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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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auch jetzt selten der Fall ist, bewkrthschaftet, verbauern könne, diese Befürchtung ist gewiß eine völlig ungegründcte, da der Landmann jetzt selbst aus einer solchen Stufe der Bildung steht, daß wir in diesem Sinne nur noch wenige Bauern, sondern größtentheils sehr gebildete Landwirthe haben. Das war das, was ich über die erwähnten Petitionen anzuführen hatte. Abg. Jacob (aus Bautzen): Meine Herren, der geehrte Ausschuß für das Kirchen- und Schulwesen hat im ersten Theile des uns vorliegenden Berichtes, nach gemeinsamer Bcrathung und im Einverständnisse mit einer Anzahl Kam mermitglieder aus Stadt - und Landgemeinden, über wichtige Fragen, welche äußere kirchliche Angelegenheiten betreffen, über Veräußerung und Verpachtung der Pfarrgüter, über Fixation der Geistlichkeit, über die Zuziehung und größere Betheiligung der Gemeinden bei der Wahl der Geistlichen sich mit einer so großen Umsicht und Vorsicht ausgesprochen, daß es, wie mein Freund Nosenhauer schon äußerte, gewiß dan- kenswerthe Anerkennung finden wird. Es ist gegenwärtig aber nicht der Ort und die Zeit dazu, sich über die angeregten Gegenstände weiter auszusprechen. Aber soviel steht wohl fest, daß diese heute zur vorläufigen Berathung gebrachten Gegen stände nicht erledigt werden können, ohne daß die allgemein gewünschte und auch verheißene Vertretung der Kirchenge meinden durch Presbyterien und Synoden eintritt. Wenn nämlich, wie wir aus den zur Berathung vorliegenden Peti tionen ersehen, an einem Orte die Veräußerung der Pfarr güter höchst erwünscht sein würde, möchten anderwärts viel leicht zehn Gemeinden dagegen protestiren. Während die Fixation der Geistlichen in einer Gemeinde, welche bedeuten des Kirchenvermögen besitzt, leicht in Ausführung gebracht werden könnte, würden durch dieselbe in andern Gemeinden die Parochianen bei den hierzu nöthigen Beiträgen sehr hart angezogen werden müssen, was in gegenwärtigen Zeiten, wo alle Steuerkräfte so schon in Anspruch genommen werden, ge wiß nicht rathsam und erwünscht wäre. Um so bereitwilliger kann man sich den ersten Anträgen unsers geehrten Ausschus ses auf Seite 486 seines Berichtes anschließen, welche darauf gerichtet sind, daß die Kirche eine größere Selbstständigkeit erlange und nach eingeführter Vertretung durch Presbyterien und Synoden dkeRegelung ihrer Angelegenheiten selbst in die Hand nehme. Diese Anträge finden gewiß den lebhaftesten Wiederhall in den Herzen aller evangelischen Bewohner Sach- sens. Es sind diese Wünsche nach zeitgemäßer Umgestaltung unsers Kirchenwesens zum Theil durch die Staatsregierung selbst im Volke angeregt worden. Gestatten Sie mir zum Be weis dessen auf einige ältere Verordnungen aufmerksam zu machen. So heißt es in einer Generalverordnung vom 22. Februar 1832, die an die Geistlichen des Kreisdirections- bezirks Bautzen erging: „daß nach erfolgter Vollendung der Landesverfassung das Ministerium des Cultus und öffent lichen Unterrichtes es für angemessen erachtet hat, um auch in der evangelischen Landeskirche eine größere Kheilnahme an den kirchlichen Angelegenheiten zu befördern, die wiederholt in Anregung gekommene Presbyterial - und Synodalverfas sung der protestantischen Kirche in Sachsen in genauere Er wägung zu ziehen und Gutachten über diese höchst wichtige Angelegenheit von sämmtlichen Consistorien, den ihnen unter geordneten Superintendenten und Geistlichen erfordere." Später, nämlich im Jahre 1840, erging unter dem 26, Juni (in Folge einer Petition der Superintendenten und Geist lichen des Kreisdirectionsbezirks Leipzig, welche sich über die Wahrnehmung einer im Volke überhand nehmenden Unkirch- lichkeit und Unsittlichkeit beklagte und auf möglichste Abstel lung verschiedener Uebelstände antrug,) an die gesammte Geistlichkeit des Landes eine Verordnung, worin es unter Anderm heißt: „die Geistlichen sollten sich gutachtlich darüber auslassen, ob die an dem Wirken der Schulvorstände gemach ten Erfahrungen die Hoffnung geben, daß eine ähnliche Be theiligung der Gemeinden bei der Verwaltung des Kirchen wesens zur Belebung der Kirchlichkeit beitragen werde". Also die Staatsregierung hat selbst die Wünsche nach einer neuen Verfassung der evangelischen Kirche hervorgerufen. Und nicht blos die Geistlichkeit hat aufjene Generalverordnungen geant wortet. Sie werden sich besinnen, daß im Jahre 1845 ver schiedene Petitionen aus dem ganzen Lande, sowohl von An hängern der freier», wie von Vertretern der strenger« dogma tischen Richtung in der Kirche, an die Staatsregierung ergin gen, in welchen beantragt wurde, daß den Gemeinden ein größerer Antheil an der Ordnung der kirchlichen Angelegen heiten eingeräumt werden möge. Mit Freuden wurde dem nach die Verheißung der Regierung bei der Eröffnung des Landtages begrüßt, daß auch in dieser Beziehung betreffende Vorlagen gemacht werden sollten. Da uns aber bis jetzt keine derartigen Gesetzentwürfe vorgclegt worden sind, so kann man sich nur den, von dem geehrten Ausschüsse gestellten Anträge auf Seite 486 allenthalben anschließen, und auch in Betreff der beiden Petitionen seinen Ansichten beistimmen. Abg. Trenkmann: Die Klagen, die die Parochianen in Seelitz und Zedlitz erhoben haben, sind mir nach eigner Wahrnehmung in andern ähnlichen Fällen sehr erklärlich. Es ist bisweilen ungemein auffällig, was man den Einge- pfarrten zumuthet, während sie auf der andern Seite sehr leicht Erleichterung erhalten könnten. Mir schwebt besonders der Fall vor, wo Holz, was zu Pfarrlehnen gehört, abgetrie ben wird, welchen auch die Petenten nach Blatt 482 des Be richtes angeführt haben. Hierbei überläßt man den Geistlichen nicht nur die Zinsen von dem Erlöse des Holzes, sondern auch noch das Land, während man den Parochianen zumuthet, die Steuern oder den Zuschuß dazu zu übertragen. Das scheint mir allerdings sehr unbillig und ungerecht, und ich würde wünschen, daß die Regierung auf die Vorschläge des Ausschusses Seite 487 einginge, wo gesagt ist: „es möchte durch Ansammlung von Reservefonds aus den bei Vacanzen,
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