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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028246Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028246Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028246Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 41
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 42
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 57
- Protokoll7. Sitzung 65
- Protokoll8. Sitzung 95
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 141
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 181
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 255
- Protokoll18. Sitzung 265
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 319
- Protokoll21. Sitzung 331
- Protokoll22. Sitzung 361
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 399
- Protokoll25. Sitzung 423
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 471
- Protokoll28. Sitzung 485
- Protokoll29. Sitzung 503
- Protokoll30. Sitzung 523
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 571
- Protokoll33. Sitzung 597
- Protokoll34. Sitzung 633
- Protokoll35. Sitzung 659
- Protokoll36. Sitzung 693
- Protokoll37. Sitzung 707
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 767
- Protokoll40. Sitzung 783
- Protokoll41. Sitzung 803
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 847
- Protokoll44. Sitzung 875
- Protokoll45. Sitzung 903
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 951
- SonstigesNachtrag zu Nr. 46 der Mittheilungen über die Verhandlungen der ... 991
- BandBand 1849/50,1 -
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Lrunnenvorlage ein Beschluß gefaßt worden, welchen man nicht in dieser Kammer beantragt hat. Behufs der schnellen Anfertigung der Landtagsschrift bitte ich den Herrn Prä sidenten, die Kammer zu fragen, ob dieselbe sich gleich in diesem Augenblicke den in jener Kammer gefaßten Beschluß Vorträgen lassen wolle. Es wird dadurch nicht viel Zeit verloren gehen. Präsident Cuno: Genehmigt die Kammer, daß vom Berichterstatter des dritten Ausschusses über den von ihm be zeichneten Antrag sofort mündlich Bericht erstattet werde? — Einstimmig Za. Berichterstatter Abg. Müller (aus Niederlößnitz): Bei Gelegenheit der Berathung des König!. Decrets, den Elster- Lrunnen betreffend, hat in der ersten Kammer Abg. Müller ÄUsPommlitz den Antrag gestellt, falls dieRegierungsvorlage angenommen werden sollte: „Die Kammer wolle beschließen, gegen die Staatsregierung die Erwartung auszusprechcn, daß die jetzige Bewilligung in Bezug auf den Elsterbrunnen der gestalt als eine letzte betrachtet werden möge, daß die vom Staate für Elster aus Staatsmitteln zu machenden Ausgaben für beendigt zu erachten seien." Dieser Antrag hat in der ersten Kammer gegen 16 Stimmen Annahme gefunden. Der dritte Ausschuß, meine Herren, hält auch den Beitritt der zweiten Kammer zu diesem Anträge für unbedenklich, da derselbe eben nur die Ansicht der gegenwärtigen Volks vertretung ausdrückt, eine spätere Volksvertretung aber durch denselben in keiner Weise gebunden sein wird, falls sich das Unternehmen in der Zwischenzeit als ein zu fernerer Unter stützung geeignetes herausstellt. Ich bitte daher, daß der Herr Präsident deshalb eine Frage an die Kammer stellt. Präsident Cuno: Wünscht Jemand über den Antrag zu sprechen? -- Da das nicht der Fall ist, so kann ich sofort die Frage darauf richten, ob Sie den Antrag des Abg. Müller aus Pommlitz, welcher in der ersten Kammer eingebracht worden ist, genehmigen wollen, den Antrag folgenden In halts: „DieKammer wolle beschließen, gegen die Staatsregierung die Erwartung auszusprechen, daß die jetzige Bewilligung in Bezug auf den Elfterbrunnen dergestalt als eine letzte be trachtet werden möge, daß die vom Staate für Elster aus Staatsmitteln zu machenden Aus gaben für beendigt zu erachten seien." — Ein stimmig Ja. Präsident Cuno: Es kann nunmehr ohne Weiteres die Landtagsschrrft bei uns gefertigt wcrd»n. Ich ersuche den Berichterstatter des dritten Ausschusses, nun den Bericht über das König!. Decret vom 26. November v. I. vorzutragen. Berichterstatter Abg. I>. Hülße: Das König!. Decret, die Ergänzung und Abänderung der Gewerbe- und Personal steuer betreffend, eingegangen bei der zweiten Kammer am 28. November 1849, lautet folgendermaaßen: Seine Königliche Majestät lassen den versammel ten Kammern des Königreichs den Entwurf eines Gesetzes, die Ergänzung und Abänderung der Gewerbe- und Personal steuer betreffend, nebst zugehörigen Erläuterungen andurch zugehen und sehen der baldigen Berathung und Erklärung der Kammern hierüber entgegen. Dresden, am 26. November 1849. Friedrich August. (L. 8.) Johann Heinrich August Behr. Die Erläuterungen, insoweit sie sich auf den Gesetzcut wurf im Allgemeinen beziehen, lauten folgendermaaßen: Der vorstehende Entwurf zu einem Gesetz über Ergän zung rc. der Gewerbe- und Personalsteuer ist, seinen wesentli chen Bestimmungen nach, bereits zu Anfang dieses Jahres den damals versammelten Kammern des Königreichs zur.Be rathung und Erklärung vorgelegt gewesen, es hat aber vor deren Auflösung eine Beschlußfassung hierüber nur in der zweiten Kammer, beider erstenKammerbloS eineBerathung der Finanzdeputation stattgcfunden. Haben nun auch sowohl die zweite Kammer, als auch die nurgcdachte Deputation mit diesem Entwürfe im Haupt sächlichen sich einverstanden erklärt, und beziehentlich dessen baldige Einführung gewünscht, so hat man diese Maaßregel doch nur als eine vorübergehende ansehen wollen, indem na mentlich die Finanzdeputation der zweiten Kammer in ihrem Berichte vom 2. April dieses Jahres sich zugleich dahin aus sprach, daß sie einer einzigen progressiven Vermögens- und Einkommensteuer, welche an die Stelle des bisherigen hier ländischen Abgabenfystems zu setzen wäre, den Vorzug ein räumen müsse und hierauf gerichtete Anträge in einem beson- dern Berichte alsbald vorzulegen beabsichtige. Wenn daher die Regierung dem entgegen noch fortwäh rend der Ansicht ist, daß es auch auf einen längeren Zeitraum hin immer noch am angemessensten sein werde, die bereits be stehende hierländische Gewerbe- und Personalsteuer nach dem Gesetz vom 24. December 1845 noch ferner beizubehalten und diese blos in der in jenem Entwürfe vorgeschlagenen Art und Weise abzuändern und zu ergänzen, so hat sie zuvörderst die bereits früher dafür angegebenen Gründe zu wiederholen, um hieran diejenigen weiteren Momente anschließen zu können, welche den vorgeschlagenen Weg auch noch jetzt, nach wieder holter Erwägung, als den geeignetsten erscheinen lassen. Die Regierung hat hierbei schon früher nicht blos den er wähnten Abgabcnzweig für sich allein im Auge gehabt, son dern vielmehr die Lösung der höheren Frage über möglichst verhältnißmaßige Vertheilung der Staatslasten überhaupt. War nun auch von denindirecten Abgaben hierbei insofern abzufehen, als deren Errichtung theils auf noch fortdauern den Staatsverträgen beruht, theils dieselben durch die beab sichtigte Reichsgesetzgebung berührt zu werden bestimmt wa ren, so sind dieselben doch keineswegs überhaupt außer Be tracht geblieben, vielmehr ist es Gegenstand reiflichster Erwä- dung gewesen, die bestehenden direkten und indirecten Abga ben in ihrer Wirkung auf die verschiedenen Abgabenpflichti gen thunlichstgenau zu erforschen, um durch Vervollständi gung der Gewerbe- und Personalsteuer dahin zu gelangen, daß die letzteren in Verbindung mit der bereits regulirten Grundsteuer einerseits und die indirecten Abgaben anderer seits zusammengenommen ein einheitliches, gerechten Ansorü-
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