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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 59.Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Mittheilungen überdieBerhandl ungen des Landtags. H. Kammer. 59. Dresden, am 12. Mai. 1852» Dreiundsechszigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 1. Mai 1852. Inhalt: Beantwortung der Interpellation des Mg. Kölz über die von Seite des Kriegsministeriumö an die Armee erlassene Ordre, den Aus tritt der Offiziere aus dem Freimaurerorden betr. — Vortrag der Negistrande. — Berathung über den Bericht der dritten De putation über den Antrag des Abg. Oehmichen aus Choren, eine Abänderung der§. 152 der Landtagsordnung betr. — Beschluß fassung. — Desgleichen überden Bericht der dritten Deputation über die Gesuche mehrerer Kauf- und Handelsleute und anderer Gewerbetreibender, die Beschränkung und Aushebung der den israelitischen Händlern in neuerer Zeit zugestandenen erweiterten Handelsbefugnisse betr. — Beschlußfassung. Die Sitzung beginnt 9 Uhr 27 Minuten in Gegenwart Les Staatsministers Rabenhorst und in Anwesenheit von 55 Kammermitgliedern mit dem Vorlesen des vom Secretair Barthol über die letzte Sitzung aufgenonsmenen Protokolls, welches, da keine Erinnerung dagegen erfolgt, sofort für ge nehmigt erklärt und von den Abgg. Oehmichenaus Choren rrnd G ätz sch mann mit vollzogen wird. Präsidentv. Haase: Meine Herren! Wir werden jetzt den Vortrag aus der Negistrande aussetzen, da wegen Ab wesenheit mehrerer noch zu erwartenden Mitglieder die Kammer in diesem Augenblicke nicht beschlußfähig ist. Wir gehen daher sogleich auf den ersten Gegenstand der Tagesord nung über, aufdieBeantwortung der Interpellation des Abg. Kölz von Seiten des HerrnKrkegsmininisters. Derselbe wird die Güte haben, selbige zu geben. Staatsminister Rabenhorst: An das Kriegsmini sterium ist durch den Abg. Kölz folgende Interpellation ge stellt worden: „Sicherem Vernehmen nach ist in der jüngsten Ver gangenheit ein Tagesbefehl oder eine Ordre an die Armee erlassen worden, nach welcher alle Militairper- sonen, welche dem Freimaurerorden angehören, binnen einer gewissen Frist entweder aus dem Orden auszu- sHeiden, oder um ihre Entlassung nachzusuchen, oder diese zu gewärtigen haben. Je länger der Zeitraum ist, seit welchem der Frei maurerorden in Sachsen besteht und auch Militairper- üi. K. Abonnement.) sonen gestattet war, an demselben Theil zu nehmen, je weniger der Orden nach allgemeinem Urtheile sich mit politischen Zwecken und überhaupt öffentlichen Angele genheiten beschäftigt, je größer die Ausdehnung des Ordens ist und je mehr feststeht, daß ihm, wenigstens irr Sachsen, strafbare Tendenzen bis jetzt nicht nachgewiesen wurden, um so lebhafter müßte die fragliche Maaßregel, wenn sie ergriffen worden wäre, überraschen. Ich halte es, obschon für meine Person dem Orden nicht angehörend, deshalb für wünschenswerth, daß die öffentliche Meinung hierüber vollständig aufgeklärt werde und richte in dieser Absicht mittelst Interpellation an das königliche Kriegsministerium die Fragen: 1) Ist ein Tagesbefehl oder eine Ordre gleichen oder ähnlichen Inhaltes, wie des von mir ge dachten, wirklich erlassen worden? — und wenn dies der Fall wäre: 2) von welchen Gründen und Rücksichten wurde das ° Ministerium des Krieges bei dieser Maaßregel geleitet? Kölz, Abgeordneter der zweiten Kammer." Der Gegenstand der von mir soeben verlesenen Anfrage und deren Motivirung beziehen sich zwar auf eine rein dienst liche Angelegenheit, das Kriegsministerium findet jedoch im vorliegenden Falle keinerlei Bedenken, welche es abhalten könnten, der gestellten Interpellation vollständig zu ent sprechen. Wenn demnach der Herr Abgeordnete vernommen hat, daß, wie er angiebt, eine Ordre an die Armee er lassen worden, durch welche die dem Freimaurerorden ange hörigen Offiziere binnen Frist auszuscheiden hätten, so hat der Herr Abgeordnete Richtiges vernommen; unrichtig ist es dagegen, wenn der Abgeordnete gehört hat, wenn ihm mit- getheilt worden ist, daß mit dieser Ordre in Bezug auf die Befolgung derselben eine Androhung «verbunden worden wäre. Bei den bestehenden militair-strafgesetzlichen Bestim mungen würde das Kriegsministerium eine solche Androhung für etwas Ueberflüssiges gehalten und zunächst würde es auch in Betracht zu ziehen gehabt haben, daß eine solche An drohung ehrenwerthen Männern gegenüber immer eine Ver letzung in sich schließen würde. Was nun die Gründe und Rücksichten betrifft, welche das Kriegsministerium bei Erlas sung seiner Ordre geleitet haben, so sind diese sehr einfache. Der Freimaurerorden besteht zur Zeit noch als geheime Ver bindung, als eine Verbindung, von welcher man zum TheiL noch nicht weiß, in wiefern ihre Tendenz, ihre Thätigkeit mi'L 204
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