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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Gültigkeit getreten ist, daß nur der erste Absatz des §. 17 der Grundrechte noch der Ausführung bedarf, und daß der Aus schußantrag unter 2 auf Seite 486 des Berichtes allerdings in dieser Beziehung die nöthige Mahnung zur baldigsten Aus führung auszusprechen scheint. Jndeß finde ich doch bei nähe rer Betrachtung, daß der Wigard'sche Antrag weiter gehe, als unser Ausschuß. Unser Ausschuß wünscht nämlich nur die Einführungsgesetze zur selbstständigen Gestaltung der evan gelischen Kirche, während nach §.17 der Grundrechte „jede N e l i g i o n s g e se I l s ch a ft ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten" berechtigt ist, und nach Art. H des Einführungsgesetzes „in Beziehung auf den Grundsatz der Selbstständigkeit der Religionsgesellschaften die organischen Einrichtungen und Gesetze, welche für die beste henden Kirchen zur Durchführung dieses Princips erforder lich sind, möglichst bald getroffen und erlassen werden sollen." Während unser Ausschuß nur die evangelische Kirche im Auge hat, scheint, wenn ich richtig gehört habe, der Abg. Wi- gard alle Neligionsgesellschaften, eine jede Religions gesellschaft, wie es in §. 17 der Grundrechte heißt, also auch die katholische, die deutschkatholische, die israelitische, im Auge zu haben, und sein Antrag will allen Religionsgesell schaften, welche gegenwärtig noch mehr oder weniger unter dem Regiment des Staates stehen, die verheißene Selbststän digkeit gewähren, dem Staate die Herrschaft darüber erleich tern oder vielmehr abnehmen. Es möchte also doch ein Unter schied zwischen beiden Anträgen sein, und Pflicht der Volks vertretung ist es, darüber; zu wachen, daß nicht blos die evan gelische Kirche in ihre Rechte eingesetzt werde, sondern daß eine jede Religionsgesellschaft zu ihrem Rechte, zur Selbst ständigkeit, gelange. Da ich einmal das Wort erhalten habe, will ich noch einen einfachen Widerspruch dagegen erheben, daß die Fixation der Geistlichen nicht ein weit verbreiteter und lebhaft gehegter Wunsch der Gemeinden sei. Man will nicht blos die Stolgebühren wegfallen sehen, man will dies namentlich nicht blos bei dem Beichtgelde und den Trauungs gebühren, es giebt auch noch andere Gebühren, die bei einem großen Theile des Volkes großen Anstoß erregen, wie das Taufgeld, die Sterbegebühren und dergleichen Dinge, — man wünscht auch die Geistlichen nur als Lehrer und Seel sorger, nicht mehr als Landwirthe auftreten zu sehen, und ich erinnere in dieser Beziehung nur daran, daß bereits nach der Bewegung des März im Jahre 1848 von mehr als hundert Gemeinden eine große Bittschrift zu Stande gebracht worden ist, welche unter andern Verlangen, welche die Landgemeinden aussprachen, auch das hervorhob, daß die Geistlichen nicht blos bezüglich der Stolgebühren, sondern überhaupt sixirt werden sollten, und daß die Pfarrlehne aufhören und ver äußert werden möchten. Wenn also im Außschußberichte ganz allgemein ausgesprochen worden ist, daß die Fixation der Geistlichen nicht im Sinne der Gemeinden liege, so kann tl. K. (4. Abonnement.) ich das nicht zugeben, behaupte vielmehr, daß der Wunsch, die Geistlichen sixirt zu sehen, an sehr vielen Orten wirklich vorhanden und, meiner Ueberzeugung nach, auch sehr gerecht fertigt ist. Ich beschranke mich indeß auf diesen einfachen Widerspruch, weil ich mich ebenfalls der Meinung derjenigen anschließe, welche sagen, daß diese Angelegenheit nicht in den Bereich der Volksvertretung, sondern in den Bereich der Kirchenvertretung gehöre, und daß dieses Haus nicht der Ort sei, darüber zu sprechen und zu beschließen, sondern daß die Ordnung dieser Angelegenheit, als einer inner», der Kirche selbst überlassen werden müsse. Schließlich habe ich im Interesse des Staates auch den Wunsch auszusprechen, daß er sich sobald als möglich von dem Regkmente über die Kirche, welches er zeither ausgeübt hat, und welches ihm selbst nur lästig ist, erlösen und die Kirche sich selbst über lassen möge. Abg. Hering: Ich bitte ums Wort. Da ich aber schon zweimal gesprochen habe, so ersuche ich den Herrn Präsidenten, die Kammer zu befragen, ob sie mir noch einmal das Wort ge statten wolle. Präsident Cuno: Der Abg. Hering bittet zum dritten- male ums Wort. Will ihm die Kammer dasselbe ausnahms weise gestatten? — Einstimmig Ja. Abg. Hering: Der HerrRegierungscommissarführte zur Abwehr des Vorwurfs der Jnconsequenz an, die Regie rung sei gesonnen, blos solche Gesetze kirchlicher Art den Kammern vorzulegen, welche mit Einrichtungen des Sta a- tes verwachsen seien. Nun sehe ich aber nicht ein, wie die Re gierung diesem Grundsätze treu bleiben kann bei Herstellung einer neuen Kirchenverfaffung im Ganzen. Denn soviel ich weiß, sind die Kreisdirectionen Staatsanstaltcn, die Super intendenten sind Staatsdiener und das Ministerium des Cul- tus ist auch ein Ministerium des Staates. Eine Kirchenver fassung, eine Verfassung der ganzen Kirche muß aber noth- wendig zu Umgestaltungen dieser Behörden führen. Also sehe ich nicht ab, wie die Regierung sagen kann, daß sie diese Ge setze nicht der Volksvertretung vorlegcn wolle, weil sie nicht mit den staatlichen Einrichtungen verwachsen seien. — Dem was der Abg. Cramer in Bezug auf die Fixation aussprach, möchte ich doch Einiges entgegenhalten. Ich meinerseits habe mit wahrem Befremden im Ausschüsse von den zugezogenen Mitgliedernder Kammer aus Stadt- und Landgemeinden, ich habe mit wahrer Trauer gehört, daß wirklich der Wunsch nach Fixation nicht so allgemein sei, wieichhoffte und wünschte. Denn was die Geistlichen anlangt, so ist darüber nur eine Stimme, daß wir längst diese Fixation gewünscht haben. Der Grund, warum dieser Wunsch nicht überall getheilt wird, ist einfach, es ist der, daß man über den Kostenpunkt, über die Entschadigungsfrage nicht hinauskommt. DieGe- meinden sagen sich sofort, es wäre schön, wenn wir unsere Geistlichen sixiren könnten,aber woher soll das Geld kommen, um die Geistlichen zu fixeren? Ich kann also die Bemerkung 51
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