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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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(Nr. 678.) Em fernerer Auszug desselben Protocolles der ersten Kammer enthält deren den diesseitigen Beschlüssen bcistimmende Rückäußerung hinsichtlich der Petitionen Mauersberger's aus Wolkenstein und vieler anderer verab schiedeter Militairs wegen Nachzahlung rückständiger Löh nung. Präsident Cuno: Gleichfalls der Notiz halber an den vierten Ausschuß. (Nr. 679.) Protocollextract der ersten Kammer von obigem Datum über den Beschluß derselben auf eine Petition Carl Ferdinand Schlffner's und Consorten zu Großschönau, die Ausführung der Grundrechte betreffend. Präsident Cuno: In der jenseitigen Kammer ist die Ihnen aus der Registrande eben angezeigte Petition von dem vierten Ausschüsse begutachtet worden. Es wird darin be antragt, daß die deutschen Grundrechte in ihrem ganzen Um fange in Sachsen schleunigst eingeführt werden möchten, ein besonderer Wunsch ist aber dahin gerichtet, daß namentlich §. 46 der Grundrechte sofort ins Leben trete und über die Maiangeklagten nur durch Schwurgerichte abgeurtheilt werde. Dem Directorium scheint es am Angemessensten, vorerst diese Petition an den zweiten Ausschuß zu verweisen, der über den Joseph'schen Gesetzentwurf wegen Anwendung des Gesetzes über das öffentliche Verfahren auf alle politische Angeklagte Bericht zu erstatten hat. Sind Sie damit einverstanden? — Einstimmig Ja. (Nr. 680.) Protocollauszug von demselben Tage, den Beschluß der ersten Kammer rücksichtlich einer vom Advocaten Hartmann zu Frankenberg im Auftrage der beim Dresdener Maiaufstanve betheiligten Webergesellen Lorenz und Genos sen daselbst eingereichten Petition um Verwendung für ihre Begnadigung betreffend. Präsident Cuno: Wird unserm vierten Ausschüsse zu gehören. (Nr. 681.) Bericht des fünften Ausschusses über die Beschwerde des Gemeinderathes zu Lobstädt wegen der Seiten des königlichen Ministeriums des Innern verweigerten Ein führung der Stadteordnung im Städtchen Lobstädt. Präsident C u n o: Es wird Seiten des Ausschusses der Druck des Berichtes gewünscht, das Directorium ist damit einverstanden und es wird der Bericht gedruckt und Ihnen sodann mitgetheilt werden. (Nr. 682.) Bericht des zur Begutachtung des Bergge setzes niedergesetzten außerordentlichen Ausschusses nebst Mk- noritätsgutachten. Präsident Cuno: Auch dieser Bericht wird sofort zum Druck gebracht und in nächster Woche auf die Tagesordnung gestellt werden. Mitzutheilen habe ich Ihnen, daß für heute wegen dringender Geschästsarbeiten in Sachen der Aus schüsse die Abgg. Rewitzer, Biedermann und Müller aus Nie- derlößnitz entschuldigt sind, ingleichen daß der Abg. Meißner wegen Krankheit ausgeblieben ist. — Ehe wir zur Tages ordnung übergehen, meine Herren, bitte ich um Erlaubniß, in einer persönlichen Angelegenheit, die allerdings auch das Interesse der Kammer berührt, Ihnen eine Mittheilung machen zu dürfen; es betrifft dieselbe das Referat in dem Beiblatte der Leipziger Zeitung über unsere letzte, leider sehr stürmische Sitzung. Ich meinerseits finde Veranlassung aus einem Punkte dieser Mittheilung, Ihnen gegenüber eine bestimmte Erklärung abzugeben und darnach meine Rechtfer tigung zu erwarten, weil ich nicht gemeint bin, einem unter Staatsautoritat erscheinenden öffentlichen Blatte gegenüber privatim meine Ansicht und meine Rechte zu vertreten. Es heißt in dieser Mittheilung: „Der Abg. v. Polenz erklärte, daß er es unangemessen finde, wenn man bei der Debatte fortwährend Beziehung auf das Staatsoberhaupt nehme. Der Präsident dagegen findet es noch viel unangemessener, daß der Abg. v. Polenz sich Eingriffe in die Befugnisse des Präsidiums erlaube." Wenn man diese nackte Darstellung liest, kann man kaum etwas Anderes denken, als daß die Meinung und die Ansprache des Directoriums dahin gegan gen sei, daß ein Angriff gegen das Präsidium ungleich unan gemessener und unparlamentarischer sei, als die Herbeiziehung des Staatsoberhauptes in unsere Debatte. Es ist der Nachsatz weggelassen, der unbedingt zum Berständniß der Sache gehört. Ich rufe Sie Alle — und die Mittheilungen werden auch dies beurkunden — zu Zeugen dessen vor, was ich gesagt habe: „die bloße Benennung des Staats oberhauptes ohne persönliche Beziehung müsse in dem Saale einer constitutionellen Versamm lung zulässig sei n." Ich habe ferner noch dieser Er läuterung ausdrücklich vorausgeschickt, daß ich mein Amt be stimmt gewahrt, und wenn von irgend einer Seite in unan gemessener und unehrerbietiger Weise sich ausgesprochen worden wäre, mich entschieden dagegen erklärt haben würde. Beide Sätze hat man weggelassen. Welche Beurtheilung der mit dem Sachstande unbekannte Leser aus dieser Darstel lung schöpfen kann, will ich Jedermann zur Beurtheilung überlassen. Ich würde es nicht für nöthig gehalten haben, mich gegen persönliche Angriffe in einem Parteiblatte zu wahren, ich würde diese Angelegenheit nicht vor Ihr Forum gebracht haben, wenn nicht der allerdelicateste Punkt, der nicht allein mich, sondern die Ehre der Kammer berührt, er wähnt worden Ware. Ich Hoffe deshalb ebensowohl auf Ihre Genehmigung dieser Mittheilung, als darauf, daß nun mehr am gehörigen Platze eine angemessene Berichtigung er scheinen wird. Abg. Klinger: Einer Rechtfertigung von Seiten des Herrn Präsidenten hatte es nicht bedurft, denn die Kammer hat seine Worte in der letzten Sitzung vernommen und wird alles dasjenige als wahr bestätigen, was derselbe jetzt uns
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