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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Kammer in §. 90 nach dem Vorschläge des Ausschusses aus gesprochene Sinn näher angedeutet werde. In letzterer Be ziehung hat das Präsidium zu bemerken, daß es allerdings ganz gegen unsere Landtagsordnung geht, derartige redaktio nelle Veränderungen in der Ausführungsverordnung vorzu schlagen, die nach der Natur der Sache lediglich der Regierung rücksichtlich der Fassung überlassen bleiben muß. Das Di rektorium schlägt Ihnen, meine Herren, deshalb vor, die Frage nicht genau so zu stellen, wie es nach der Anleitung des Aus schußberichtes nothwendrg wäre, vielmehr sich nur in der Be ziehung zu entscheiden, als ob ein Antrag an die Regierung gebracht werden solle, in der Ausführungsverordnung die nunmehr in §. 90 getroffenen Veränderungen hervorzuheben. Sind Sie damit einverstanden? Abg. Wagner (aus Marienberg): Mein Antrag be trifft gerade denselben Satz, in welchem der Zusatz des Aus schusses beliebt worden ist. Ich glaube also, daß deshalb mein Antrag früher zur Abstimmung kommen müsse, damit nicht überflüssiger Weise fürden Ausschußzusatz gestimmtwer den muß; denn sollte mein Antrag angenommen werden, so würde der Zusatz des Ausschusses auch fallen müssen. Präsident Cuno: Ach glaube gerade den Sinn des Ab geordneten vollkommen durch Stellung meiner Frage ge troffen zu haben und weiß nicht, wie ein Mißverständniß hier entstehen kann. Zunächst muß eine Frage auf die ganz unverfängliche Einschaltung, welche der Ausschuß empfohlen hat, eine Einschaltung, die, dünkt mich, gar nicht in nächster, unmittelbarer Beziehung mit Hinweglassung des Schlusses des dritten Satzes steht, gestellt werden. Ich gehe von der vorgeschlagenen Fragstellung nicht ab, will jedoch das Urtheil der Kammer hören, ob sie mit diesem von mir vorgezeichneten Wege einverstanden ist? — Einstimmig Za. Präsident Cuno: Wollen Sie, wie Ihnen derAusschuß anrath, im ersten Satze des §.90 nach den Worten: „des Bergamtes"die Worte: „imJnteresse des Gruben betriebes" beifügen?— Gegen 2 Stimmen Ja. Präsident Cuno: Wollen Sie, wie Ihnen von dem Abg. Wagner von Marienberg angerathen worden ist, im dritten Satze des §.90 die Worte: „dafern nach dem Er messen des Bergamtes kein wesentliches Beden- kenvorhandenist", abstreichen ? — Mit großer Stimmen mehrheit Nein. Präsident Cuno: Nehmen Sie nunmehr §. 90 in der jetzt beschlossenen Fassung an?— Einstim mig Za. Präsident Cuno: Und wollen Sie an die Regierung den Antrag bringen, daß auch in der Ausführungsverordnung gemäß der nun beschlossenen Aenderung das Nöthige abge ändert werde? — Gegen 1 Stimme Ja. Abg. Hähnel: Ich konnte nicht schnell genug zum Worte gelangen, um darauf aufmerksam zu machen, daß die Einschaltung: „im Interesse des Grubenbetriebes" wohl nicht im ersten Satze des §.90, sondern im dritten Satze stattzufinden habe. Präsident Cuno: Der Ausschußbericht läßt darüber vollkommen im Ungewissen. In demselben heißt es ganz im Allgemeinen: Nach den Worten „des Bergamtes" sind dieWorte: „im Interesse des Grubenbetriebes" einzuschalten, ohne näher zu bezeichnen, in welchem Satze. Gegen die Art meiner Fragstellung ist weder von dem Berichterstatter, noch von einem andern Mitglieds des Ausschusses reclamirtworden, und war ich daher wie in gutem Glauben, so in gutem Rechte. Uebrigens ist abgestimmt, und ist wirklich ein äamnum vor handen, so ist es ein äanmum irreparabile. Wir werden des halb nichts weiter thun können, als zu §. 91 übergehen. Berichterstatter Abg. Herold: §91. Befähigung der Schichtmeister. Als Schichtmeister können nur solche Individuen ange- stellt werden, welche entweder den für den inländischen Bsrg- werksdienst bestehenden Vorschriften gemäß sich sowohl theo retisch auf derBergacademie, als auch nachmals praktisch aus gebildet oder die erforderliche Befähigung bei frühem Dienst leistungen bewährt haben, oder sich darüber in einer deshalb mit ihnen anzustellenden Prüfung auszuweisen vermögen und in dem einen, wie in dem andernFalleZeugniffe ihrerBe- fähigung und Unbescholtenheit erlangt haben. Im Berichte heißt es: Nach §. 91 sollen diejenigen, welche als Schichtmeister angestellt zu werden wünschen, wenn sie nicht entweder auf derBergacademie theoretisch Und nachher praktisch sich aus gebildet, oder die erforderliche Befähigung durch frühere Dienstleistung bewährt haben, rücksichtlich ihrer Befähigung in einer deshalb mit ihnen angestellten Prüfung sich aus weisen. Im Hinblick auf die Vorschrift §. 62 der Ausführungs verordnung versteht sich zwar von selbst, daß nicht von einer, blos von den Grubenbesitzern vorzunehmenden Prüfung die Rede sein solle. Dessenungeachtet hält der Ausschuß für nöthig, daß §.91 auf der fünften Zeile nach den Worten: „mit ihnen" die Worte: „von Seiten der Behörde" eingeschaltet werden. Mit diesem Zusatze wird §. 91 zur Annahme befür wortet. Wenn Uhlich (a. a. O. S. 21) gegen dergleichen Prü fungen sich ausgesprochen hat, so kann ihm der Ausschuß darin um so weniger beipflichten, als dieselben nur in «ubsi- äium eintreten sollen, was nur in wenigen Fällen nothwen- dig sein wird. Wenn ferner Uhlich (a. a.O-S. 22) den Begriff der Unbescholtenheit a contrario dahin, daß nur derjenige als be schälten zu betrachten sei, welcher wegen eines nach allge meinen Begriffen entehrenden Verbrechens bestraft oder
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