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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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cherlei Vorgängen, die in der neuesten Zeit auch bei uns auf eine Rückkehr zu den vormärzlichen Zuständen hindcutcn, gehören die täglich zahlreicher und unbegreiflicher.werdenden Ausweisungen von Fremden zu den nicht am wenigsten be dauerlichen. Wenn man sich erinnert, wie im Jahre 1845, also lange vor dem Marz 1848, als jene große Schriftsteller- und Fremdenhetze — wie man sagt, auf Andrang eines Nachbarstaates — angestellt wurde, die öffentliche Meinung sich damit beschäftigte, wie damals die Presse diese Maaßregel angriff, wie in der Kammer von sehr konservativer Seite die Sache in Anregung gebracht wurde, ja, wie durch diesen Rückschlag der öffentlichen Meinung die Maaßregel selbst aufgehalten und gemildert wurde, so muß man es auffallend finden, wie jetzt die gleichen Vorgänge mit so großer Gleich gültigkeit ausgenommen zu werden scheinen. Ich kann mir dies nur daraus erklären, daß die mancherleiUeberstürzungen, Ungesetzlichkeiten und Gewalttätigkeiten, welche von den Gegnern der Ordnung in den letzten Jahren begangen wor den sind, das öffentliche Gefühl abgestumpft haben, so daß es nun auch von der andern Seite Manches ruhig hinnimmt, was einer nähern Aufmerksamkeit bedürfte. Für uns, meine Herren, die wir die unbestechlichen Wächter des Gesetzes sein sollen, dürfen aber solche vorübergehende Stimmungen und Verstimmungen nicht maaßgebend sein; wir müssen, wie wir der Regierung gewiß nie die nothwendigen Mittel zur Aufrechterhaltung der Ordnung entziehen werden, doch auch darüber wachen, daß dem Gesetze in alle Wege sein Recht ge schehe und daß jene Mittel zur Aufrechthaltung der Ordnung immer uur gesetzliche seien. Ich bin weit entfernt, dem Staate sein Recht abzusprechen, in gewissen Fällen zur Auf rechthaltung der Ordnung und Sicherheit des Staates, zur Abwendung von Gefahren, die dieser drohen, Fremde, die sich auf seinem Grund und Boden aufhalten und ihm solche Ge fahren zu bereiten scheinen, auszuweisen; ich bin daher auch weit entfernt, dieses Recht unserer Regierung in alle Wege absprechen zu wollen; allein, eben weil ich glaube, daß dieses Recht in gewissen Verhältnissen seine nothwendige und natür liche Begründung findet, so wünsche ich im Interesse des Staates, der Ordnung selbst, daß dasselbe durchaus von dem Gebiete des bloßen Ermessens und auch von dem Scheine der Willkür entfernt gehalten,- daß es gesetzlich regulirt würde, wie das in andern Staaten bereits geschehen ist. Es hat bei der Gelegenheit, die ich vorhin erwähnte, der damalige Minister des Innern den Grundsatz ausgesprochen: der Fremde habe überhaupt kein Recht auf den Aufenthalt im Lande. Ich glaube dagegen, daß das natürlichste Recht das ist, daß Jeder so lange berechtigt ist, sich in einem Staate aufzuhalten, als er die Gesetze desselben, nicht verletzt, ihm nicht Gefahren bereitet, und ich würde es für einen sehr traurigen Vorzug unserer civilisirten Staaten halten, wenn sie den Fremden dieses Recht nicht zugestanden, welches fast alle wilde Völker ihnen gewähren. Ich werde Sie nicht mit einer Aufzählung und Critik der einzelnen Fälle von Ausweisungen ermüden; ich bin auch nicht gewillt, wegen dieser einzelnen Fälle einen Antrag zu stellen. Nur auf eine Seite der Sache glaube ich Ihre Aufmerksamkeit noch besonders hinlenken und in dieser Hinsicht auch eine Anfrage an die Regierung richten zu müssen. Es ist nämlich bei diesen Ausweisungen eines- theils jenes unglückselige Wort der „deutschen Ausländerei" wieder in seine praktische Geltung getreten, jenes unglück selige Wort, welches, wie Sie wohl wissen, großcntheils im Jahre 1848 mit der Sporn war zu dem heftigen Drange nach einer wirklichen Einheit Deutschlands. Es scheint, daß diese deutsche Ausländerei wieder aufleben soll, indem man auch diejenigen schlechthin als Fremde behandelt, welche andern deutschen Staaten angeboren. Eben so wichtig für uns dürfte aber eine andere Seite dieser Ausweisungen sein. Die so viel gerühmte Selbstständigkeit Sachsens, diese Selbst ständigkeit, mit der man so sorgsam Haus hält, wo es gilt, sie den großen nationalen Bedürfnissen, der Einheit Deutsch lands zum Opfer zu bringen, erscheint in einem sehr eigen- thümlichen Lichte, wenn es, wie das bei einem neuerlichen Vorgänge dieser Art der Fall ist, den Anschein gewinnt, als ob die Behörden des souverainen Sachsen den Polizeidienst verrichteten für eine benachbarte Großmacht. Diese Seite der Sache muß uns vorzugsweise interessiren. Ich erlaube mir daher, folgende zwei Anfragen an die Regierung zu stellen, von deren Beantwortung ich es abhängig mache, ob weitere Schritte zu thun sein möchten: 1) Nach welchen ge setzlichen Bestimmungen verfährt das Ministerium bei der Ausweisung von Fremden aus dem Lande? 2) Bestehen zwischen der sächsischen und andern Regierungen Conven tionen, welche die erstere zur Ausweisung von Fremden in gewissen Fällen verpflichten, und welcher Art sind diese? Präsident Cuno: Ich werde nicht versäumen, diejetzt gestellten Bicdermann'schen Anfragen an das Gesammtmini- sterium zu bringen, und haben wir dann in vorgeschriebener Weise die Antwort der Regierung zu erwarten. Wir kommen nunmehr zu dem zuerst angekündigten Gegenstand unserer Tagesordnung, zu dem in der 67. öffentlichen Sitzung gestellten Antrag des Abg. Wigard: „die Kammer wolle die Erklärung des Herrn Staatsministers 0. Zschinsky an einen Verfaffungsausschrrß zurBerichterstattung darüber verweisen, obin dieser Erklärung nicht eine offenbare Verletzung des die Publikation der Grund rechte in Sachsen betreffenden Gesetzes enthalten und deshalb eine Anklage zu erheben sei." Es ist Ihnen erinnerlich, daß über den Wigard'schen Antrag in der 67. öffentlichen Sitzung nicht sofort Beschluß gefaßt, vielmehr dem vom Abg. v. Po lenz eingebrachten Anträge: „die Kammer wolle die Bera tung und Beschlußfassung über den Wkgard'scheu Antrag bis zum Erscheinen der gedruckten Landtagsmittheilungen von der 67. Sitzung verschieben", beigepflichtet worden ist. Ge-
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