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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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' PräsidentV. Haase: Zunächst hat der Herr Referent das Wort. - ' . Referent Abg. Georgi: Ich möchte nur in Beziehung auf den Antrag des Abg. Braun ein paar Worte hinzufügen, denn der Antrag des Abg. Oehmichen hat, seitdem ich zuletzt sprach, keinen Verteidiger in der Kammer gefunden. Der Abg. Riedel hat allerdings dafür gesprochen, hat aber zuletzt gesagt, er wünsche nicht, daß sammtliche Kammergüter ver kauft würden, er wolle sich mit dem Anträge des Abg. Braun begnügen. Nun weiß ich nicht, wie er den Wunsch, daß nicht sammtliche Kammergüter verkauft werden möchten, da mit vereiniget, daß er dennoch gesonnen ist, zunächst für den Antrag des Abg. Oehmichen zu stimmen. Was den Antrag des Abg. Braun anlangt, so muß ich mich mit aller Enschieden- heit gegen denselben erklären. Meine Herren, wir können in der Lhat gar nicht ermessen, ob unbedingt der Verkauf derjenigen KammerHÜter, um die es sich dabei handelt, im Interesse des Staates ist. Der Abg. Braun hat uns zwar die Sache als sehr lucrativ geschildert, aber wir entbehren ja aller Grundlagen, um die Richtigkeit seiner Annahme be- urtheilen zu können. Es kommen bei dem Verkaufe der Kammergüter sehr verschiedene Untersuchungen in Betrach tung, die in diesem Augenblicke in derKammer aufkeine Weise vorgenommen werden können. Wollte man sich darauf be schränken, wie der Abg. v. d, Planitz sagte, daß die Sache der hohen Staatsregierung zurErwägung anheim gegeben werden solle, so muß ich bemerken, daß das in dem Anträge bereits enthalten ist, den die Deputation gestellt hat. Die Deputa tion will, daß die hohe Staatsregierung, erwägen und bei ge eignet befundener Weise rechtzeitig die Zustimmung der Kam mern einholen möge. Das bezieht sich denn auch auf die Kammergüter Ostra, Fürstenhof und Döhlen. Findet die Staatsregierung, daß es rathsam sei, einen derartigen Ver kauf vorzunehmen, so wird sie die Ermächtigung hierzu bei den Kammern beantragen können. Ihr aber jetzt sofort vorzu schreiben, daß sie jene Güter verkaufen solle, das könnte ich durchaus nicht bevorworten. Ich mache auch noch auf den Stand unseres Domainenfonds aufmerksam- Wenn von einigen Seiten es als leicht durchführbar bezeichnet worden ist, die durch jenen Verkauf von Kammergütern gewonnenen Mittel auf Forstgrundstücke zu verwenden, so muß ich das in Abrede stellen. Ich muß bemerken, daß in Folge der Ab lösung der baaren Geldgefalle die Negierung darauf rechnet, daß in der Finanzperiode jährlich 300,000 Lhaler in Land rentenbriefen für denDomainenfond eingehen werden. Hier aus ergiebt sich, welche Höhe die Schuld der Staatscasse an den Domainenfond zu Ende der Finanzperiode erreicht haben wird, wenn auch auf der anderen Seite die Ablösung von Berechtigungen wieder in Gegenrechnung kommt. Aber immer wird sich diese Summe voraussichtlich wesentlich erhöht haben und es kann nicht dem Sinne und Geiste der Ber- faffungsurkunde angemessen erachtet werden, wenn wir jetzt H. K. (L. Abonnement.) ist einem solchen Momente, wo der Fond sich in einerso außer ordentlichen Weife erhöht hat, darauf antragen, Grund besitzungen zu veräußern: Der Nutzen ist mir wenigstens höchst problematisch.' Kaufen Sie Waldblößen, so werden Sie auf lange Zeit nur Kosten und gar keinen Ertrag davon haben, es wird blos eine Sparcaffe sein. Wenn Sie aber gut bestandene Forstgründstücke kaufen und nur das' etat mäßige Quantum soll darauf geschlagen werden-, so bin ich überzeugt, daß Sie einen höheren Ertrag als bei den KamMer- gütern Nicht erzielen werden. Ich rathe daher dringend an, bei den Anträgen der Deputation stehen zu bleiben. Staatsminister Behr: Es möchte nun doch wohl an der Zeit sein, daß ich über die bisherige Debatte noch einige Worte sage. Was zunächst den Antrag des Abg. Oehmichen betrifft, so kann ich nicht umhin, zu erklären, daß die Basis, auf welcher er gebaut ist, auch mir eine sehr unzuverlässige zu sein scheint. Es ist der Finanzverwaltung selbst nicht mög lich, die Baukosten, die auf das eine oder andere der Kammer güter verwendet worden sind, auf eine längere Zeit hinaus, als auf einen Zeitraum von 33 Jahren speciell zu berechnen und zwar darum, weil bei den früheren Einrichtungen eine speciclle Sonderung, der Baukosten nicht stattgefunde.n hat, Es liegt aber auf der Hand, daß, wenn von einem Durch schnitt der Baukosten die Rede sein soll, nicht blös eine Pe riode von 20 Jahren, wie sie der Abg. Oehmichen angenom men hat, noch nicht ausreicht, sondern daß auch die von 33 Jahren noch viel zu kurz ist und ich erinnere mich, daß bei Ab lösungen, an denen ich in meiner früher»-Wirksamkeit Kheil genommen, selbst für hölzerne, geschweige denn für massive Gebäude ein viel längerer Zeitraum angenommen worden ist. Ist also dieser Zeitraum vyn 20 Jahren schon an sich viel zu kurz, so kann ich überdies hinzufügen, daß, wenn man ihn auch nur auf das Ergebniß von 33 Jahren ausdehnt, sich schon ein ganz anderes Ergebniß herausstellt. Ich muß gber noch ferner bemerken, daß, um die Baukosten der Kam mergüter zu beurtheilen, man nicht nur fünf derselben Herauswahlen darf, wie von dem Abg. Oehmichen gesche hen ist, sondern dann die sammtliche» Kammergüter ver gleichen muß. Gerade bei diesen fünf Kammergütern, welche hier in Frage stehen, haben in dieser Zeit wesentliche Bauten stattgefunden, theils veranlaßt durch Brände, theils dadurch hervorgerufen, daß die Notwendigkeit eintrat, ganz neue Wirtschaftsgebäude aufzuführen. Ebensowenig kann ich mich überhaupt einverstehen mit der Annahme eines gewissen Ver hältnisses der Steuereinheiten zu den Baukosten. Es liegt auf der Hand, daß bebaute Grundstücke einen höhern Bau aufwanderfordern, als nichtbebaute, für die es.'nur einzelner Administrationsgebäude bedarf. Endlich muß ich noch in Bezug auf die Angaben des Abg. Oehmichen erwähnen, daß das Jahr 1849 ein äußerst ungünstiges gewesen ist für die Beurteilung des Ertrages der Kammergüter. Denn in diese Periode fallt die Ablösung eines großen Lheiles solcher 134
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