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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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nur der Verfall der Kirche herbeigeführt werden wird. Die einzelnenDemeinden werden immer weiter und weiter grei fen, die neugewählten Kirchenvorstände werden die ihnen verliehenen Rechte in ausgedehnter Weise gebrauchen wollen, und dadurch eine Zerrissenheit der Kirche herbeigeführt wer den, während die Staatöregierung vielleicht wohlmeinend glaubt, daß es jetzt nicht an der Zeit sei, eben um eine Zerris senheit der Kirche zu vermeiden, die letztere neu zu gestalten. Ich bin fest überzeugt, daß der angedeutete Uebelstand eintre ten wird, soweit ich nämlich sehr viele Gemeinden nach ihrer Mehrheit kenne. Die Staatsregierung wird mit Gutachten und Beschlüssen dieser Kirchenvorstände bestürmt und über schüttetwerden, so daß sie ihre liebe Noth haben und es be reuen wird, daß sie nicht von Haus aus die ganze Kirche um gestaltet hat. Abg. v. Lheile: Anschließend an das zuletzt Gesagte würde ich es sogar wünschenswerth finden, wenn die Staats regierung auf diese Weise ihre „liebe Noth" bekäme. Daß die neue Kirchenvrrfaffung „von unten auf" gebaut werde, ist der Standpunkt, den sie einnimmt. Jetzt fehlen den einzel nen Gemeinden die Vertreter; sind diese da, so werden sie sich auch geltend machen, und machen sie damit der Regierung „Noth", so wird diese auch dafür sorgen, daß recht bald eine Vertretung der Gesammt-Kirchengemeinde zum Vorschein kommt. Dies Bedenken des Abg. Hering kann ich also nicht theilen. Der Hauptübelstand ist jetzt der, daß es der Kirche und den Kirchengemeinden durchaus an Vertretern fehlt. Was nun aber die von zwei andern Abgeordneten aufgestell ten Ansichten betrifft, so kann ich mich diesen allerdings nicht anschließen. Wenn zunächst vorausgesetzt wird, daß durch die Grundrechte inBeziehung auf die kirchlichen Verhältnisse (um den Ausdruck zu gebrauchen) tabula rasa gemacht sei, so liegt dieser Fall in kirchlicher Beziehung gewiß nicht vor. Die kirchlichen Bestimmungen sind mit der bürgerlichen Gesetzge bung so vielfach verknüpft, beide sind so mit und in einander verwickelt und verzweigt, daß ich nicht begreife, wie man sa gen kann, dadurch, daß man der Kirche die Selbstständigkeit zugesprochen hat, hebt sich alles Frühere auf. Das greift z.B. in das Gebiet der Armenpflege, in das Gebiet der Schule nicht nur, sondern auch in viele andere noch politischere Ge biete so weit hinein, daß man hier damit die Sache so ohne Weiteres als abgethan keineswegs betrachten kann. Es wird also nothwendig der Vereinbarung zwischen der Kirchengc- meinde und der Staatsgemeinde bedürfen, um die Sache aus einanderzusetzen. Ganz anders wäre es bei ganz neuen Ge meinden, da ist tabula rasa. Das wäre der einzige Weg, um diesen Zustand der umfassendsten „Selbstständigkeit" herbei zuführen, wenn man aus der bestehenden Kirche herausträte und dann eine ganz neue Organisation versuchte. Das wird aber eine Kirche, welche noch Kraft und Selbstständigkeit in sich fühlt, nicht so leicht thun. Nach dieser Seite hin könnte ich mich also der Ansicht des Abg. Ziesler nicht anschließen. Die Gründe, welche von dem Abg. Wigard in Betreff derD o- tationen berührt worden sind, würden, wenn sie in der von ihm angedeuteten Weise durchgeführt werden sollten, doch offenbar zur größten Ungerechtigkeit führen müssen. Die Do tationen sind doch so verschiedener Art, daß sie jedenfalls nicht o ohne Weiteres mit einem Zuge in andereHände gelegt oder zu anderer Verwendung bestimmt werden können. Auch hier muß ich darauf aufmerksam machen, daß dabei vielfache Be ziehungen zwischen den Dotationen der Gemeinden und Rechtsverhältnissen sehr verschiedener Art stattsinden. Es sind dabei z.B. oft Rechte anderer Gemeinden, Rechte inBe ziehung auf die Armenpflege rc. zu berücksichtigen, man kann daher diese Dotationen, Pfarrlehen oder wie sie sonst heißen mögen, auf eine solche Weise nicht beseitigen. Auch hier bleibt nichts weiter übrig, als daß die Kirche zur Selbststän digkeit gebracht werde und dann dem Staate gegenüber ihre Angelegenheiten gesetzlich auseinandersetze. Dies wird aber nur geschehen können, wenn jene Vertretung sämmtlicher Kirchengemeinden vorhanden sein wird. Um noch einen strei- tigenPunkt zu erwähnen, inwieweit man nämlich als Freund der „Religiosität" für oder gegen die Ausschußanträge zu stimmen habe, so kann ich dem Abg. Ziesler nicht zugestehen, daß die Religion äußerer Mittel nicht bedürfe. Dagegen stimme ich ihm dariit vollkommen bei, die Religion ist keines wegs Menschenwerk, sie ist das Göttlichste, Innerste und Positivste,-was der Mensch hat. Das gewöhnlich soge nannte „Positive" ist meist ein Willkürliches und Streitiges, eben weil es auf Autorität beruht. Das wahrhaft Positive beruht fest und sicher in jener in »ersten „Religion." Diese bedarf aber äußerer Mittel, eines gemeinsamen Cultus, so wie anderer Uebungen und Gewöhnungen; den Staatsschutz braucht sie nicht. Dagegen brauchen diesen die „Religionen" mit ihren sogenannten „positiven" Elementen, weil die Au torität nur durch Autorität aufrecht erhalten werden kann. — Wie die Sachen jetzt stehen, ist weiter nichts zu thun, als den Anträgen des Ausschusses beizustimmen. Ein Wah lgefetz zu verlangen, wäre allerdings das Einfachste, ob es auch das „Zweckmäßigste" wäre, darüber wage ich ein Urtheil nicht auszusprechen. Der Herr Regierungscommissar hat mitRecht darauf aufmerksam gemacht, daß dabei sehr bedeutende Prin- cipfragen in Betracht kommen könnten. Dieselben wären wohl zu überwinden, allein unter den jetzigen Umstanden ist kaum zu einer solchen Uebereinstimmung zu gelangen, daß nicht der einen oder der andern Partei Gewalt geschähe. Viel leicht wäre das aber nichts» zu fürchten, wenn mit der in Aus sicht gestellten Art des Neubaues nur ernstlich vorgeschrit ten würde. I ch muß zum Schlüsse meine Ueberzeugung da hin aussprechen, daß wir in dieser Beziehung keinen Ge setzentwurf bekommen. Wenn der Herr Regierungscom- miffarnoch jetzt nur sagt „sobald als möglich", so kann ich dies bei einem so einfachen Gesetzentwurf, wie der über die Wahl von Kirchenvorftänden sein muß, nicht begreifen, ich kann es vielmehr blos für eine Formel halten, die der Vorle gung aus dem Wege geht.
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