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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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lang Mitglied der Nürnberger Handelsgesetzgebungsconferenz Zu sein und bin es auch noch, wenn ich auch im Augen» blick behindert bin ihr beizuwohnen, und ich kann aus Dem, was ich dort wahrgenommen habe, nur die erfreuliche Aus sicht eröffnen, daß für eine Codisication des deutschen Han delsrechts dort gewiß etwas höchst Ersprießliches entstehen werde. Es sind eine Anzahl Männer aus allen deutschen Landern dort versammelt, Manner der Theorie und der Praxis, welche mit Wärme ihre Aufgabe erfaßt haben, sie mit Einsicht und Umsicht, mit Schonung unüberwindlicher particularer Verhältnisse zu lösen suchen. Wenn das Werk, das jetzt dort geschaffen wird, zu Stande sein wird, dann wird allerdings eine Frage an die deutsche Einigkeit ent stehen, ob man geneigt sein möchte, das dort Beschlossene auch in die Wirklichkeit überzusühren. Es wird das eine Frage sein nicht allein an die deutschen Regierungen, son dern auch an die deutschen Ständekammern und ich hoffe mit Zuversicht, sie wird im bejahenden Sinne gelöst werden, wenn man von der Güte des dort geschaffenen Werkes sich überzeugt haben wird. In dem Verkehre mit bedeutenden Männern aus allen Theilen von Deutschland dort, bekenne ich, ist meine Begeisterung für eine gemeinsame deutsche Gesetzgebung noch wesentlich gesteigert worden. Man kann, wenn man von Einzelnen dieser Männer hört, was den verschiedenen Landern noch Bedürfniß ist, wenn man vernimmt, wie gleichartig sich diese Bedürfnisse gestalten, wenn man die Schwierigkeiten für die gemeinsame deutsche Gesetzgebung ins Auge faßt und dabei zur Ansicht kommt, es seien diese Schwierigkeiten auf den meisten Gebieten in der That keine mehr unüberwindlichen, man kann, sage ich, dann allerdings den Wunsch nicht unterdrücken, daß der Weg, welcher dort eingeschlagen worden ist, auch noch für ein weiteres Ziel angestrebt werden möge. Ich habe per sönlich kein kompetentes Urtheil, kann aber versichern, daß ich von Mannern, denen ich ein solches Urtheil zutraue, die bestimmte Ansicht habe aussprechen hören, daß ein allge meines deutsches Civilgesetzbuch ebensowohl, als ein allge meines Strafgesetzbuch gar nicht mehr zu den Unmöglich keiten, wohl aber zu den Bedürfnissen gehöre. Es werden allerdings, was das Civilgesetzbuch.betrifft, einige Theile ausgeschlossen werden müssen, für andere aber besteht eben so wohl die Möglichkeit, als auch das Bedürfniß. Ein gleiches laßt sich von der Strafgesetzgebung sagen, rücksichl- Üch welcher sich die Ansichten in Deutschland in den letzten Jahrzehnten vielfach genähert haben. Und was vom ma teriellen Rechte Zu sagen ist, wird vielleicht, wenn auch in minder hohem Grade für das formale Recht gelten. Auch in dieser Beziehung würden gleiche Grundsätze und gleiche Ausführung zu einer großen Wohlthat ge reichen. Ich habe die gegründete Überzeugung, daß Ltnsre hohe Staatöregierung dem Wege, welcher hierbei Mn dem deutschen Bundestage betreten worden ist, we sentlich günstig gestimmt ist und ihn gefördert hat, und habe mir nur gestatten wollen, ihm hierfür meinen Dank auszusprechen, sowie den Wunsch hinzuzufügen, daß auf diesem Wege fortgefahren werden möge. Ich habe die An sicht, es sei derjenige, auf welchem die Einigkeit Deutsch lands, wenn auch nicht seine Einheit, erreicht wird. Adg. Falcke: Wie so eben von dem geehrten Sprecher vor mir, so ist schon bei cher letzten Versammlung der Stände mehrfach die Gelegenheit ergriffen worden, um der hohen Staatsregicrnng dieAnerkennung dafür auszusprechen, daß sic in bundesgetrcuer Weise sucht, die guten Elemente, die trotz allen Widerspruchs in den deutsch?» Bundesver hältnissen liegen, zur Anerkennung zu bringen. Ich beziehe mich auf diese verschiedenenAeußerungen, wenn ich die Er wartung aussprechc, daß die hohe Staatsregierung, soviel ihrerseits möglich, auch dahin wirken werde, daß nicht in dem oder jenem deutschen Lande unter dem Anfuhren der Ausführung der Grundgesetze des Deutschen Bundes Zu stande und Verhältnisse sich entwickeln, die mit den Be griffen von Gesetz und Recht schwer sich zu vertragen scheinen und die, wenn Glieder betroffen, die lose am Deutschen Bunde hangen, nicht geeignet sind, die Sym pathien für Deutschland zu entwickeln oder zu vermehren. Abg. Riedel: Als ich den Bericht in die Hande bekam, und daraus ersah, daß wie wieder 1000 Thaler für die deutsche Centralgewalt mehr bewilligen sollen als früher, ward in mir der Gedanke rege und ich mußte mich fragen, hat denn bisher der Deutsche Bund, seitdem er wieder frische Wurzeln gefaßt hat, in jeder Beziehung seine Pflicht gethan, hat er das deutsche Volk in jeder Beziehung gegen Be drückungen von außen her in Schutz genommen, oder hat er sein Augenmerk mehr auf Beschränkung der Rechte im Innern Deutschlands gerichtet. Ich kann das Erste nicht bejahen und mag das Letzte nicht verneinen. Für das Erste grebt uns Schleswig-Holstein das beste Beispiel. Was hat der Deutsche Bund für diese Herzogthümer gethan, seitdem dort so viel deutsches Blut geflossen, ja auch säch sisches Blut geflossen ist, wegen der Anhänglichkeit dieser Völker an ihr Vaterland? Was hat derselbe bisher gethan für die vertriebenen Schleswig-Holsteiner, welche ebenfalls aus Anhänglichkeit für ihr Vaterland das .Opfer bringen und dasselbe verlassen mußten und jetzt als Unglückliche und Hilflose in andern Staaten umhcrirren? Ist derselbe den dänischen Untcrdrückungsgelüsten deutscher Rechte, ja ich möchte sagen der völligen Ausrottung des Deutsch- thums, entschieden entgegen getreten? Mir ist von diesem Allen nichts bekannt. Nur zwei deutsche Regierungen waren es, welche langsamen Schritts dieser Bedrückungen und Beschränkungen deutscher Rechte entgegentraten und erst infolge dessen, ist die Sache an den Deutschen Bund gelangt. Der Deutsche Bund, für den wir diese Opfer
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