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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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rr.w. und der Grubenvorstand soll das auch thun. Warum nun ein und dasselbe Geschäft zweimal und durch verschiedene, nicht vereint aufzustcllende Beauftragte besorgen lasten? Schon diese Frage, die man gewiß nicht anders beantworten kann, als dahin, daß man möglichst beide mit einander in Verbindung zu setzen habe, so, daß nicht ein unangemessener Dualismus entsteht, sondern Einheit in die Sache kommt, kann nach meiner Ansicht nur darauf führen, daß man vor allen Dingen das Institut der Schichtmeister weiter ausgebil det zu sehen wünschen muß, und zwar in der Maaße, daß man dasselbe mit den nöthigen Garantien umgebe, welche eine Vertretung der Gewerkschaften auch da, wo sie neben und gegen die Schichtmeister nöthig ist, möglich machen. Das vorliegende Gesetz hat die Schichtmeister, auch im We sentlichen ihre bisherigen Functionen beibehalten, und hat sie zugleich unabhängiger von den Bergämtern gestellt, als bis her der Fall war. Wenn wir die bergrechtlichen Bestimmun gen über die Schichtmeister vergleichen, so finden wir diese desinirt als diejenigen Mandatare der Gewerkschaften, welche die technische und ökonomische Verwaltung der Gruben zu besorgen und die Gewerkschaft theils den Bergämtern gegen über, theils nach außen zu vertreten haben. Bisher hatte man nun freilich die Schichtmeister in Folge einer zu weit ausgedehnten Aufsicht und Einwirkung von Seiten der Berg ämter, welche die Schichtmeister geradezu zu ihrem Organe machten, wahrend sie die Organe der Gewerkschaften sein sol len, denGewerkschaften sehr wenig nutzbargemacht. Nachdem aber nunmehr durch das Gesetz diese Uebelstände beseitigt wor den sind, sehe ich nicht ein, warum es nicht eben das Institut der Schichtmeister besser ausgebildet, sondern über die Schicht meister abermals eine Corporation gesetzt hat, von welcher diese abhängig sein sollen. Diese Corporation ist nun zwar eine aus der Mitte oder doch aus der Wahl der Gewerkschaf ten selbst hervorgehende; insofern kann man aber nur sagen, daß die Bestimmung nicht illiberal ist, aber nicht, daß sie dar- Am zweckmäßiger werde. Ich bin der Meinung, daß es am angemessensten sein würde, wenn man die Schichtmeister als die eigentlichen Vertreter der Gewerkschaften und als die näch sten technischen und monomischen Verwalter derGrubenange- legenheiten bezeichnete, jedoch um die liberalen Bestrebungen des Gesetzes damit in Verbindung zu bringen, die Bestim mung träfe, daß jedem Schichtmeister eine oder mehre Per sonen durch die Wahl der Gewerkschaften selbst beigegeben werden möchten, theils zur Controle, theils als Ausschußper sonen, an deren Einverständniß der Schichtmeister in Hinsicht der wichtigeren Angelegenheiten der Grube gebunden wäre. Wenn dies in die Bestimmungen des Gesetzes hineingebracht werden könnte, dann wäre besser namentlich für die mit Recht vom Abg. Wagner herausgehobenen ärmeren Gruben gesorgt. Denn viele derselben vertragen es allerdings nicht, daß auch nur 1ü Thaler für jedes Mitglied des Vor standes jährlich ausgegeben werden. Die Ersparnisse und sonstigen materiellen Bortheile, auf die man zur Compen- sation dieser Mehrausgabe hinweist, halte ich für sehr unge wiß und kann mich damit nicht beruhigen'lassen. Bringt man aber die Bestimmung in's Gesetz, daß der Schichtmeister Vertreter der Gewerkschaften sein soll, daß aber Ausschußper sonen ihm zur Seite gesetzt werden sollen, dann erledigt sich das Bedenken, daß dieses Institut zuviel kosten würde. Denn dann braucht man sich nicht nach Personen umzusehen, die mindestens gleiche technische Kenntnisse und überhaupt Befä higung, wie der Schichtmeister, haben; dann wird der Schwer punkt der Grubenverwaltung in die Hand des Schicht meisters gelegt und den ihm zur Seite stehenden Aus schußpersonen ein nicht zu großer Zeitaufwand verursacht werden; auch die Remuneration wird sich verringern und bei ärmeren Gruben wird es dann möglich sein, alle Remunera tionen überhaupt in Wegfall zu bringen, so daß die Function der beiden Controlemitglieder in den meisten Fällen nur ein unentgeltliches Ehrenamt sein wird. Ich werde, um meine Ansicht zur Ausführung zu bringen, jetzt bei der allgemeinen Berathung keinen Antrag stellen, behalte wir aber vor, bei den betreffenden Paragraphen des Capitels speciellc Anträge ein zubringen. Abg. Kämmel: Es würde mir in der That schwer werden, wenn ich gegen das vorliegende Capitol aus den aller dings dagegen geltend zu machenden Bedenken zu stimmen veranlaßt werden sollte. Offenbar gehört das, was dieses Capitel umschließt, zu den ausgezeichnetsten Partien der ganzen Gesetzvorlage und enthält so liberale Bestimmungen, daß man sie doppelt und dreifach ansehen und prüfen muß, ehe man sich entschließen darf, gegen dieselben aufzutreten oder gar sie abzuwerfen. Wir haben hier Gelegenheit, ein mal die liberale Theorie in die Praxis mit einzuführen, und da es im Allgemeinen nicht gar so häufig geschieht, daß liberale Theorien dem Leben nahe geführt und in das Leben eingeführt werden können, so müssen wir, scheint es, das, was wir haben, so lange als möglich mit beiden Händen fest halten. Gefahren werden allerdings am Ende sich darbieten und Bedenken sich geltend machen lassen. Allein ich meine, daß die Gefahren freier Bewegung im Allgemeinen, und so auch in diesem besonder»Falle, die am wenigsten bedenklichen sind. Zu den allerdings nicht unerheblichen Bedenken, welche vorher der Abg. Wagner aus Marienberg geltend gemacht hat, läßt sich freilich noch manches Andere anreihen, und ich darf in dieser Beziehung nur auf die sonst bereits erwähnte Schrift von Uhlig Hinweisen, der ebenfalls sich gegen die Gruben vorstände erklärt und die Vorlage in einer ganz andern Weise gestaltet wissen will. Der Ausschuß hat nun einen Theil dieser Bedenken erledigt, und, wie ich glaube, größtentheils mit Glück. Doch bin ich der Meinung, daß er weder das jenige, was er zur Entgegnung gesagt hat, ausreichend be gründet, noch auch auf alle Bedenken das erforderliche Ge wicht gelegt hat, welche von Uhlich aufgestellt worden sind, und sie zu beseitigen bedacht gewesen ist. Der Ausschuß hat allerdings im Bericht Seite 585 darzuthun gesucht, daß die-
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