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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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haben mich daher von meiner Ansicht nicht zurückbringen können. Abg. Kalb: Ich möchte dem, was der Abg. Harkortge- sagt hat, nur noch hinzufügen, daß ich dem Abg. Wagner vollkommen Recht geben würde, wenn seine Worte soviel sagen sollten, als es sei Sicherheit zu gewinnen, daß über- hauptbergmännisch gearbeitet werde. Aber der ß. 76 geht weiter, er verlangt nicht nur Sicherheit, daß berg männisch gearbeitet werde, sondern auch, daß nach einem gewissen System, dessen gehörige Durchführung an den Ausspruch eines Schiedsgerichts gebunden sein soll, verfahren werde, und bas scheint mir zu weit zu gehen und den Erfolg mehr zu behindern, als ihn zu befördern. Der Bergbau ist auch nicht blos der Bergleute wegen vorhanden, und ihn künstlich erhalten wollen, wäre ein unpolitisches Verfahren, das sich mit dem volkswirthschaftlichen Interesse der Zukunft nicht verträgt. Abg. Leonhardt: Ich kann durch alles das, was gegen den 76 vorgebracht worden ist, die ernsten und schweren Bedenken, die die Streichung dieses Paragraphen gegen sich hat, nicht für erledigt erachten. Der tz. 76 führt in den Bergbau betrieb keineswegs etwas Neues ein, sondern er stellt gesetzlich diejenigen Grundsätze fest, welche die königliche Bergbehörde Lei dem Bergbau bisher beobachtet hat, dieselben Grundsätze, denen wir cs zu verdanken haben, daß, ungeachtet im All gemeinen der Erzreichthum in den Bergwerksgegenden durch den seit Jahrhunderten ununterbrochen fortgesetzten Abbau der reichern Mittel abgenommen hat, dennoch darin das Aus bringen von edeln Metallen von Jahr zu Jahr gestiegen ist. Alle die Schriftsteller, die über den Entwurf des Berggesetzes geschrieben haben, haben nicht nur kein Bedenken gegen den 76 des Gesetzentwurfs gehabt, sondern denselben ausdrück lich gebilligt. Ich kann noch — und ich muß es Ihnen über lassen, ob Sie meinen Worten glauben wollen — hinzu setzen, daß ich wahrend der Zeit, wo das Gesetz im Ausschüsse berathen worden ist, mit Vielen, die den Bergbau genau kennen und sich dafür lebhaft interessiren, gesprochen habe, rmd daß diese Alle mit gespannter Erwartung besonders auf die Abstimmung über diesen §. 76 achten und sehnlichst wünschen, daß an diesen Grundsätzen nichts Wesentliches geändert werden möchte. Ich Lin davon überzeugt, daß, wenn diese Grundsätze geändert werden, wir Hunderttausende von Mark Silber mehr in der Erde zurücklassen müssen, weil die Erze, die es enthalten, nur dann gewonnen werden können, wenn die reichern Mittel die Kosten und den Aufwand für das Gewinnen dieser Erze zugleich mit bezahlen. Ich bin überzeugt, daß dann innerhalb eines halben Jahrhunderts eine Menge Gruben nicht mehr werden betrieben werden, weil die nöthigen Versuchsbaue nur Geld kosten und nur das gleichzeitige Ausbringen der reicheren Mittel es möglich macht, dieselben in Betrieb zu erhalten. Der Grubeneigenthümer steckt, wenn er das darf, das Geld, welches er aus seinen reichen Anbrüchen löst, in die Tasche und überläßt dann, nachdem er sich dadurch bereichert hat, diese Grube ohne weitere Be nutzung ihrem Schicksale. Es ist dies eben das, was man in den Bergbaugegenden Raubbau nennt, ein Verfahren, welches von Allen, die am dauernden Bestehen des Bergbaues In teresse haben, so sehr gefürchtet, als verabscheut wird. Jene verlassenen Gruben werden dann nicht wieder, wie ein geehrterRedner uns verheißen will, in spaterer Zeit in Angriff genommen werden; wenn die Zimmerung und Mauerung verfallen, die Maschinen verbrochen und eingegangen sind, muß erst ein höchst bedeutender Aufwand gemacht werden, um die Grube nur auf den Standpunkt der Benutzbarkeit zu bringen, auf welchem stehend sie verlassen worden war. Ich warne Sie dringend, geben Sie nicht, einem hier nicht an wendbaren Principe zu Liebe, die Bestimmungen dieses Paragraphen auf, sie würden ihm zugleich die Existenz von Tausenden unserer Mitbürger opfern und über die Gegenden, die jetzt mit dem Bergbaubetriebe eine so bedeutende Be völkerung des Vaterlandes nähren, unübersehbar großes Elend bringen! Regierungscommissar Freiesleben: Wenn ich vorhin geäußert haben sollte, es fei nicht der Zweck des Staates, daß der Einzelne durch den Bergbau bereichert werde, so würde ich mich falsch ausgedrückt haben. Meines Wissens habe ich nur gesagt, daß der Staat bei den Bergwerksunternehmungen in erster Linie seinen Zweck dahin richten müsse, daß ein nütz liches Gewerbe da blühend erhalten werde, wo es der Bevöl kerung an Gelegenheit zu anderweiter Beschäftigung fehlt. Der Staat muß aber allerdings die Bedingungen für den Bergbaubetrieb so einrichten, daß auch der Einzelnereich dabei werden und hierin eine Anreizung zu dergleichen Unterneh mungen finden kann. Jnfofern stimme ich dem geehrten Abg. Harkort bei. Meines Wissens aber habe ich die Sache auch nicht anders ausgedrückt. Dafür aber, daß Privatleute beim Betriebe des Bergbaues Gewinn machen können, dafür sorgt das Gesetz hinreichend und die Vorschrift in §. 76 wird dem nicht im Wege stehen. Die Bedingungen, unter denen Je mand beim Bergbau Reichthümer sammeln kann, sind vor Allem von der Natur gegeben und es ist dazu durch Z. 76 die Gelegenheit nicht benommen. Nachstdem ist es das höhere oder geringere Maaß von pecunkärenLasten, welche derStaat dem Bergbaubetriebe aufbürdet, und in dieser Beziehung wird das Gesetz wesentliche Erleichterung gewähren, so daß die Möglichkeit, durch den Bergbaubetrieb pecuniäre Vortheile zu erwerben, künftig größer sein wird, als bisher. Für die Pri vaten ist daher durch das Gesetz vollkommen, und mehr als bisher gesorgt. Es ist auch, wie von dem Abg. Leonhardt bemerkt worden ist, in den verschiedenen Schriften, welche öffentliche Critiken über die Gesetzvorlage gegeben haben, meines Wissens nirgends ein Tadel gegen den §. 76, wie er im Entwurf« vorliegt, in der Art ausgesprochen worden, wie es jetzt in der Kammer der Fall ist. Muß ich daher in der
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