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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028246Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028246Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028246Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-01-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 41
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 42
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 57
- Protokoll7. Sitzung 65
- Protokoll8. Sitzung 95
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 141
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 181
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 255
- Protokoll18. Sitzung 265
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 319
- Protokoll21. Sitzung 331
- Protokoll22. Sitzung 361
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 399
- Protokoll25. Sitzung 423
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 471
- Protokoll28. Sitzung 485
- Protokoll29. Sitzung 503
- Protokoll30. Sitzung 523
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 571
- Protokoll33. Sitzung 597
- Protokoll34. Sitzung 633
- Protokoll35. Sitzung 659
- Protokoll36. Sitzung 693
- Protokoll37. Sitzung 707
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 767
- Protokoll40. Sitzung 783
- Protokoll41. Sitzung 803
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 847
- Protokoll44. Sitzung 875
- Protokoll45. Sitzung 903
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 951
- SonstigesNachtrag zu Nr. 46 der Mittheilungen über die Verhandlungen der ... 991
- BandBand 1849/50,1 -
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jedoch ist mir das nicht vollkommen und so ausreichend er schienen, um heute schon Beschluß darüber fassen zu können, es scheint mir daher zweckmäßiger zu sein, wenn der Antrag des Abg. Schweizer an einen Ausschuß verwiesen wird. Präsident Cuno: Ich werde auch blos dieFrage darauf stellen, ob man gemeint sei, den Antrag des Abg. Schwedler dem zweiten Ausschüsse zu überweisen. Will die Kammer den Antrag des Abg. Schwedler dem zweiten Ausschüsse überweisen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Es hat sich der Abg. v. Wagner aus Dresden gemeldet, um einen Antrag zu begründen. Abg. v. Wagner (aus Dresden): Bekanntlich hat die jenseitige Kammer auf Antrag des Abg. v. Carlowitz noch vor Ablauf des vorigen Jahres einen außerordentlichen Aus schuß zur Berathung über die Angelegenheit des deutschen Verfassungswerkes gewählt. Mittlerweile ist auch ein Kö nig!. Decret an die jenseitige Kammer unter dem 29. vorigen Monats und Jahres gelangt, und dies giebt mir Veranlas sung, den Antrag an die geehrte Kammer zu stellen, daß auch unserer Kammer die Ernennung eines außerordentlichen, aus sieben Mitgliedern zusammenzusetzenden Ausschusses für die Angelegenheit des deutschen Verfassungswerkes beschließe, und daß sie die Wahl derselben in einer nächstfolgenden Sitzung vornehmen wolle. Ich glaube, nicht nvthig zu haben, diesen Antrag noch weiter zu motivkren. Die Wich tigkeit der Aufgabe, die dem Ausschüsse gestellt sein wird, und der Vorgang in der ersten Kammer werden wohl hinreichen, Ihnen empfehlen zu dürfen, daß für diese Angelegenheit ein außerordentlicher Ausschuß gewählt werde. Präsident Cuno: Der Antrag des Abg. v. Wagner aus Dresden geht dahin: „Die zweite Kammer wolle die Ernennung eines außerordentlichen, aus sieben Mitgliedern zusammenzusetzenden Aus schusses für die Angelegenheit des deutschen Verfassungswerkes beschließen und die Wahl desselben in einer nächstfolgenden Sitzung vor nehmen." , Es fragt sich, meine Herren, ob Sie diesen Vorschlag für geeignet halten, um ohne vorherige besondere Begutachtung darüber zu verhandeln. Ware das Ihre Mei nung, so würde ich dann diesen Gegenstand auf die nächste Tagesordnung bringen. Will die Kammer ohne vorherige besondere Begutachtung über diesen Gegenstand verhandeln? — Einstimmig I a. Präsident Cuno: Der Beschluß ist nun insofern für mich «maßgebend, daß ich den Gegenstand zur nächsten La-, gesordnung bringen werde. Im Uebergangc zur Tagesordnung beginnen wir mit dem Berichte des dritten Ausschusses, die nachträgliche Genehmigung der Verordnungen vom 25. Mai und 14. Juli 1849 betreffend. Berichterstatter ist der Bice- Präsident Haberkorn; ich bitte ihn, den Vortrag zu geben. Berichterstatter Vicepräsident Haberkorn: Das Kö nig!. Decret an die Kammern lautet: Nach Auflösung der zu Anfang dieses Jahres einberuftn gewesenen Kammern haben Se. Königl. Majestät durch dringende Rücksichten auf das Staatswohl sich bewogen gesunden, nicht nur die von jenen lediglich bis Ende April dieses Jahres beantragte Forterhebung der bisherigen Steuern und Abgaben annoch auf die Dauer eines Jahres ausschreiben, sondern auch eine Vorauserhebung der directen Steuern in der Art eintreten zu lassen, daß für diesmal der vierte Grundsteuertermin vom I. November auf 1. August und der zweite Gewerbe- und Personalsteuer termin vom 15. November auf 15. September dieses Jahres verlegt worden ist. Es werden daher die, nach Inhalt der Anfugen undk. beziehendlich auf Grund der §§. 88 und 103 der Verfassungs urkunde unter Contrasignatur sämmtlicher Staatsminister, erlassenen diesfallsigen Allerhöchsten Verordnungen vom 25. Mai und 14. Juli dieses Jahres den jetzt versammelten Kammern zur Erklärung ihres nachträglichen Einverständ nisses damit andurch vorgelegt. Gegeben zu Dresden, am 26. November 1849. Friedrich August. (ll. 8.) Johann Heinrich August Behr. Die Bei fug en selbst lauten folgendermaßen: ä. Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. Durch Unsere auf Grund des §. 88 der Verfassungs urkunde unterm 18. December 1846 erlassene Verordnung ist zwar, nach mit dem Jahre 1848 erfolgtem Ablauft der letzten Finanzperrode, die Forterhebung der bestehenden, ordentlichen Staatsabgaben und Steuern, wie solche durch ZZ. 2 und 3 des Finanzgesetzes vom 20. Juni 1846 und, so viel die vereinslandischen betrifft, durch spatere, gesetzliche Anordnungen festgestellt sind, bis auf Weiteres angeordnek, von den hierauf einberufenen Kammern jedoch diese Fort erhebung nur bis zum Ende des Monats April dieses Jahres bewilligt, auch bis zu ihrer mit Ablauf dieses Zeitraums er folgten Auflösung eine weitere Bewilligung in der ver langten Maaße nicht ertheilt worden. Nun werden Wir zwar keinen Anstand nehmen, die Wahl neuer Abgeordneter und die Einberufung des Land tags, sobald die erforderlichen Vorarbeiten beendet sind, und jedenfalls innerhalb der verfassungsmäßigen Frist zu ver anstalten, auch den Kammern, sogleich nach ihrem Zusammen tritte, die verfassungsmäßigen, finanziellen Vorlagen mik- Lheilen lassen; da jedoch immittelst der Staatshaushalt der Gefahr und den Folgen einer Störung nicht blosgestellt sein kann: so sehen Wir Uns in der Nothrvendigkeit, unter aus drücklicher Bezugnahme auf§. 103 der Berfassungsurkundc, die Eingangs gedachten ordentlichen, wenn gleich für die durch die Zeitverhältniffe herbeigeführten außerordentlichen Bedürfnisse nicht ausreichenden Staatsabgaben und Steuern hierdurch rn unveränderter Maaße noch auf Ein Jahr, nach
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