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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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(Abg. Hähnel trägt auf Schluß der Debatte an.) Präsident Cuno: Es ist durch den Abg. Hähnel auf Schluß der Debatte angetragen worden. Wird der Antrag unterstützt? — Zur Genüge. Präsident Cuno: Wünscht Jemand für oder wider den Schluß der Debatte zu sprechen? Abg. Kalb: Ich hätte mich allerdings gern noch ums Wort gemeldet, bescheide mich aber, wenn die Versammlung den Schluß der Debatte beliebt. Präsident Cu n o: Wollen Sie, dem gehörig unterstützten Anträge gemäß, die Debatte für geschlossen ansehcn? (Die Abstimmung ist zweifelhaft.) Meine Herren, wir müssen die Gegenprobe machen. Ich weiß nicht, wie viel sitzen geblieben sind. Dreißig haben gegen den Schluß gestimmt. Ich bitte jetzt diejenigen, sich zu erheben, welche für den Schluß sind. (Dies geschieht.) Der Schluß der Debatte ist verworfen ümit einer Stimme Mehrheit. Abg. Wigard: Ich muß von dem letzten Sprecher wohl mißverstanden worden sein, wenn er glaubt, ich wollte in Be zug auf die bestehenden kirchlichen Gesellschaften tabula rasa gemacht haben. Ich erkenne jede religiöse, jede kirchliche Ge sellschaft in ihrer Existenz an, sei sie nun eine protestantische, sei sie katholisch oder sei sie eine andere. Auch bin ich weit entfernt, irgendwie zu dem Schluffe zu kommen, als seien durch die Grundrechte nun auf einmal alle Confessionen aufgehoben und es müßten neue aufgebaut oder gegründet werden. Ich vindicire nur für Jeden die Freiheit, sich zu dieser oder jener Confession zu bekennen, sich dein einen oder dem andern Be kenntnisse zuzuwenden, und hierbei erwähnte ich nur des nicht abzuläugnenden Einflusses, den die gegenwärtige pekuniäre und rechtliche Ungleichheit der verschiedenen Religionsgescll- fchaften auf Viele ausübt. Meine Hauptbemerkung bezog sich aber auf die Mittheilung des HerrnRegierungscommissars, in welcher er mehrere Punkte heraushob, welche der Volksver tretung noch vorgelegt werden sollen. Unter diesen erwähnte er einen Gesetzentwurf über die Parochiallasten. Ein solches Gesetz scheint mir über das hinauszugehen, was wir als säch sische Volksvertreter in Hinblick auf die Grundrechte zu be schließen haben, denn sind die religiösen Gesellschaften selbst ständig in ihrer Verwaltung, so muß ihnen auch überlassen werden, die Modalität bezüglich der Aufbringung ihres Be darfs zu bestimmen, sie müssen selbst zu beschließen haben, ob sie durch gezwungene oder freiwillige Beiträge diesen Bedarf decken wollen. Ebenso habe ich rücksichtlich der Fundationen nicht im entferntesten daran gedacht, irgend eine Religions gesellschaft aus ihrem Besitzthume setzen und dieses zu andern Zwecken verwenden zu wollen. Ich habe nur zu Gunsten der Fixation gegenüber der Kirchenlehre mich aussprechen wollen, und dabei, wie schon gesagt, nur beiläufig erwähnt, daß der innere Halt einer Religionsgesellschaft sich nur dann erst be währen wird, wenn keine Religionsgesellschaft sich besonderer Vorzüge und Vorrechte vor einer andern zu erfreuen hat, wenn jede auf ihre eigene Kraft, aufdie Ueberzeugung und materielle Unterstützung ihrer Mitglieder verwiesen ist. Dahin wird man auch dereinst kommen, so weit man auch vielleicht jetzt noch davon entfernt ist. Zu dem Berathungsgegenstande aber zurückkehrend, ist darum meine Ansicht die, daß die Staatsregierung nichts Anderes vorzulegen habe, als einen Gesetzentwurf zu Ausführung des Artikel V. der Grundrechte, soweit ein solcher Gesetzentwurf überhaupt noch nothwendig erscheint; denn bereits sind einzelne Punkte aus dem Artikel V. Gegenstand einer Gesetzesvorlage in der ersten Kammer geworden, nämlich die Standesbücher. Andere Paragraphen dieses Artikels bedürfen keines Gesetzes zu ihrer Einführung, sie sind bereits durch das publicirte Einführungsgesetz in Kraft getreten, und es ist also nicht einmal nothwendig, über die sämmtlichen Paragraphen des Artikel V. der Grundrechte Seiten der Regierung bei dem Gesetzentwürfe sich zu verbrei ten. Um nun meine Ansicht in einem bestimmten Anträge zusammenzufassen, erlaube ich mir diesen zu stellen: die zweite Kammer wolle im Vereine mit der ersten Kammer bei der Staatsregierung auf Vorlegung eines Gesetzentwurfes zur Ausführung des Artikels V. der Grundrechte antragen." Der Inhalt dieses Gesetzentwurfes wird hauptsächlich, mit Ausnahme eines allgemeinen Landesgesetzes über die Ehe, ein negativer sein, indem alle diejenigen Landesgesetze, welche den Bestimmungen in Artikel V. der Grundrechte entgegen sind, aufgehoben werden müssen. - Präsident Cuno: Antrag des Abg. Wigard: „Die zweite Kammer wolle im Vereine mit der ersten Kammer bei der Staatsregierung aufVorlegung eines Gesetzentwurfes zur Ausführung des Artikels V. der Grundrechte antragen." Wird dieser Antrag unterstützt? — Zahlreich. Abg. Kalb: Um an das Letzte, was gesagt worden ist, anzuknüpfen, so habe ich den Antrag des Abg. Wigard nur deshalb unterstützt, damit er besprochen wird, ich glaube aber, das was die Regierung einstweilen beabsichtigt, das ist eben derpositive Weg, um dahin zu gelangen, wo hin der Abgeordnete mit seinem Antrag kommen will, denn da die evangelische Landeskirche nach Artikel 17 der Grund rechte ihre Angelegenheiten selbstständig verwalten und an. ordnen soll, so soll eben die Gesetzvorlage, welche uns von der Regierung vorgelegt werden wird, in kirchlicher Hinsicht nichts bezwecken, als daß wir, die politischen Vertreter, den Weg be zeichnen und bahnen, auf dem die Kirche dahin komme, daß sie für sich selbstständig ihre Angelegenheiten reguliren kann^ Das Einführungsgesetz zu Artikel V. der Grundrechte schreibt diesen Weg vor, den die Regierung betreten will. Im Uebri- gen bin ich dem Abg. Wigard sehr dankbar, daß er gütigst die evangelische Kirche in ihrer Existenz anerkennt! — Ich habe ferner noch auf eine merkwürdige Parallele aufmerk sam zu machen. Es istnämlich in der Mittheilung zur Thron-
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