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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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das Resultat, dieser Berathungen den Kammern vorzulegen, was nun bekanntlich in der den Kammern mitgetheilten Seminarordnung enthalten ist. Nachdem nun aber das Ministerium zu einem bestimmten Resultate gekommen war, hielt es sich für verpflichtet, an die Ausführung derjenigen Punkte, um die es sich überhaupt hier handeln konnte, mög lichst rasch zu gehen, weil jeder Aufschub der Natur der Sache nach nicht nur für den Moment- sondern überhaupt auf lange Zeit hinaus der Ausbildung der Seminarzöglinge nachtheilig werden mußte. Es war dies um so wichtiger, weil, wie die Kammer aus einer andern Vorlage des Mi nisteriums ersehen haben wird, das Ministerium auf der einen Seite sich bestrebt hat, die Lage der Volksschullehrcr wesentlich zu verbessern, ebendeshalb aber auch auf der an dern Seite möglichst sichere Garantien zu bieten waren, daß nur tüchtige treue und wahrhaft christlich fromme Leh rer gebildet werden. Wenn nun die geehrte Deputation doch im Berichte, obgleich sie im Wesen vollständig den Ansichten des Ministeriums beipflichtet, der Regierung min destens einen Vorwurf zu machen scheint, indem sie sagt: „daß die Staatsregierung das Recht habe, Ordnungen, welche rein organische Verwaltungseinrichtungen, beziehcnd- lich Abänderungen bezwecken, einseitig zu erlassen, wird Niemand bestreiten, wenn aber solche mit erhöhten und neuen Lasten für den Staat verbunden sind, dann dürfte es den ständischen Rechten mehr entsprechen, wenn vor dem Erlaß solcher Ordnungen die Stände, sei es auch nur bezüglich der zu ihrer Cognition und Competenz gehörigen Punkte gehört werden" so erlaube ich mir nur die ganz kurze Bemerkung, daß das vielleicht doch auf einem Miß-. Verständnisse insofern beruhen dürfte, als das Ministerium, wenigstens in Betreff der Einrichtung des Internats durchaus nicht factisch, wie cs hier heißt, ohne Weiteres vorgegangen ist, daß vielmehr sogar in Rücksicht auf die im Bericht enthaltene Bemerkung in die Seminarordnung ausdrücklich die Worte ausgenommen sind, „möglichst bald" soll das Internat durchgeführt werden, weil an eine Durchführung ohne die erforderlichen Mittel nicht zu den ken, die Bewilligung aber natürlicherweise erst von der Kammer zu erwarten war. Es ist in der That daher auch seit der Zeit der Erlassung der Seminarordnung in Bezug auf das Internat nur ein einziges Seminar in Frage und das ist das Nossener; denn die geehrten Mitglieder der Kammer werden sich erinnern, daß zum Beispiel in Grimma längst das Internat bestand, so wie auch an Meh rern andern Seminaren ein theilweises Internat mit gutem Erfolge längst und zwar mit Züstimmung der Küm mern zu jenen Einrichtungen hergestellt war. Jener Vor wurf könnte also einzig eben das Nossener Seminar be treffen, hier aber waren die Verhältnisse ganz eigenthüm- licher Art. Bekanntlich war das Seminar in Freiberg in einem ermietheten Locale, der Zins wurde aus sehr gewich ¬ tigen Gründen ohne Zweifel, da das Haus auch einer Wohlthätigkeitsanstalt gehört, erhöht, die Gelegenheit, einen außerordentlich günstigen Ankauf zu machen, nämlich das gegenwärtige Anstaltsgebäude, mußte rasch ergriffen wer den; und weil nun dieses Haus die Füglichkeit bot, ohne Weiteres das Internat einzurichten, so glaube ich kaum, daß die Regierung deshalb ein Vorwurftreffen wird, zumal sich nachweisen läßt, daß kaum ein glücklicheres und in finanzieller Beziehung günstigeres Geschäft gemacht werden könnte, als eben die Herstellung dieses Seminars, so daß durch diesen Kauf dem Staate Wesentliches erspart worden ist- Ich erwähne das Alles keineswegs, um der Deputa tion einen Vorwurf zu machen, sondern lediglich um das Ministerium zu rechtfertigen und zu beweisen, daß es kei neswegs die Absicht gehabt hat, vorgreifen zu wollen; denn es ist sich sehr wohl bewußt, daß die Mittel, um das Internat vollständig durchzuführen, erst auf Bewillig ung der Kammern beruhen. Es hat aber auch das Ver trauen, daß die geehrte Kammer Dasjenige, von dessen Nothwendigkeir sie sich überzeugt, gewiß billigen wird. Abg. Reiche - Eisenstuck: Der Deputationsbcrkcht führt uns zuvörderst auf die Frage über die Zweckmäßig keit des Internats. Ich bin kein Freund der Clausur und muß gestehen, daß ich die Institute des Landes, wo die Clausur, das Internat in starrer Form, gepflegt wird, nicht billige und nicht liebe, und es giebt vielleicht andere Ge legenheit, darauf zurückzukommen. Wenn ich aber die uns vorgelegte neue Schulseminarordnung durchgegangen habe, so bin ich im Allgemeinen zu der Ueberzeugung gekommen, daß jin derselben eine weise Vermittelung der Ex treme liegt, eine Vermittelung zwischen, zu großer Freiheit und zwischen zu großer Beschränkung der Freiheit. Ich will bei der vorgerückten Zeit nicht näher auf eine Kritik dieser Seminarordnung eingehen, im Ganzen spricht es mich aber an, daß darin manche Erleichterungen gewährt sind, wie sie-in andern Instituten nicht gewährt werden, die auch auf das Internat gegründet sind. Namentlich sind die Be stimmungen milder wie die Regulative über das Internat auf den Fürstenschulen und ähneln den Vorschriften, wie sie in andern Instituten unter Privatdirection auch statt finden. Also glaube ich, daß durch dieses beschränkte In ternat der Zweck allseitig erreicht werden wird. Ob der Mangel an Lehrern für die nächste Zeit freilich gänzlich entfernt werden wird, das getraue ich mir nicht zu be haupten. Durch d?s Internat wird kein Zögling abge- schreckt werden vom Eintritte. Allein der Zwischenraum zwischen dem 14. und L6. Jahre, nach -welchem zuerst dex Eintritt erfolgen soll, wird arme Aeltern, welche-wünschen müssen, ihre Kinder sofort nach dem Austritte aus der Schule unrergebracht zu sehen, bewegen, einem andern Stande sie zuzuweisen. Es ist zwar nachgelassen, auch
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