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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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liste diese Position zu bestreiten, allein cs ist uns jdie Ent gegnung geworden, daß dazu keine Aussicht vorhanden sei. Wir mußten uns deshalb auf das Gesuch beschranken, die möglichste Minderung dieser Position eintreten zu lassen. Ein Recht, auf die Civilliste diesen Aufwand zu überweisen, habenwir nicht, denn, wie der Herr Regierungscommissar sehr richtig schon bemerkt hat, es ist eine Uebereinkunft, ein Ver trag, welcher in Bezug auf die Civilliste zwischen der Krone und dem Volke geschlossen worden ist, es ist dabei genau be stimmt, was aus der Civilliste zu bestreiten ist und was nicht, und es ist ebenso feststehend, daß der Aufwand für derartige Decorationen durchaus nicht auf die Civilliste selbst über wiesen worden ist. Was die Anträge des Abg. Wigard an belangt, so hat er sich schon selbstbeschieden, daß der erste Theil seines Antrags eine reine Negative enthalt, und daß deshalb ein besonderer Antrag nicht nöthig nud zulässig ist; der Zweck desselben wird erreicht, wenn Jeder, welcher die Ansicht des Abgeordneten theilt, einfach gegen die Position stimmt. Was dagegen den zweiten Lheil anlangt, so kann auch ich mich durchaus nicht dafür erklären, daß man heute schon darüber eine bestimmte Entscheidung fasse. Bedenken Sie, wohin dieser Antrag geht! Er geht nicht einfach dahin die Orden aufzuheben, sondern auch dahin, an die Stelle der Orden etwas Anderes, Aehnliches zu setzen. Nun wir wissen nicht einmal, was der Abgeordnete eigentlich im Sinne hat? Ob er blos an dem Namen Anstoß nimmt, im Wesen aber, mit den Ehrenzeichen einverstanden ist? Oder was sonst? Sind wir uns aber durchaus nicht klar darüber, was der Abg. Wigard nur meint, so können wir auch heute einen der artigen Antrag nicht annehmen und sagen: die Orden sollen aufgehoben und etwas Neues, wir wissen aber nicht was, an deren Stelle gesetzt werden. Es- kann sonach wohl keinem Zweifel unterliegen, daß gerade dieser Antrag die genaueste Ueberlegung erheischt. Uebrigens, mag der Abg. Wigard auch das Gegerttheil behaupten und zu vertheidigen suchen, sein Antrag im zweiten Theile leidet an innerm Widerspruch. Er sagt im Anfänge des zweiten Satzes: „wir wollen die Po sition für Orden ablehnen" und hinterher: „wir wollen die Orden aufheben", allein man kann, wie der Abg. Schwarze richtig bemerkt hat, wohl ganz in der Ordnung, einen Antrag auf Minderung der Position stellen, allein man kann nicht gleichzeitig das ganze Recht durch Ablehnung der Position be seitigen und nebenbei noch einen Antrag auf Aufhebung der Orden stellen, das widerspricht sich ganz zweifellos. Ich werde im Uebrigen, wie es sich von selbst versteht, es jedem Einzelnen zu überlassen haben, wofür er sich schließlich ent scheidet, allein mein Rath wäre der, daß der Wigard'sche An trag dem vierten Ausschuß überwiesen würde. Soll aber der Widerspruch in demselben gelöst werden, so muß gleich zeitig auch der Antrag, welcher von dem Abg. Evans gestellt worden ist, angenommen werden, denn dann erst gelangt die Sache in das ordnungmäßige Gleis. Man muß heute ent weder diePosition annehmen, ablehnen, oder die Entscheidung ganz aussetzen. Etwas Weiteres 'giebt es nichll Wer sich für das Letztere entscheidet, hat vom Ausschüsse Bericht zu erwarten und sich dann erst über Annahme oder Ablehnung der Position zu erklären. Präsident Cuno: Wir werden einige Mühe haben, die Abstimmung logisch richtig zu ordnen, da sich die eingebrachten Anträge nicht vollkommenmiteinandervertragen. Jchglaube zunächst den Antrag des Abg. Wigard, aber nur in seinem zweiten Lheile zur Abstimmung bringen, die Frage aber dar auf richten zu müssen, ob Sie denselben nach dem Wunsche des Abg. Schwarze an d.en Petitionsausschuß überweisen wollen. Sollte die in dieser Weise gestellte Frage abgeworfen werden, so würde eine zweite darauf zu richten sein: ob Sie den Antrag ohne vorgängige Berichterstattung eines Aus schusses ohne Weiteres an die Regierung bringen wollen. Sollte das Letztere beliebt werden, so sielen, wie sich von selbst versteht, die zusätzlichen und beziehentlich eventuellen Anträge der Abgg. Evans und Biedermann von selbst, und würde dann die Frage auf Genehmigung oder Ablehnung der Posi tion, dann aber erst, wenn die Position wirklich genehmigt würde, eine weitere Frage auf den vorausgeschickten Antrag des Ausschusses auf möglichste Minderung der Position zu stellen sein, von welchem letztem begreiflich nur im Falle der wirklich erfolgten Verwilligung die Rede sein kann. Wenn sich die Kammer entschließt, den Wigard'schcn Antrag in sei nem zweiten Theile zur Begutachtung des vierten Ausschus ses zu verweisen, wird zu fragen sein (Evans'scher Antrag), ob Sie die fernere Berathung und Beschlußfassung über Posi tion 9. bis nach Eingang des Ausschußgutachtens aussetzen wollen, und würde bei erfolgter Bejahung die Abstimmung über diePosition selbst heute ganz unterbleiben. Endlich wür den wir eventuell darüber zu entscheiden haben, ob wir den Antrag des Abg. Biedermann, der dahin geht: „die Regie rung zu ersuchen, daß sie die Verleihung von Orden alljähr lich bekannt mache", mit zur Begutachtung an den Petitions ausschuß verweisen wollen. Es stehen zwar der Biedermann- sche Antrag und der Wigard'sche in vollem Gegensätze zu ein ander, insofern dieser die Orden abgeschafft wissen will, dieser das Fortbestehen derselben voraussetzt, aber wir können doch etwas Anderes nicht thun, als beide zurBegutachtung an den Ausschuß verweisen. Sind Sie mit der von mir soeben vor geschlagenen Reihenfolge der Abstimmungen einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Zunächst, meine Herren, frage ich also, wollen Sie den Antrag des Abg. Wigard: „Die Staatsregicrung zu ersuchen, noch bei gegenwär tigem Landtage einen Gesetzentwurf wegen Auf hebung der Orden in Sachsen und wegen anderer Belohnungsart militairischer Verdienste im Kriege vorzulegen," nach dem Unterantrage des Abg. Schwarze an unfern vierten Ausschuß zur Berichterstattung verweisen? Gegen 25 Simmen Ja.
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