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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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bischen Anträge Folge zu geben, ganz abgesehen davon, ob sie sich dazu verpflichtet gehalten haben würde. Abg. Koelz: Wenn die Regierung keine Gelegenheit gehabt hat, dem Anträge Folge zu geben, so bin ich in Dieser Beziehung vollkommen beruhigt; es scheint aber der Herr Commissar auch die Verpflichtung der Regierung hier zu in Abrede stellen zu wollen. In diesem Falle muß ich auf die Versicherung verweisen, die von der Regierung beim Landtage 1852 gegeben worden ist. Nach der Auslassung, welche wir vernommen haben, halte ich es doch für zweck mäßig, daß die Kammer eine bestimmte Erklärung darüber im Protokoll niederlege, wie sie den ständischen Antrag, welcher auf Seite 70 des Berichtes erwähnt ist, auch in diesem Augenblicke noch als vollständig in Kraft bestehend betrachtet. Ich beantrage dies und werde mir erlauben, diesen Antrag schriftlich bei dem Herrn Präsidenten ein- zureichen. Referent Abg. Rittner: Um doch auch meinerseits zur Aufklärung der Principftage beizutragen, werde ich mir er lauben die Antwort vorzulesen, welche von Seiten der Staatsregierung beim Landtagsabschied von 1852 gegeben worden ist, sie lautet: „Wenn ständischer Sekts bevorwortet worden, es möge die Besetzung der bei den Kreisdirectionen und Amtshanptmannschaften eingetrctenen Erledigungen, insoweit es, ohne das Interesse des Dienstes zu verletzen, möglich ist, nicht definitiv, sondern nur provisorisch erfolgen, so wollen Se. Königliche Majestät zwar bis zum nächsten außerordentlichen Landtage, wo sich entscheiden muß, ob überhaupt eine neue Organisation der Verwaltungs behörden in nächster Zeit zu Stande kommt, diesem An träge gemäß verfahren lassen, dabei aber außer dem Interesse des Dienstes auch noch darauf Rücksicht genommen wissen, daß dadurch nicht unverdiente Zurücksetzungen einzelner Staatsdiener herbeigeführt werden." In dieser letztem Be ziehung hat allerdings die Staatsregierung geglaubt, dem Anträge der Kammer, welchen sie am letzten Landtage als fortbestehend bezeichnet, nicht allenthalben Folge geben zu können, weil die ganze Anlegenheit immer noch eine schwe bende ist. Man hat am Landtage von 1852 geglaubt, daß bis zum nächsten Landtage diese Principftage entschieden sein würde; die Regierung hat aber am letzten Landtage erklärt, daß wenn sie die Entscheidung geben solle, die Kreis- directionen fortbestehen müßten. Die Kammer und die Deputation sind anderer Meinung gewesen, sie haben den Fortbestand der Kreisdirectionen als zweifelhaft betrachtet And beschlossen, den frühem Antrag als in Kraft fortbe stehend zu betrachten. Ob nun dadurch, daß der Abgeord nete beantragt, die Kammer möge von Neuem erklären, daß der Antrag fortbestehe, etwas Wesentliches gebessert wird, ist mir nicht klar. Der Antrag besteht noch, die Regierung Hat sich auch nicht dagegen ausgesprochen und also ist an zunehmen, daß sie noch jetzt im Allgemeinen den Grund sätzen huldigt, die sie 1852 ausgesprochen hat. Abg. Koelz: Wenn Seiten der Staatsregierung er klärt würde, daß sie gegen den Antrag Etwas nicht einzu wenden habe, ihn auch noch als fortbestehend betrachte, so dürfte das genügen und meinen Antrag überflüssig machen; bis jetzt ist aber eine derartige Erklärung noch nicht vom Ministertische gehört worden. Präsident vr. Haase: Ich habe zu erwarten, ob der Herr Staatsminister zu sprechen begehre. Staatsminister v. Beust: Ich werde um Erlaubniß bitten mich über den Gegenstand überhaupt ausführlicher zu verbreiten und im Laufe der zu gebenden Erläuterungen allerdings auf den Gegenstand zurückkommen, insofern es sich aber jetzt um eine bestimmte Erklärung handelt, würde ich nicht in dem Falle sein, sie zu ertheilen. Präsident vr. Haase: Es fragt sich, ob der Antrag, den der Abg. Koelz soeben gestellt, auszusetzen, auf die Re- gistrande und dann auf die Tagesordnung zu bringen sein wird. Mir scheint das die Landtagsordnung vorzuschreiben. Abg. Koelz: Der Ansicht, daß mein Antrag als ein selbstständiger noch besonders auf die Regiftrande kommen solle, muß ich unbedingt widersprechen, er hängt mit dem Berathungsgegenstande so eng zusammen, daß es eine über flüssige Formalität wäre, wenn man ihn als einen Antrag im Sinne des Z. 104 der Landtagsordnung ansehen wollte. Ein solches Verfahren würde überhaupt jeden Antrag ab schneiden, welcher in der Kammer in Bezug auf Berathungs- gegenstände gestellt werden möchte. Referent Abg. Rittner: §. 108 scheint dahin zu gehen, daß allerdings über den Antrag Beschluß gefaßt werden kann, denn es heißt dort: „Ist ein Antrag mit der schriftlichen Begründung übergeben, oder von dem Antragsteller, soweit dies nach 107 zulässig, bei der Uebergabe erklärt worden, daß er eine besondere Begründung des Antrags nicht beabsich tige, so gelangt der letztere bei Vortrag der Registrande, gleich andern Eingaben, sofort zur vorläufigen Beschluß fassung." Präsident vr. Haase: Eben daraus scheint mir zu folgen, daß der Antrag auf die Registrande zu bringen ser- Abg. v. Criegern. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Ich bitte auch ums Wort! Abg. v. Criegern: Dieser Ansicht des Präsidenten vermöchte ich doch in formeller Beziehung keineswegs bei- zupflichten. Ich muß die Kammer bitten, in dieser Be ziehung ihre Aufmerksamkeit der Überschrift des Abschnitts 12 der neuen Lanvtagsordnung zu schenken: „Selbststän dige Anträge der Kammcrmitglieder." Nach dem Zusam menhänge und dem Gegensätze zu H. 72 kann das nur so zu vsr-
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