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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Es ist demnach die absolute Stimmenmehrzahl 31 nicht erlangt worden. Ich bitte also nochmals, den Namen eines Abgeordneten als dritten Stellvertreters auf einen Stimm zettel zu schreiben. (Nachdem dies bewerkstelligt worden.) Meine Herren, es sind diesmal 61 Stimmzettel einge gangen. Dabei sind auf vr. Arnest 43, auf den Abg. Mai 16 und auf den Abg. Poppe 2 Stimmen gefallen. Es ist also der vr. Arnest mit 43 Stimmen als Stellver treter gewählt. Der Herr Abg. v. Nostitz-Drzewieckk hat um das Wort gebeten. Abg. v.Nostitz-Drzewiecki: Meine Herren, die ge ehrte Kammer hatte ihrer vierten Deputation die Petition der Gemeinden Ossig, Haßlau, Naußlitz, Ober- und Nieder forst durch den Gemeindevorstand Friedrich Wilh. Nitzschke und 96 Genossen, um Ertheitung der dem Mühlenbesitzer Geyh in Ossig von Seiten der betreffenden Behörden ver sagten Concession zum Mahlen, zur Berichterstattung über geben. Nach genauer Prüfung dieser Petition nun hat die Deputation gefunden, chaß dieselbe nach §. 115 der Land tagsordnung unzulässig sei und zwar weil, in Angelegen heiten eines Dritten angebracht, eine giltige Vollmacht des selben nicht bekgefügt ist und sie überhaupt wegen gänzlich unterlassener Bescheinigung der darin angeführten Khatsa- chen zurückzuweisen sein werde. Ich habe das der geehrten Kammer mitzutheilen und nur noch darauf aufmerksam zu machen, daß die Petition vielleicht noch an die erste Kammer abzugeben sein wird. Abg. Oehmkchen auf Choren: Auf das soeben von dem Herrn Vorstande der vierten Deputation, v. Nvstitz, Gehörte wollte ich mir die Bitte an die Kammer erlauben, die Petition nicht heute sofort zurück zu weisen. Ich habe bei der Einreichung derselben wohl gefunden, daß die Voll macht des Müllers Geyh fehlt, allein ich habe geglaubt, daß, da das Petitum ganz im Interesse der Petenten ist, es nicht gerade nothwendig sei, daß die Vollmacht von dem Mühlenbesitzer mit beigegeben fei. Zu dem aber sind die Petenten jedenfalls mit der Landtagsordnung noch gar nicht bekannt gewesen, denn diese selbst ist ja bekannter maßen nur kurz vor Eröffnung des Landtags publicirt worden; es läßt sich daher sehr leicht denken, daß die Pe tenten noch gar keine Kenntniß von der betreffenden Be stimmung dieser Landtagsordnung, die ganz neu ist, haben können. Ich bitte daher, diese Petition heute nicht zurück zuweisen, sondern eine Frist zu gestatten, binnen welcher den Petenten nachgelassen ist, die gewünschte Vollmacht und noch fehlende Bescheinigung nachzubringen. Ich gebe die Versicherung, daß dies Alles spätestens in 8 Lagen geschehen sein wird. Präsident vr. Haase: Die Deputation ist in ihrem Recht, wenn sie, da ein Formfehler vorliegt, die Petition für unzulässig erklärt. Da jedoch eben nach der Erklärung des Herrn Vorstands der Deputation nur ein Formfehler vorliegt, der jederzeit reparirt werden kann, und der Abg. Oehmichen versichert, daß die Petenten bereit sind, dem Mangel abzuhelfen, so wird dadurch das Materielle der Petition jetzt nicht berührt und demselben nicht präjudi- ckrt. Damit wird auch der Herr Abg. Oehmichen einverstan den sein. Gegen den Beschluß der vierten Deputation aber ist nichts einzuwenden, denn Derjenige, der sich an die Kam mern wendet, muß auch die Landtagsordnung kennen, und kennt er sie nicht, so wird dessenungeachtet nach der Land tagsordnung entschieden werden müssen. Abg. Oehmichen auf Choren: Ich bin ganz damit einverstanden, wenn nur die Petition nicht vollständig zu rückgewiesen, sondern einstweilen blos zurückgelegt und den Petenten eine kurze Frist gewährt wird. Beschaffen sie innerhalb dieser Frist das Gewünschte nicht, so stimme ich dem Dkrectorium und der Deputation ganz bei, daß die Petition dann ohne Weiteres als formell unzulässig zurück- zuweksen sei. Präsident vr. Haase: Das heißt, die Petenten wer den sich zwar auf die eingereichte Petition beziehen können, jedoch jedenfalls, da jene zurückgewiesen worden ist, eine dergleichen neue eknzubringen haben. Damit wird auch die vierte Deputation einverstanden sein. Noch erwähne ich, daß mir eine Einladung von Seiten des k. Kriegsministeriums zugekommen ist, welche so lautet: Das königliche Ministerium beehrt sich ergebens! mit zutheilen, daß am Geburtstage Sr. Majestät des Königs, den 12. d. M. Mittags 12 Uhr, auf dem hiesigen Kheater- platze eine Parade der Garnison stattsinden wird — für den Fall, daß es den Herren Mitgliedern der hohen Stän deversammlung genehm sein sollte, derselben bekzuwohnen. Dresden, den 7. December 1857. Ich werde nun unter dankbarer Annahme dieser Ein ladung mit dem k. Kriegsmknisterium Rücksprache darüber nehmen, daß die Herren Abgeordneten einen Platz angewie sen erhalten, von wo aus sie die Parade mit ansehen können. Hiermit schließe ich die Sitzung und lade Sie zur nächsten auf morgen früh 10 Uhr ein. Auf die Tages ordnung setze ich zunächst den bereits in ihren Händen be findlichen Bericht der zweiten Deputation, die Budgetvor lage von 1858/60 betreffend, und dann den Bericht der ersten Deputation über das Decret vom 14. November, die auf Grund von §. 88 der Verfassungsurkunde erlassene Verordnung wegen einiger Bestimmungen in Bezug auf die Militärrechtspflege betreffend. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung halb 2 Uhr.) Redactmr: Ed. Gottwald, Secretar im königl. Ministerium des Innern. — Druck von B. G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: den ii. December 1857. ii. K. (I. Abonnement.) 6
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