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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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vorgelegt hat, basirt sich auf herausgezogene Mittelsätze. Nun wird es freilich vorkommen, daß wenn z. B. Jemand in einer der größeren Städte für einen Ochsen 7 Thlr. Steuer zu zah len hat , er diese 7 Thlr. für ein Viehstück bezahlt, das nach dem altern Tarif nicht soviel an Steuer'ertragen würde; in- deß gleicht sich das bei mehreren Stücken in gegenrheiligen Fällen aus und es wird sich finden, daß das finanzielle Resul tat dasselbe bleiben wird. Bei der Beuttheilung wird es na mentlich auch aufdie Abwägung der Steuersätze für das Haus schlachten ankommen. Da ist, wie schon erwähnt, allerdings davon auszugehen, daß das Hausschlachten nicht minder zu besteuern sei; die Negierung setzte daher auch dafür gleiche Sätze, wieifür das Bankschlachten. Nun ist allerdings durch dieErfahrung bestätigt worden, daß nicht immer so starkesVieh, wie zurBank, auch für dasHaus geschlachtet wird, und darum die Regierung auch bereitwillig darauf eingegangen, sich mit derFinanzdeputation derzweiten Kammer in dieserBeziehung zu verständigen und einen Unterschied zwischen den Steuer sätzen zur Bank und zum Hausverbrauch festzustellen. Die Regierung glaubt aber auch, daß damit ziemlich das Aeußerste gethan sei. Sie legt aber einen großen Werth bei der Gesetz vorlage darauf, daß dadurch ermöglicht wird, die ganze Ver- wiegungscontrole mit einem Male zu beseitigen. Man be. achtet diese Controlbürde, welche dadurch dem Gewerbtreiben- den erwächst, durchaus nicht hinlänglich, denke sich aber das Verfahren. Der Bankfleischer muß jetzt auf die Einnahme gehen, sich den Schlachtschein holen, und die Stunde bestim men, zu welcher das Schlachtstück in ausgeschlachtetcm Zu stande sich befindet. Ist der Aufsichtsbeamte zu dieser Zeit nicht da, so muß er noch eine Stunde auf letztem warten. Wenn derselbe eintrifft, so kommt das Stück zur Verwiegung. Zeigt sich, daß bei der Verwiegung ein gewisser Gewichts procentsatz mehr gefunden wird, als angemeldet worden ist, wenn nämlich die amtliche Verwiegung nicht besonders bean tragt war, so steht dem Fleischer bevor, nicht blos dasFehlende nachzuzahlen, sondern auch in die Hinterziehungsstrafe ge nommen zu werden. Kommt aber zur festgesetzten Stunde ein Beamter nicht, weil er vielleicht durch andere Beschäf tigungen abgehalten wird, so ist nunmehr der Schlachtende in dem Falle, im Orte herumzugehen und zwei Zeugen auf zusuchen, in deren Gegenwart die Verwiegung erfolgt. Es wird aber Jeder wissen, wie schwer es ist, zu einem solchen Geschäfte Zeugen zu erlangen, die dafür nichts zu erhalten haben. Es kommen da Menschlichkeiten vor, von denen man aber allerdings wünschen muß, daß sie beseitiget werden. Der Consument merkt freilich diese Last nicht, auch derjenige nicht, der Vieh zum Hausgebrauch schlachtet, denn dabei kommt keine Verwiegung vor. Es ist daher angelegentlichst zu wün schen, daß, wo nur immer thunlich, diese Gewerbsbelästigung hinweggeräumt werde. Damit hängt zugleich Vic dritte Absicht der Regierung zusammen, nämlich der Steuerhinterziehungs neigung einen großen Theil ihrer Nahrung zu entziehen. Nahrung für die Neigung zu Steuerhinterziehungen geben jetzt theils die hohen Steuersätze, theils aber auch die damit verbundene Verwiegungscontrole. Es kann nicht geleugnet werden, Hinterziehungen werden bleiben, wenn auch die neue Gesetzvorlage durchgeht, es steht aber wenigstens zu hoffen, daß diese Hinterziehungen sich dann mindern werden. Ich muß hierbei erwähnen, daß die Ucbersicht der Schlachtsteuer untersuchungsfälle sich so darstellt: Im Jahre 1845 waren bei allen 15 Hauptämtern 450 Steueruntersuchungsfälle, im Jahre 1846: 396, im Jahre 1847:346, im Jahre 1848:224, im Jahre 1849 : 325. Nun ändert sich die Sache. Im Jahre 1850, in welchem vom 1. October der jetzige Schlachtsteuer tarif in Kraft getreten ist, stieg die Zahl der Steuerunter suchungen auf 674 und im vierten Quartal allein auf 313. Darunter sind 214 Hinterziehungsfälle. Man könnte glau ben, daß die Neuheit der Sache hierbei einen besonder» Ein fluß ausgeübt; es kann auch nicht geleugnet werden, daß die Wiederbeiziehung des kleinen Viehs zur Schlachtsteuer zu dergleichen Schlachtsteuerhinterzkehungen etwas beigetragen hat; die Hinterziehungsfälle sind aber in gleicher Progression auch im ersten Halbjahre 1851 fortgegangen. In diesem ersten halben Jahre sind wieder 515 Untersuchungsfälle vor gekommen, einschließlich 321 Hinterziehungsfälle. Es er- giebt sich daraus, daß hohe Steuersätze nicht geeignet sind, das finanzielle Interesse vollständig zu wahren, daß sie aber auf der andern Seite noch mehr Veranlassung zu Steuer hinterziehungen geben. Es muß der Regierung am Herzen liegen, so viel an ihr ist, zu thun, um einem solchen betrüben den Zustande ein Ende zu machen. Nochmals ist zu erwähnen, daß die Regierung finanziell keinen großen Werth auf eine Tarifveränderung zu legen hat, weil der jetzige Tarif ihr das gewährt, was sie haben will. Aber sie muß allerdings darauf nochmals Hinweisen, wie wichtig es wäre, wenn im ganzen Lande die Verwiegungscontrole weggeräumt werden könnte. Es liegt nun in der Hand der Kammer, was sie über die Vor lage, wie sie durch die zweiteDeputation derselben eingebracht worden ist, zu beschließen gedenke, zu wünschen ist aber aller dings sehr, daß dieselbe die Zustimmung derKammer finde.« Abg. Heyn: Herr Präsident! Ich bitte ums Wort zu Berichtigung einer Lhatsache. Präsident v. Haase: Abgeordneter Heyn! Abg. Heyn: Der Herr Negierungscommissar äußerte im Eingänge seiner Rede, die Branntweinsteuer wäre eine reine Consumtionssteuer. Diese Ansicht scheint nicht ganz richtig zu sein, ich glaube daher, daß es dem Herrn Negierungs commissar schwer fallen würde, den Beweis dafür durch zuführen. Präsident v. Haase: Es ist dies keine Berichtigung einer Khatsache, es ist dies nur die Widerlegung einer Ansicht, ich muß daher dem Abgeordneten das Wort entziehen. Meine Herren! Wir gehen nun zu der speciellen Berathung über. Ich ersuche den Herrn Referenten, die H. 1 des Tarifs und den dazu gegebenen Deputationsbericht uns vorzu-
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