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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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Ablehnungsgründe ausreichend seien, so hat mir auch der Herr Secretair Kasten eingehalten, daß in formeller Beziehung im -Wahlgesetze vorgeschrieben sei, es müsse jeder Gewählte seine Entschuldigungsgründe, weshalb er nicht eintreten wolle, be scheinigen. In dieser Beziehung gebe ich dem Herrn Secre- tair vollständig Recht; formell muß Zeder, welcher Ableh nungsgründe vorschützt, solche bescheinigen; allein materiell schenke ich jetzt schon den vorgebrachten Gründen Lechla's Glauben, denn ich kann unmöglich annehmen, daß derselbe es wagen würde, vollständige Unwahrheiten der Kammer und dem ganzen Lande vorzutragen. Auf diesen Glauben hin habe ich die Ansicht ausgesprochen, man möge Lechla entlassen. Je doch wiederhole ich, ich gebe dem Herrn Secretair formell ganz Recht, nach dem Wahlgesetze müssen die Gründe bescheinigt werden, und zu diesem Behufe wäre durch die betreffende Obrigkeit noch ein Attest beizubringen. Ob das noch geschehen soll, das muß ich der Kammer ganz anheimgeben. Es haben aber noch der Herr Vicepräsident und der Herr Abg. v. Polenz erwähnt, es würde in das Wahlgesetz ein großes Loch gemacht werden, wenn man hierbei ohne Weiteres dem freien Willen jedes Einzelnen Statt geben wolle. Ich gebe das deshalb nicht zu, weil wir diesen Paragraph nicht aufheben, weil daher in jedem einzelnen Falle der Kammer das Recht zusteht, darüber zu berathen und zu entscheiden, ob der Fall geeignet ist, den Gewählten von dem Eintritte zu befreien oder nicht. Deshalb . eben gebe ich nicht zu, daß, wenn man einen Einzelnen, also den Abg. Lechla, entlaßt, deshalb in das ganze Gesetz ein Loch gemachtwerde, es ist solches vielmehr nothwendigerweise jetzt schon vorhanden. Im vorliegenden Falle sind der Kammer die Gründe vorgetragen worden, weshalb Lechla Entbin dung von der Pflicht, in der Kammer zu erscheinen, beantragt; der Kammer ist dadurch die Füglichkeit gewahrt, diese Gründe zu prüfen uud darauf die Entscheidung zu fassen.' Und so wird es in jedem einzelnen Falle bleiben. Sollte es so schlimm werden, daß die Ablehnungen so häufig würden, daß nicht mehr die gesetzliche Anzahl der Abgeordneten zusammenkom men könnte, nun dann hat es dieKammcr immer noch in der Hand, die liberalen Grundsätze aufzugeben und solchem Trei ben vollständig dadurch ein Ende zu machen, daß sie dann ent scheidet: wir genehmigen die Ablehnungen fernerhin nicht. Ein solcher Mißbrauch liegt jetzt noch nicht vor, und ich bleibe daher dabei, man kann Lechla's Nichteintritt genehmigen. Abg. v. H e r t e l uJch kann zwar dem geehrten Sprecher darin nicht beistimmen, daß in Bezug auf den Eintritt in die Kammer das bloße Nichtwollen entscheidend sein könne, und schließe mich in dieserBeziehung ganz dem an, was von meh reren Sprechern urid namentlich wom Herrn Vicepräsidenten vorgebracht worden ist; dagegen aber finde ich auf der andern Seite den Antrag des Directoriums auf Mittheilung der -Wahlacten nicht nöthia, denn es ist von der Kammer nicht die Frage zu entscheide^ ob die Ablehnungsgründe des früher gewählten Jselin Claus begründet gewesen seien. Diese Sache scheint mir mindestens erledigt durch die Erklärung des Herrn Staatsministers. Soviel ich übrigens weiß, sind mehrere eventuelle Wahlen im Lanve vorgekommen, und es befinden sich mehrere Kammermitglieder hier als eventuell ge wählte. Es ist aber keine Veranlassung gefunden worden, zu untersuchen, ob diejenigen, an deren Stelle Andere gewählt sind, mit Recht oder Unrecht abgelehnt haben. Wollte man daraufzurückkommen, was solche für Ablehnungsgründe ge habt haben, so möchte diese Erörterung für die Kammer, so weit sie nach dem Wahlgesetze darüber zu cognosciren nicht be rufen ist, ohne Erfolg sein. Die Kammer wird auch wohl keineVeranlassung dazu nehmen. Mithinfindeich denAntrag des Abg. Haberkorn' ganz entsprechend, soweit er dahin geht, daß die Kammer gegenwärtig sofort über die Reklamation des Herrn Lechla entscheiden möge., Präsident v. Haase: Ich halte dafür, daß diese Sache erledigt sei, insofern als die Gründe, welche Hr.Jselin Clauß zuerst vorgebracht, von der hohen Staatsregierung als genü gend anerkannt worden sind. Denn das Wahlgesetz sagt aus drücklich §.18, daß, wenn ein gewählter Abgeordneter sich wegen Krankhei.t entschuldigt,undzwarvorZusammentritt der Standeversammlung, einzig und allein die Regierungsbe hörde darüber zu entscheiden hat. Hat nun die Regierungsbe hörde geglaubt, daß diese Krankheit genügend nachgewiesen sei, weshalb Jselin Clauß von der Wahl zurückgetreten, so glaube ich, ist dieser Punkt völlig erledigt. Es wird nun ledig lich über die Neclamation des Abg. Lechla Beschluß zu fassen sein. Uebrigens muß auch ich dem Herrn Vicepräsidenten bei treten, wenn derselbe dem widersprochen, daß bei der letzten Standeversammlung das Princip geltend gemacht worden sei, eines Jeden Willkür es zu überlassen, ob er in die Kam mer eintreten wolle oder nicht; denn bekanntlich ist gegen re- nitirende Mitglieder damals ein Verfahren cingetreten, in Folge dessen wegen solcher Weigerung Exclusiv» ausgespro chen worden ist. Secretair Scheib ner: Ich glaube doch, meine Herren, es ist am besten, Sie lassen es beim Anträge des Directoriums bewenden; wenigstens wird dieser Antrag in diesem Augen blicke nicht schädlich und gefährlich sein. Aber den Punkt las sen Sie nicht aus den Augen : wenn Sc jetzt schon, wie der Abg. Haberkorn es wünscht, in der Hauptsache über dieLech- lascheNeclamation Beschluß fassen wollen, so gehen Sie selbst über das Gesuch des Herrn Lechla hinaus, denn er sucht selbst erst nur um eine Frist zur Beibringung der Bescheinigung seiner Ablehnungsgründe nach. Wenn Sie heute schon Be schluß fassen, so gehen Sie über das Gesuch des Reclamanten hinaus, indem Sie ihm mehr gewähren, als er nachsucht. Präsident v. Haase: Nach der dermaligen Lage der Sache wird etwas Anderes nicht zu thun sein, als dem Abg- Lechla eine Frist zu geben, seine Gründe, welche er in her Re- clamation angegeben hat, zu bescheinigen.. Vicepräsident v. Crie gern: Die Bemerkung des Herrn Präsidenten überhebt mich zum Lheil dessen, was ich erwäh nen wollte. Denn selbst wenn man der Ansicht ist, daß durch
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