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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Anforderungen an die Grubenvorstande nicht so groß seien, als sie nach Uhlich's Darstellung schienen. Allein wenn man sich das Regulativ suk I. und 2 ansieht und sich vergegen wärtigt, daß hier ein ganzes Alphabet (von s. bis 2.) Bestim mungen gegeben sind, welche die Grubenvorstände zu ihren Obliegenheiten zu rechnen haben, so muß man allerdings einigermaaßen bedenklich werden und sich fragen, ob es wohl möglich sein werde, immer und überall die rechten Manner zur genauen Beobachtung dieser Art von Obliegenheiten auf- zusinden. Andere Bedenken, welche daneben sich hervor drängen, scheinen mir von nicht minderer Bedeutung. Es ist darauf aufmerksam gemacht worden, daß bei der neuen Einrichtung vielleicht vorzugsweise nur die mit großen Mit teln ausgestatteten Gewerken sich betheiligen werden, was dann zur Folge haben könnte, daß die kleineren Grubenwrrke zurücktreten, was dann am Ende mit dem Wesen der ganzen Einrichtung unverträglich sein würde. Ich gestehe, daß ich an diesem Bedenken nicht gut vorbei kann. Man hat auch darauf aufmerksam gemacht, daß die Wahl der Grubenvor stände vielfach Sache des Zufalls sei und daher gar nicht die Garantien darbieten werde, wie man sie dock eigentlich er warten muß, wenn man überhaupt die ganze Einrichtung als eine sich bewährende anschen soll. Auch darauf ist hin gewiesen worden, und, wie mir scheint, ebenfalls nicht mit Unrecht, daß die Grubenvorstände mehr oder weniger das Einzelinteresse berücksichtigen und dagegen das bergmännische Interesse, wenn nicht geradezu gefährden, doch vielleicht ver nachlässigen werden. Auch die Bemerkung namentlich, welche von Uhlich gemacht worden ist, daß man am Ende in der Praxis erfahren werde, wie man allmälig ganz zu den Zu ständen zurückzukehren habe, von denen man gegenwärtig durch die Gesetzvorlage wegkommen solle, scheint mir nach der ganzen Ausführung allerdings von der Art, daß ich wünschte, es möchte dem Ausschüsse gefallen, mich über diese Bedenklich keiten Hinwegzubringen. Ich kann allerdings dem Ausschüsse nicht zumuthen, daß er alle einzelnen Privatbedenken erledigen solle, und habe nicht erwartet, daß er den so eben besprochenen Fall berücksichtigen würde. Allein da es mir schwer wird, gegen einzelne Bestimmungen des Capitels mich auszu sprechen, so würde der Ausschuß allerdings mich zu großem Danke verpflichten, wenn er einzelne dieser Bedenken berück sichtigen und dieselben erledigen wollte. Was der Abg.Funk- hänel gesagt hat, ist nach meiner Ansicht allerdings sehr geeig net, diejenigen Bedenken, welche von dem Abg. Wagner gel tend gemacht worden sind, zu beseitigen, und ich sehe daher mit vollem Vertrauen den einzelnen Anträgen entgegen. Abg. Leonhardt: Ich sehe mich veranlaßt, die Re gierungsvorlage, die Ihnen der Ausschuß zur Annahme empfohlen hat, gegen die Bedenklichkeiten, die dagegen ver lautbart worden sind, in Schutz zu nehmen. Der geehrte Abg. Wagner hat das Auftreten der Grubenvorstände in unserer Gesetzvorlage als eine überflüssige Erscheinung be ¬ ll. K. (».Abonnement.) zeichnet. Ich finde nun aber, soweit ich das Gesetz übersehe, gerade den Angelpunkt des ganzen Gesetzes darin, daß Gruben vorstände eingeführt und diesen die in der Selbstverwaltung des Bergwerkseigenthums begriffenen Rechte und Obliegen heiten, welche bisher den Bergbehörden zustanden, überwiesen werden. Seit vielen Jahren ist an die Behörde die Forderung gerichtet worden, man möge doch die lange bestandene Be vormundung der Bergbautreibenden endlich aufheben und letztem eine größere Selbstständigkeit in der Verwaltung ihrer Grubengebäude überlassen. Soll das geschehen, so müssen die Bergbautreibenden gewisse Gewerkschaftsorgane haben, durch welche sie diese Selbstständigkeit ausüben. Der geehrte Abg. Wagner hat nicht darüber sich ausgesprochen, ob er überhaupt gegen diese größere Selbstständigkeit der Gewerken ist und die bisherige Bevormundung des Bergbaues durch die Bergämter erhalten wissen will, oder ob er nur den Ge werken auf anderm Wege eine größere Selbstständigkeit zu verschaffen gedenkt. Ich habe also abzuwarten, welchen Vorschlag er dem im Gesetze aufgestellten substituiren werde. Was die von ihm geltend gemachten Bedenklichkeiten anlangt, so erscheinen sie mir nicht so groß, wie dem geehrten Ab geordneten. Er hat hingewiesen auf die geringe Bctheiligung der Gewerktreibenden an den einzelnen, von Zeit zu Zeit aus geschriebenen Gewerkentagen. Ich erkläre mir dies einfach daraus, daß die Gewerken zeither sehr wenig in dieAngelegen- heiten der Gruben, den Bergämtern gegenüber, zu sprechen hatten. War es ihnen nun zu verdenken, wenn sie zu Hause geblieben sind oder nur wenig zahlreich an den Gewerktagen Lheil genommen haben, da ihre Beschlüsse ja doch nur dann zu einem Resultate führten, wenn ihre Ansichten zufällig ein mal mit denen der Bergbeamten zusammensielen oder wenn es der Bergbehörde etwa gefällig war, sie anzuhoren? Dann ist auch keine Gewöhnung zu einer solchen Wetheiligung vorhanden gewesen. Wenn aber die gewünschte Selbst ständigkeit den Gewerken gewährt wird dadurch, daß man ihnen die Form darbietet, in welcher sie dieselbe geltend machen können, so steht dann sicher zu erwarten, daß sie künftighin sich mehr bei Verwaltung der Grubenangelcgen- heiten betheiligen werden, als es bisher der Fall gewesen ist. Der geehrte Abg. Wagner hat die Grubenvorstände ungeeignet gefunden zu Ausübung der Obliegenheiten, die ihnen das Gesetz zugedacht hat; er hat bezweifelt, daß die Gruben vorstände im Stande sein würden, Betriebspläne anzufertigen. Es wird den Grubenvorständen keineswegs benommen sein, diese Betriebspläne durch den Schichtmeister anfertigen zu lassen, und wollen sie das nicht, so ist nach dem Gesetze das Bergamt verbunden, jene Betriebspläne für die Gruben an zufertigen und ihre Zustimmung darüber einzuholen, wobei sie sich dann des Schichtmeisters, als eines Sachverständigen, bedienen werden. Den Betriebsplan zu prüfen, dazu wird der Grubenvorstand allerdings wohl geeignet sein, er wird erwägen können, was durch den Betriebsplan für Vortheile 8
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