dürfen, müssen inländische gesetzlich, durch die Grundrechte sanctio- nirt, bestehen." Diese Interpretation wird wohl der Abg. v. Schwarze nicht vornehmen wollen. Vielmehr, weil bezüg lich inländischer Orden nichts gesagt ist, ist den einzelnen Staaten hier völlig freie Hand gelassen, und ich habe demnach mit Nichten in irgend einer Weise an diesen Grundrechten des deutschen Volkes gerüttelt. Präsident Cuno: Es hat Niemand weiter das Wort verlangt. Abg. 0. Schwarze: Ich würdeallerdings bitten, daß der Herr Präsident die Kammer frage, ob ich noch einmal das Wort zu einer kurzen Berichtigung erhalten könne. Präsident Cuno: Dazu kann ich dem Abg. das Wort ertheilen. Abg.». Schwarze: Freilich nicht zu einer tatsächli chen Berichtigung. Präsident Cuno: In diesem Falle frage ich die Kam mer, ob dem Abg. v. Schwarze ausnahmsweise gestattet wer den soll, noch einmal zu sprechen? — Einstimmig Ja. Abg. v. Schwarze: Nur eine ganz kurze Bemerkung auf die letzte Widerlegung des Abg. Wigard. Die Grund rechte, deren gesetzliche Kraft ich meines Ortes vollständig an erkenne, haben durch die vom Abg. Wigard angezogene Be stimmung zwar nur indirect, aber doch bestimmt genug es aus gesprochen, daß die Krone im Jnlande Orden vergeben kann und darf, und wenn wir daher gegenwärtig ein durch die Grundrechte salvirtes und durch sie anerkanntesRecht derKrone aufheben wollen, so glaube ich nicht zu irren, wenn ich sage, es ist dies ein Angriffaufdie Grundrechte selbst. Abg. Biedermann: Nach der Antwort der Regierung auf die beiden von mir gestellten Anfragen glaube ich, daß, was die Mitwirkung der Minister bei dem Ordenswesen be trifft, der Gegenstand von dem Ausschüsse bei Prüfung des Wigardschen Antrags mit in Betracht gezogen werden könne und müsse. Ich enthalte mich daher eines speciellen Antrags in dieser Richtung. In Bezug auf den zweiten Punkt hat der Herr Minister mir nicht vollständige Beruhigung darüber ge währen können, daß alle Ordensverleihungen bekannt gemacht werden, und ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen: „Die Regierung zu ersuchen, daß sie alljährlich die erfolgten Ordensverleihungen bekannt mache." Ich bin aber damit einverstanden, daß dieser Antrag ebenfalls dem Ausschüsse, der den Wigardschen Antrag zur Begutachtung überkommen wird, zur Berücksichtigung anheim gegeben werde. Nur eine kurze Bemerkung in Bezug auf den Streit wegen der Grundrechte, indem ich mich allerdings nicht ganz auf die Seite des Abg. Schwarze stellen kann. Nach meiner Auffassung nämlich, und ich glaube, es ist dies wohldiesoziemlichallgemeinanerkannte, haben die Grundrechte, auch wo sie nur ein bestimmtes Maaß von Freiheiten gewähren oder in bestimmter Richtung etwas aufheben, was als eine Ungleichheit oder als etwas Veraltetes betrachtet wird, haben sie damit nicht ausgeschlossen, daß ein einzelner Staat nicht weiter gehen könnte. Ich glaube daher, wenn durch die Grundrechte etwas nicht geboten oder verboten ist, so ist es dem einzelnen Staate nicht verwehrt, es zu gebie ten oder zu verbieten. Wir würden daher nicht gegen die Grundrechte handeln, wenn wir auch die fammtlichen Orden aufhöben.
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