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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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selbst hervorgehende Vorschläge auf das thunlichste Maß beschrankt werden würden. Präsident v. Schönfels: Es würde nun zunächst die Frage an die Kammer zu richten sein, ob sie auf den Bericht, der soeben von Seiten der ersten Deputation mündlich erstattet worden ist, die Berathung desselben ein treten lassen will. Ich richte diese Frage an die Kammer. — Einstimmig Ja. Es würde nun die Discussion betreffs dieser Angele genheit eröffnet sein. Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort begehrt. v. Noftitz und Jänckendorf: Ich werde mich zu nächst darauf beschränken, in kurzen Grundzügen das Gut achten der Deputation zu rechtfertigen, wie es nach Lage der Sache, wie sie eben damals beschaffen war, abzugeben gewesen ist. Es rechtfertigt sich das Gutachten der Depu tation, welches, wie Sie vernommen haben, dahin ging, dem Beschlüsse der zweiten Kammer nicht bei zutreten, durch den einfachen Hergang der Sache selbst. Es wird in der jenseitigen Kammer ein Antrag beschlossen auf definitive Verabschiedung einer Landtagsvrdnung noch bei gegenwärtigem Landtage. Diese unsre Kammer be schließt, den Gegenstand zur Berichterstattung an ihre erste Deputation zu überweisen. Dort findet die Berathung statt und man geht dabei, wie sachgemäß, von einer zwei fachen Voraussetzung aus, einmal von der Voraussetzung, daß die zu erwartende Vorlage der neuen Landtagsordnung sich im Allgemeinen dem gegenwärtigen Entwürfe anschließe, also keine so umfängliche sei, daß durch deren Berathung eine wesentliche Verlängerung des Landtags zu befürchten sei, und zweitens von der Voraussetzung, daß diese Vor lage innerhalb kürzester Frist an die Ständeversammlung gelange; denn nur unter diesen beiden Voraus setzungen ließ sich annehmen, daß die Berathung und Erledigung dieses Gegenstandes erfolgen könne, ohne den Landtag zu sehr zu verlängern. Ueber diese beiden Vor aussetzungen hatte sich die Deputation, soviel thunlich, Gewißheit zu verschaffen. Die Königlichen Herren Com- missare waren indeß nicht in der Lage, der Deputation über beide Voraussetzungen Gewißheit zu gewähren, weder über die Beschaffenheit der Vorlage im Allgemeinen, noch über den Zeitpunkt der Einbringung derselben an die Stände versammlung. Sonach war folgerecht der Deputation das abzugebende Gutachten gewissermaßen dictirt, der Vorschlag nämlich, dem Beschlüsse der zweiten Kammer nicht beizu treten, weil man bei der Beschaffenheit der damals in der Deputation von Seiten der Herren Commissare abgegebe nen Erklärung, eine Verlängerung des Landtags durch jene Vorlage weit eher befürchten mußte, als die Füglichkeit, den Gegenstand innerhalb kurzer Zeit zu erledigen. Die Sachlage hat sich nun zwar durch die vorhin vernommene Erklärung des Herrn Staatsministers in Etwas verändert, indeß bin ich bei dem eigenthümlichen Gange, den die Sache genommen, in »seiner Stellung als Mitglied der Deputation augenblicklich wenigstens nicht in der Lage, eine Erklärung darüber abzugeben, inwiefern infolge dieser Erklärung ein Abgehen von dem Gutachten der Deputation gerechtfertigt sein würde, und muß das zunächst der wei tern Discussion überlassen. Staatsminister v. Beust: Ich erhalte durch Das, was der geehrte Herr Vorredner sagte, Veranlassung, mei ner Erklärung noch eine kleine Ergänzung beizufügen ; ich kann nämlich noch die Bemerkung hinzufügen, daß die Abweichungen, welche der Entwurf bringen wird, gegenüber der provisorischen Landtagsordnung, sehr umfängliche nicht sind, und namentlich nicht solche, von denen zu erwarten ist, daß sie eine sehr aufhältliche Discussion nothwendig veranlassen müßten. Bürgermeister Starke: Meinerseits kann ich mich mit dem Anträge der Deputation, wie er von dem Herrn Referenten gestellt worden ist, nicht befreunden. Ich mache alle die Gründe, welche derselbe im Eingang seiner Rede für den wünschenswerthen Umstand angezogen hat, näm lich aus einem provisorischen Zustand in einen definitiven versetzt zu werden, für mich geltend; besonders aber fühle ich mich nach^den Eröffnungen, welche dex Kammer von dem Ministertische aus gethan worden sind, in meinem In nern um fomehr zu dem Wunsche bewogen, daß noch wäh rend des jetzigen Landtags eine definitive Landtagsordnung vorgelegt werden möge. Wenn, meine Herren, ich meinerseits auch die jetzige provisorische Landtagsordnung in vielen Bezie hungen als ein Meisterstück anerkenne, wie es zu andern Zeiten von der Kammer geschehen ist, so kann doch nicht geläugnet werden, daß die Praxis die Notwendigkeit her- aüsgestellt hat, einzelne Bestimmungen schärfer zu bezeich nen, als es geschehen ist, und manche Bestimmungen der selben zu ändern. Wenn aber irgend ein Umstand mich bewegen könnte, ehebald eine definitive Landtagsordnung publickrt zu wünschen, so wäre es vornehmlich der Umstand/ der am Schluffe des extraordinären Landtags uns beschäf tigt hat, nämlich darüber jede Ungewißheit zu beseitigen, ob und unter welchen Verhältnissen bei Verschiedenheit der Abstimmung beider Kammern eine Gesetzvorlage für ange nommen oder nicht angenommen zu erachten sei. Präsident v. Schönfels: Meine hochgeehrten Herren, bevor ich Jemandem das Wort weiter ertheile, sehe ich mich doch zu der Bemerkung veranlaßt, daß es nothwendig werden dürfte, die Deputationsmitglieder zu veranlassen, ihre Erklärungen abzugeben in Bezug auf den Antrag, den sie früher eventuell gestellt haben. Der Herr Vorstand dieser Deputation erklärte so eben, daß er nicht in der Lage sei, jenen Vorschlag weder zu unterstützen, noch nicht zu unterstützen, und es scheint mir daher ein eigentlicher De putationsantrag in diesem Augenblicke gar nicht vorzuliegen.
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