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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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tion um so leichter bestimmen lassen können, zu §. 3 unter ä. einen Zusatz zu machen, wofür ich ganz einfach Vorschlä gen würde: „In den Fallen, wo Gefahr im Verzüge liegt." Dadurch würde auch Das betroffen werden, was der Herr Regierungscommissar zu v. bemerkte, nämlich die geburtshilflichen Leistungen, denn das sind ja auch solche, wo Gefahr im Verzüge ist. Das wäre also eine Specifi- cation, wahrend man unter ä. einen so allgemeinen Grund satz aufstellen könnte, der wohl.kaum gefährlich sein kann. Präsident vr. Haase: Ich werde nunmehr den An trag des Herrn v. Nostitz zur Unterstützung bringen. Er lautet so: „In allen Fällen, wo Gefahr im Verzüge ist." Wird dieser Antrag unterstützt? — Hinreichend. Es haben die Abgg. Rittner, Meinert, v. Erregern und Sornitz sich zum Wort gemeldet. Abg. Rittner: Ich ziehe das letzte Amendement des Herrn v. Nostitz-Drzewiecki dem früher unterstützten vor und darfwohl annehmen, daß, wenn die Kammer demselben beitritt, dann der Mai'sche Antrag in Wegfall kommt, denn von bei den ist nur einer nothwendig. Es ist, wie ich schon früher bemerkte, eine Schattenseite dieser Amendements, wenn sie eingebracht, aber vom Referenten- nicht. unterstützt werden. Allein ich komme nochmals auf jenes Amendement zurück und muß ganz besonders darauf aufmerksam machen, daß diese Bestimmung, wenn die Worte so stehen bleiben, zu einer großen Calamität für uns Viehbesitzer werden kann. Nehmen Sie einmal eine Heerde an, von 50 oder 60 Stück, welche von einer Klauenseuche befallen wird, welche zwei bis dreimal täglich zahlreicher Hände zur Besorgung der nothwendigsten Hilfeleistung bedarf, die ihnen, wenn die Aerzte dabei sein müssen, ihrer großen Anzahl wegen nicht vollständig gewährt werden kann; tväre es nicht gut, daß für solche Fälle die Zuziehung uüd die Oberaufsicht des Thierarztes genügte? Ich sollte doch meinen, daß hierfür eine paffende Fassung gefunden werden könnte, welche da gegen schützte, daß wir in eine so große Calamitat gerathen könnten; denn wir könnten uns in gewissen Fällen gar nicht anders helfen, selbst auf die Gefahr hin, zur Verant wortung und Strafe gezogen werden. Königlicher Commiffar Kohlschütter: Seiten der Regierung würde kein Bedenken entgegen stehen, wenn die Fassung in dem Satze sud ä hinter den Worten „nach Gesetz öder Verordnung" folgendermaßen abgeändert würde: „unter Beaufsichtigung und Leitung eines geprüften und legitimirten Thierarztes erfolgen muß." Dadurch würde die Absicht des Abg. Meinert wie mir scheint vollständig erreicht und doch auch den Bestimmungen der bestehenden Gesetze und Verordnungen genügt werden. Präsident vr. Haase: Ist her Abg. Rittner damit ein verstanden? Abg. Rittner: Ja wohl. Abg. Meinert: Mein Bedenken hat sich durch den Vorschlag des Herrn Regierungscommissars erledigt. Es ging darauf hinaus, wie es der Abg. Rittner erklärt Hal, daß es nämlich bei Heerden oder wo eine Krankheit das Vieh in ganzen Districten ergiffen hat, unmöglich sein werde. Ich habe auch das Gesetz, wie es früher bestanden, nicht anders verstanden, als daß man in solchen Fällen bei den überwachenden Behörden, nämlich den Bezirksthierarztcn Anzeige macht; aber ich habe geglaubt mein Bedenken er wähnen zu müssen, ob das neue Gesetz nicht etwa weiter geht. Das frühere Gesetz ging blos soweit, man meldete dem Thicrarzte die Erkrankung des Viehes und unter des sen Ueberwachung konnte die Pflege von dem Besitzer be sorgt werden. Ich habe deshalb nicht für den Antrag des Abg. v. Nostitz gestimmt, weil ich dasselbe wie der Herr Regierungscommissar Vorschlägen wollte. Ich glaube, dies wird ganz getroffen sein. Wenn man in Bezug auf Krankheiten, welche schneller Hilfe bedürfen, eine Ausnahme macht, so glaube ich, wird man den Empirikern Thür und Thor öffnen; dagegen stimme ich, denn trotzdem, daß ich für die jetzigen Empiriker gesprochen habe, so will ich doch keine neuen haben. Wir haben jetzt gegen solche Krank heiten, die schnelle Hilfe bedürfen, z. B. Blahsucht, in den Haushaltungen Mittel, als das Schnellrohr, Kalk, Salmiak, was fast in keiner Wirthschast eines größer« Viehbesitzers fehlen darf, und wer wird auch, wenn das Vieh des Nach bars litte, für geleistete Hilfe Bezahlung nehmen. Es würde immer ein Viehbesitzer gern und unentgeltlich dem andern helfen. Präsident vr. Haase: Wenn ich recht verstanden habe, hat der Herr. Regierungscommissar eine redaktionelle Ver änderung vorgeschlagen, nach welcher der letzte Theil des Satzes unter ä so lauten würde: „vorausgesetzt, daß im erster» Falle die Krankheit nicht eine solche ist, deren Behandlung ihres ansteckenden oder seuchenartigen Charakters wegen nach Gesetz oder Verordnung unter Leitung und Beaufsichtigung eines geprüften und legitimirten Thierarztes erfolgen muß." Es fragt sich, wie die Herren Mitglieder der Deputa tion hierüber sich erklären. Referent Abg. Koelz: Ich für meine Person habe ge gen die vom Herrn Regierüngs-Commissar vorgeschlagene Fassung nicht das Geringste einzuwenden. Ich glaube auch nicht, daß den übrigen Mitgliedern der Deputation ein Bedenken dagegen beigehen wird. Abg. v. Criegern: Ich bin vollständig damit ein verstanden. (Die übrigen Mitglieder der Deputation stimmen gleich- - falls bei.)
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