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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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Deputation ist freilich anderer Ansicht, sie stellt drei Factoren auf, auf welchen die fragliche Verpflichtung lasten soll: den Staat, die Commune und die Eltern oder Erzieher, welche ihre Kinder in die Schule schicken. Die letztern will ich ein mal als unbekannte Größe bezeichnen, denn eine solche sind sie in diesem Augenblicke, da man sie weder der Person noch der Zahl nach kennt. Die Verbindlichkeit der Staatsregie- rung erkenne ich meinerseits vollständig an, was hingegen die Verpflichtung der Gemeinden anlangt, so sehe ich mich ver gebens nach gesetzlichen', vertragsmäßigen oder rechtlichen Gründen um, welche eine solche zu rechtfertigen vermöchten. Die Deputation sagt freilich: eine Stadt, welche eine Real schule erhalten wolle, müsse auch dafür Opfer bringen. Zu nächst gestatte ich mir, die Worte: „eine Stadt, welche eine Realschule erhalten will," dahin auszulegen, daß der Satz doch wohl nur von dem Sitze der Schule spricht, denn es han delt sich hier nicht um locale Zwecke, sondern um die Errich tung einer Anstalt für einen ganzen Landestheil. Mit dem „muß" nun hat es seine eigene Bewandtniß. Die Deputa tion führt dafür zwei Gründe an, sie sagt: die Stadt müsse Opfer bringen einmal, weil sie gewisse materielle Vortheile zu erwarten habe und dann, weil ihr durch die Errichtung der Schule in ihrer Mitte mehrfache Bequemlichkeiten und Erleichterungen zu Kheil werden. Nun, meine Herren, daß dies keine Rechtsgründe sind, das liegt wohl auf der Hand. Man hat, glaube ich, zwischen den Zeilen zu lesen, wenn man das „muß" richtig verstehen will. Wahrscheinlich, wenn ich nicht irre, ist die Folgerung folgende: Man sagt, der Staat will eine Realschule in Chemnitz errichten, das wird der Stadt Chemnitz gewisse Vortheile zuführen; wenn Chemnitz diese Wortheile genießen will, so muß es einen Beitrag gewähren, gewährtes ihn nicht, so wird die Realschule nicht errichtet. Nur auf diese Weise kann ich mir eigentlich den Sinn des „muß" erklären,und dann liegt darin allerdings ein indirecter Zwang. Ich gestehe indeß offen, daß, wenn dies wirklich der Sinn des Deputationsberichts sein sollte, ich ein derarti ges Verfahren mit der Würde des Staates und seiner Or gane nicht in Einklang zu bringen vermöchte. Daß eine rechtliche Verpflichtung nicht vorliegt, glaube ich, kann weder der Referent laugnen, noch die ganze Deputation, es wird sich blos um den freien Willen, um die freie Entschließung der Stadt handeln, und so lange diese freie Entschließung ent scheidet, kann von einer Verpflichtung nach meiner Ansicht wenigstens nicht die Rede sein. Eine ganz ähnliche Be wandtniß hat es mit der Verpflichtung der Eltern oder Er zieher. Der Staat hat das Recht, die Schulgelder festzu stellen und zu fordern, und mit dieser Einnahme theilweise die Ausgaben zu decken, welche die Errichtung der Realschule verursacht, man kann aber eine Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes nicht gleichstellen einer Verpflichtung zur Bestreitung eines bestimmten Theiles des Aufwandes, wel chen die Errichtung und Erhaltung der Realschule verursacht, schon um deswillen nicht, weil cs offenbar ganz von dem freien Willen der Erzieher oder Eltern abhängt, ob und wie lange sie ihre Kinder in die Anstalt schicken und das Schul geld bezahlen wollen.— Wende ich mich jetzt zu der Berech nung, welche die Deputation aufgestellt hat, so finde ich, daß ganz einfach gesagt wird: es sind drei Factoren vorhanden, 4450 Lhlr. werden gebraucht, es gewährt jeder einen gleichen. Lheil, und dann ergiebt sich die Summe von 4450 Lhlr. Das Exempel ist schon deshalb nicht ganz zuverlässig, weil, wie ich bereits nachgewiesen habe, eine wirkliche Verpflich tung der beiden Factoren, der betreffenden Stadtgemeinde und der Eltern und Erzieher, nicht vorliegt. Die Zahlen sind allerdings richtig, das ist wahr, aber die Berechnung ist trotzdem nicht richtig. Ich fürchte, es wird an dem Besten, an Denjenigen fehlen, die die Zahlung gewähren sollen; wenigstens was die Stadt Chemnitz anlangt, darf ich wohl mit Bestimmtheit versichern, daß sie einen Beitrag von der Höhr, wie die Deputation ihr ansinnt, von 1483i/z Lhlr., weder gewähren kann, noch gewähren wird; sie kann ihn nicht gewähren, weil dazu die ihr zu Gebote stehenden finan ziellen Mittel unter allen Umständen nicht ausreichen, sie wird ihn nicht gewahren, weilsie gewiß mit mir die Ueber- zeugung festhält, daß ein derartiger Beitrag bei Weitem die Vortheile, die etwa durch die Realschule der Stadt geboten werden, überwiegt, daß er mit einem Worte mit diesen Vortheilen durchaus in gar keinem Verhältnisse steht. Es ist endlich angedeutet worden, daß, wenn sich die Staatsregierung entschlösse, eine Realschule in der Stadt Schneeberg zu errichten, dann blos ein Aufwand von 1500 Thaler erforderlich sein würde. Meine Herren, diese Berechnung gründet sich, wenn ich nicht irre, auf eine Aeußerung des Herrn Bürgermeisters Wimmer in der ersten Kammer. Ich will dahin gestellt sein lassen, in wie weit die Berechnung richtig ist, ich glaube indeß kaum, daß, wenn die Errichtung einer Realschule in Schneeberg ganz in dem Maaße erfolgen soll, wie sie die Sraatsregierung jetzt in Chemnitz beabsichtigt, ich glaubekaum, sage ich, daß dann einegeringere Summe ausreichen dürfte, als eben jetzt von der Staatsregie rung postulirt wird. Es kann sich aber auch, das wird mir die Deputation gewiß zugeben, nicht darum fragen, in wel- cherStadt die Errichtung einerRealschule wohlfeiler zustehen kommt; die Staatsregierung hat sich blos die eine Aufgabe zu stellen, zu erwägen, in welchem Orte die Realschulen am geeignetsten errichtet wird, wenn der Zweck der Anstalt über haupt erreicht werden soll. Nun, dann bedarf es allerdings der Deputation gegenüber in Betreff der Stadt Chemnitz kei nes Beweises, denn sie hat in ihrem Berichte selbst anerkannt, daß jedenfalls die Stadt Chemnitz, wenn es sich um die Er richtung einer Realschule für das niedere Erzgebirge handele, der geeignetste Platz sein würde. Ich will einmal nicht fra gen, ob durch das Schulgeld der dritte Factor seine Verbind lichkeit vollständig erfüllen möchte, ob 1483^ Ehaler wirklich einkommen werden, ich will nicht fragen, wenn sie nicht ein kommen sollten, wie man sie dann zu decken gedenkt, ich will 81*
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