Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028246Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028246Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028246Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-11-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 41
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 42
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 57
- Protokoll7. Sitzung 65
- Protokoll8. Sitzung 95
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 141
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 181
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 255
- Protokoll18. Sitzung 265
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 319
- Protokoll21. Sitzung 331
- Protokoll22. Sitzung 361
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 399
- Protokoll25. Sitzung 423
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 471
- Protokoll28. Sitzung 485
- Protokoll29. Sitzung 503
- Protokoll30. Sitzung 523
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 571
- Protokoll33. Sitzung 597
- Protokoll34. Sitzung 633
- Protokoll35. Sitzung 659
- Protokoll36. Sitzung 693
- Protokoll37. Sitzung 707
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 767
- Protokoll40. Sitzung 783
- Protokoll41. Sitzung 803
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 847
- Protokoll44. Sitzung 875
- Protokoll45. Sitzung 903
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 951
- SonstigesNachtrag zu Nr. 46 der Mittheilungen über die Verhandlungen der ... 991
- BandBand 1849/50,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mitteilungen über die Verhandlungen des -Landtags. H. Kammer. 4. Dresden, am 25. November 1849. Vorbereitende Sitzung der zweiten Kammer am LL. November 1849. Vierte vorbereitende Sitzung der zweiten Kam mer am 22. November 1849. Inhalt: -Mi'ttheilung, die Verpflichtung des Präsidenten betr. — Verpflich tung der Kammermitglieder. — Mittheilung, die feierliche Er öffnung des Landtags betr. — Constituimng der Kammer, >— Mitglicdcrverzeichniß. Die Sitzung wird in Gegenwart von 50 Mitgliedern vom Präsidenten Cuno eröffnet und beginnt mit Vortrag des Protokolls über die letzte Sitzung durch den Jugend- secretair Schw edler. Präsident Cuno: Ist etwas gegen das Protokoll zu erinnern? (Es erfolgt keine Reklamation.) Da dies nicht der Fall zu sein scheint, so ersuche ich die Abgg. v. Dieskau und Eymann, das Protokoll mit zu unterzeichnen. (Dies geschieht.) Meine Herren! Heute Morgen haben der Präsident ver ersten Kammer und ich das in §. 82 der Verfassungsurkunde vorgeschriebene Pflichtgelöbniß in die Hande Sr. Majestät des Königs abgelegt. Nunmehr hierzu befähigt, erkläre ich hierdurch die Kammer für constitukrt, entlasse mit Bezeugung des Dankes Seiten der Kammer das Altersprasidium und Sekretariat seiner zcitherigen Pflichten und schreite nunmehr zur vorgeschriebenen Verpflichtung sämmtlicher Kammer mitglieder. Es hat diese Verpflichtung in doppelter Weise zu geschehen, nämlich einmal mittelst Ableistung des in §. 82 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Eides von allen denjenigen Mitgliedern der Kammer, welche in der selben noch nicht Sitz gehabt haben, und sodann mittelst Handschlags Seiten derjenigen Abgeordneten, welche schon früher Kammermktglieder waren. Es sind folgende Mit glieder zu vereiden: Baumgarten, Biedermann, Böttger, Dammann, Funkhänel, v. Haubold, Heisterbergk, Vice- prasidentv. Held, Hering, Heubner, 0. Hülste, Jacob aus H. -K. (I. Mennemettt.) ' Budissin, Klinkhardt, Koch, König, Kretschmer, Leonhardt, Löwe, Meißner, Mros, Müller aus Neusalza, Nake, Oehmichen, Rosenhauer, Schwedler, Sommer aus Oschatz, Thallwitz, Trenkmann, v. Wagner aus Dresden, Wagner aus Marienberg, Weltz, Wich und Ziesler. Dagegen haben folgende 17 Abgeordnete, welcher schon früher der Kammer angehörtcn, lediglich den Handschlag mit Verweisung auf den früher abgelegten Eid zu leisten: v. Braun, v. Dieskau, Eymann, Freiherr v. Friesen, Vicepräsident Haberkorn, Hähncl, Harkort, Secretair Hohlfeld, Jacob aus Vielau, Jesorka, Klinger, Mauckisch, Müller aus Niederlößnitz, Secretair Prüfer, Schwerdtner, Voigt und Wieland. Hat jeder der Herren seinen Namen aus der Liste vernommen, oder sollte vielleicht doch eine Irrung vorgekommen sein? Abg. v. Friesen: Ich weiß nicht, ob ich mich täusche. Ich habe meinen Namen nicht gehört. Präsident Cuno: Ja wohl; Sie waren der vierte Name im zweiten Verzeichnis Ich würde nun diejenigen 33Her ren, welche mittelst Eides zu verpflichten sind, ersuchen, daß sie sich im Halbkreis hier aufstellen. Der Eid, den Sie zu leisten haben, lautet folgendermaßen. „Ich schwöre zu Gott rc., die SLaatsverfaffung treu zu bewahren und in der Standeverfammlung das unzertrennliche Wohl des Königs und Vaterlandes nach meinem besten Wissen und Gewissen bei meinen Anträgen und Abstimmungen allenthalben zu be obachten. So wahr mir Gott helfe rc." Ich habe nicht nö- thig, Sie an die Wichtigkeit und Heiligkeit dieser Handlung zu erinnern; sie sind Ihnen wohl bekannt. Ich ersuche den Herrn Vicepräsidenten, Ihnen den Eid vorzusprechen. (Dies geschieht durch den Vicepräsidenten Haberkorn, worauf die Eidesleistung erfolgt.) Präsident Cuno: Nunmehro bitte ich, daß diejenigen Herren Abgeordneten, welche mit Verweisung auf den früher bereits geleisteten Eid nur den Handschlag abzugeben haben, sich der Tribüne nähern. Sie werden mittelst Handschlags angeloben, daß Sie dasjenige ferner beobachten werden, was Sie früher mittelst Eides angelobt haben. (Präsident Cuno nimmt den Handschlag ab.) 9
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder