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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Hauptsache, was in den Motiven weiter ausgeführt ist, die Beibehaltung des §. 76 in unveränderter Fassung als eine sehr wichtige Anforderung anerkennen, so erlaube ich mir nur noch erstens darauf aufmerksam zu machen, daß auch in den Gesetzgebungen anderer Lander, soweit sie mir bekannt sind, ähnliche Bestimmungen, wie sie hier vorgeschlagen werden, bestehen, und daß selbst in dem französischen Berggesetze, das aus der Zeit der ersten französischen Revolution hcrrührt, der gleichen Vorschriften zwar nicht unmittelbar ausgenommen, aber in der nachher erlassenen Verordnung die Bestimmung enthalten ist, daß Jeder, der Concession sucht, sich hierbei im Voraus denjenigen Betricbsbestimmungen unterwerfen soll, die ihm durch die Behörde auferlegt werden. Man hat es also selbst dort fürnothwendiggefunden,ähnlicheAnforderun- gen zu stellen. Zweitens habe ich zu bemerken, daß, wie aus den bis jetzt besprochenen Gründen in jedemLande, wo Berg bau getrieben wird, allgemeine Betriebsvorschriften der in Frage gestellten Art gerechtfertigt sein werden, dies viel mehr noch bei uns der Fall ist, wo neben jenen allgemeinen Grün den noch besondere Rücksichten vorhanden sind, indem unser Bergbau alt und mit vielen seinetwegen bestehenden Einrich tungen und Anstalten, wie z. B. den Reviercaffen, Magazin anstalten, Revierstölln, Hütten und dergleichen, innig ver wachsen ist, so daß im Interesse solcher Einrichtungen und Anstalten namentlich ein hoher Werth darauf zu legen ist, daß der Bergbau mit möglichster Ausdehnung betrieben werde. Es sind dies Anstalten, deren Bestehen durch Beiträge von der Producteneinnahme der Gruben ermöglicht wird, deren Existenz daher wesentlich gefährdet würde, wenn dieBeiträge zurückgehen, und diese müssen zurückgehen, wenn der Umfang des Bergbaubetriebs abnimmt. Also auch im Interesse dieser Anstalten liegt es, daß die Gewinnung der vorhandenen Erze möglichst vollständig erfolge und für thunlichsten Nachhalt und Dauer des Bergbaues Sorge getragen werde, und mithin daß die Grundsätze, die in §. 76 vorgezeichnet sind, ins Leben eingeführt werden. Vicepräsident Haberkorn: Ich verwende mich eben falls für die Beibehaltung des §. 76. Es sind bereits meh rere Gründe dafür angegeben worden, und ich bezeichne als solche nur noch folgende. Es verdanken die Bestimmungen des 8- 76, wie es auch in der Überschrift heißt, lediglich volks- wirthschaftlichen Rücksichten ihre Entstehung. Und in der That macht es nur das Nationalwohl erforderlich, wenn man den Grubeneigenthümern zumuthet, was hier unter s., b., o. .und ä. gefordert wird; was o. anlangt, unter der Modifika tion, wie solche der Abg. Funkhänel beantragt hat. Es han delt dieses Gesetz nicht vom Abbau wenig reichhaltiger und von derOberfläche der Erde nicht weit entfernter Naturschätze, beispielsweise also nicht von dem Graben von Eisensteinen, wie dies in meiner Gegend vorkommt, wo man blos oberfläch lich sucht; es handelt sich vielmehr in diesem Gesetze von dem wirklichen Bergbau, und Vas unterscheidende Merkmal des Bergbaues von allem andern Suchen unter der Erde besteht darin mit, daß man denjenigen, die denselben betreiben wol len, auch zumuthet, daß sie sich nicht nur nach den wissen schaftlichen Erfahrungen des Bergbaues richten, sondern auch die übrigen Bedingungen erfüllen, welche in diesem Pa ragraphen vorgeschrieben sind. Es ist aber noch ein zweiter Grund, welcher mich für Beibehaltung des §. 76 sprechen läßt; ich glaube nämlich, wenn man diese Bedingungen, wie sie hier vorgcschriebensind, nicht aufrechterhält, so öffnet man der Habsucht und dem Eigennutz Thor und Thür. Es wird dann nicht fehlen, daß man durch den Bergbau recht schnell reich zu werden suchen, d. h. daß man rücksichtlos recht schnell die guten Quellen wegzunehmen und zu erschöpfen, sobald aber alle reichhaltigen Adern ausgebeutet sind, aufzuhören, und eine eröffnete Quelle liegen zu lassen unvergessen sein wird. Dies wird aber zur Folge haben, daß eine große Masse von Arbeitern in nicht zu ferner Zeit brodlos werden dürfte, denn sobald Jemand eine Grube verläßt, wenn das Beste daraus entnommen, wenn auch durchaus noch nicht vollstän dig ausgebeutet ist, wird es später Niemandem einfallen, diese Grube wieder aufzunehmen; dadurch aber würde die Nach haltigkeit des Bergbaues aufgehoben, vielleicht zwar für die jetzige Generation ein Vortheil erzielt, allein dem Bergbau und allen feinen Arbeitern die Zukunft verschlossen werden. Ich glaube, wir sind es daher auch der zahlreichen betriebsa men Classe der Arbeiter schuldig, wenn wir den Grubenbe sitzern die Verbindlichkeiten auferlcgen, wie sie in §. 76 aus gesprochen sind, wenn wir daher diesen Paragraphen nicht ab lehnen, sondern annchmen. Abg. Rosen Hauer: Wenn §. 76 fällt, so wird der so genannte Raubbau ins Leben gerufen, d. h. es werden viele Bergbautreibende bei demAbbau der metallischen Mineralien alles das auszuschließen suchen, was aufihren augenblicklichen Nutzen nachtheilig einwirkt. Dagegen werden sie ohne Rück sicht auf die Dauer und den Nachhalt eines soliden Gruben betriebes alles das thun, wobei sie ihr eigenes Interesse in jeder Hinsicht gewahrt sehen; mit einem Worte, sie werden Beden ken tragen, einen kunstmännischen Bergbau zu treiben, wel chen das Gesetz bedingt. Ich stimme also denjenigen Herren bei, welche sich für Beibehaltung des Paragraphen erklärt ha ben, und hebe das noch besonders hervor, was soeben vom Herrn Vicepräsidenten Haberkorn erwähnt worden ist, daß nämlich dann, wenn den volkswirthschaftlichen Interessen von uns nicht Rechnung getragen wird, der Bergbau in sich selbst zerfallen und namentlich die Existenz der Bergarbeiter im höhern Gebirge sehr bedroht werden würde. Wenn der Bergbau diejenigen Freiheiten erhalt, die er für die Bergbau treibenden nothwendig bedarf, — und diese gewährt das Ge setz — so werden Sie gewiß auch die Beschränkungen wollen, die für Erhaltung desselben im Allgemeinen nothwendig und die in §. 76 ausgesprochen sind. Abg. Wagner (aus Marienberg): Auch ich erkläre
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