Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Zusammenhänge mit diesem an die erste Kammer gelangten Dccrete, und ich schlage daher der Kammer vor, daß nun mehr rücksichtlich dieser Petitionen derBeschluß gefaßt werde, sie an die erste Kammer abzugeben. Sind Sie damit ein verstanden?— Einstimmig Ja. Viceprästdent v. Held: Im klebrigen habe ich der Kam mer mitzutheilen, daß die Abgg. Jacob aus Bautzen und Bretschneider, Ersterer wegen dringender Amtsgeschäfte und Letzterer wegen Unwohlseins, sich für die heutige Sitzung haben entschuldigen lassen. Zunächst hat nunmehr der Abg. Wigard wegen einer zu stellenden Interpellation das Wort. Abg. Wigard: Es ist Ihnen, meine Herren, bereits durch die Zeitungen bekannt geworden, daß in diesen Tagen eine Versammlung der Döutschkatholiken, als deutschkatholi sches Concil, stattgefunden hat, und daß zu derselben Zeit ebenfalls in Leipzig eine Tagsatzung des Vereins der freien Gemeinden abgehalten worden ist. Es ist Ihnen aber auch durch die Zeitungen gleichfalls bekannt geworden, daß man in Leipzig sechs Mitglieder dieser beiden Vereine, und zwar fünf Mitglieder der Tagsatzung des Vereins der freien Ge meinden und ein Mitglied des deutschkatholischen Concils, während der Verhandlungen aus Leipzig ausgewiesen hat. In gerechter Entrüstung — ich darf dieses Ausdruckes mich wohl bedienen — über ein solches ungastliches Verfahren in Sachsen ist darauf Seiten des deutschkatholischen Eoncils der Beschluß gefaßt worden, die Versammlung von Leipzig hin weg nach Cöthen zu verlegen, und dieTagsatzung desVereins freier Gemeinden hat diesem von dem deutschkatholischen Con cil gefaßten Beschlüsse beigestimmt. Beide Versammlungen begaben sich nach Cöthen. Kaum waren sie daselbst ange langt, kaum hatte die allgemeine Verhandlung begonnen, als dieser vereinigten Versammlung durch den dessauischen Po- lizcicommissar die Mittheilung gemacht wurde, daß sowohl durch eine sächsische, als durch eine preußische Depesche die dessauische Regierung veranlaßt worden sei, die Verhandlun gen sofort zu untersagen. Auf die Bemerkung des Vor sitzenden, ob hiergegen Recurs eingewendet werden könne, antwortete man mit Nein, und ebenso auf die weitere An frage: ob auch für den Fall, daß man dieser Anordnung nicht Nachkomme, zu dem äußersten Mittel, zur Waffengewalt ge schritten werden wolle, wurde mit einem bestimmten Ja ge antwortet. Die Versammlung hat es unter diesen Umstän den für angemessen erachtet, ihre Berathungen einzustellen, und darauf sowohl die gemeinschaftliche Berathung, als die des deutschkatholischen Concils, wie auch die der Tagsatzung des Vereins freier Gemeinden für geschlossen erklärt. Nun, meineHerren, wenn ichinIhrer Mitteln dieferAngelegenheit das Wort ergreife, so werden Sie wohl von selbst voraussetzen, daß ich durch eine solche Gewaltmaaßregel nicht etwa über rascht bin. Ich gehöre glücklicher Weise für die gegenwärti gen Zeiten zu denjenigen, welche durch solche Maaßregeln nicht mehr überrascht werden können. Ich erwarte von dem II. K. gegenwärtigen Regierungssysteme nichts Anderes, als eben solche Maaßregeln, und darum war ich auch in diesen Tagen ebensowenig über eine andere Erklärung verwun dert, welche vom Ministertische aus gegeben worden ist. In der gegenwärtigen Zeit, meineHerren, kann es sich nur mehr darum handeln, solche Maaßregeln der dermaligcn Re gierung zu constatiren, sie dem Wolke vorzuführen und sich darauf zu beschränken, zu fragen, ob und welche Rechtsgründe für solche Maaßregeln vorhanden sind, um diese Erklärungen sä Kkkoronäum zu nehmen. In diesem Sinne, meine Her ren , stelle ich folgende Anfrage an das Ministerium: 1. Auf welche gesetzliche Bestimmung stützt sich das Ministerium des Innern bezüglich der Ausweisungen der Herren Sachse und Uhlig aus Magdeburg, Balzer ausNordhausen, der beiden Wi s liceuus und Schell aus München, aus Sachsen und namentlich aus Leipzig? 2., Ist es wahr, daß eine telegraphi sche Depesche der Königl. Sächsischen Regierung an die An- Halt-Deffauischc Regierung die sofortige Einstellung der Ver handlungen des deutschkatholischen Concils und dcr Tagsaz- zung des Vereins freier Gemeinden verlangt hat, und auf welchen Rechtsgrund stützt sich die Königl. Sächsische Regie rung hierbei? Das ist die Interpellation an das Ministe rium. Ich habe aber mit dieser Interpellation eine andere an den Ausschuß für das Kirchenwefen zu verbinden. Es ist diesem Ausschuß bereits seit längerer Zeit eine Beschwerde der freien christlichen Gemeinden in Sachsen übergeben wor den, ohne daß wir bis jetzt über diese so hochwichtige, nicht nur die Grundrechte, sondern auch das Rechtsgefühl eines jeden Staatsbürgers und eines jeden die religiöse Freiheit lie benden Mannes berührende Frage irgend eine Nachricht ver nommen haben. Ich erlaube mir darum zugleich, die Frage an diesen Ausschuß anzuknüpfen, ob wir von ihm bald eine Vorlage über die Beschwerde der freien christlichen Gemeinden zu erwarten haben, oder wo nicht, welche Hindernisse vor handen sind, daß der Bericht von Seiten dieses Ausschusses so lange auf sich warten läßt. Wicepräsident v. Held: Von den beiden Fragen, welche der Abg. Wigard gestellt hat, wird die an die Regierung ge richtete auf verfassungsmäßigem Wege an das Gesammtmi- nisterium gelangen und die Beantwortung darauf zu erwarten sein. In Bezug auf die zweite Anfrage, welche derHerr Ab geordnete an den Ausschuß gerichtet hat, ist von dem Abg. Funkhänel ums Wort gebeten worden. Abg. Funkhänel: In Bezug auf die an den Ausschuß für Kirchen- und Schulangelegenheiten gerichtete Anfrage des Abg. Wigard habe ich mich dahin zu erklären, daß schon Vie hohe Wichtigkeit der Angelegenheit, welche der Abg. Wigard erwähnt hat, — eine Wichtigkeit, Vie derselbe selbst anerkannte, — den Ausschuß veranlassen mußte, dieFrage über die freien Gemeinden so gründlich als möglich M erörtern. Der Aus schuß hätte nun gern seine Sitzungen rasch hintereinander ab gehalten, um dem ihm in dieser Beziehung gewordenen Auf- 7*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder