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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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etwas zu bezahlen, sondern daß gegentheilig, wie auch bei der letzten Finanzperiode der Fall gewesen ist, von Periode zu Periode ein Lheil desselben der Staatscasse wieder anheim fallen werde. Allein es kann dies nicht auf einmal geschehen, weil die Verjährungsfrist jeder einzelnen an einem bestimmten Termin zahlbar gewesenen Post abgewartet werden muß. Der Etat der Landesschulden kann erst Michaelis 1871, wo die Verjährungsfrist für die letzte Post abgelaufen sein wird, von dem fraglichen Schuldbeträge liberirt werden. Wün schenswerth wäre es allerdings, daß die in der tabellarischen Uebersicht unter 3 aufgeführten 15,435 Lhlr. und die unter 4 namhaft gemachten 9,015 Lhlr., ebenso wie die unter 1 er wähnten 17,387 Lhlr. 17 Ngr. 6z Pf. auf irgend eine Art be seitigt werden könnten. Es läßt sich aber das nicht ausfüh ren, weil die Modalität der Abtragung an gesetz- und con- tractliche Bestimmungen gebunden ist, und bei allen Posten nothwendig der Ablauf der Verjährungsfrist abgewartet wer den muß. v. Welck: Ich glaubte, daß sich dies durch eine kürzere Präklusivfrist würde bewirken lassen. Jndeß, wenn dies nicht ausführbar und nicht unbedenklich erscheinen sollte, so würde sich auch mein Bedenken erledigen. Noch eine Zweite Anfrage in Bezug auf den letzten Satz auf Seite 11 wollte ich mir erlauben, wo es heißt: „Nach der Schluß rechnung von 1850 bleiben an dergleichen Forderungen nominell noch 17,473 Lhlr. 7 Ngr. 5 Pf. zu decken". Diese Summe finde ich aber nirgends in der tabellarischen Ueber- sicht sub D*) aufgeführt. Referent Secretair Starke: Nein! Dort können sie auch nicht stehen. Nominell betragen dieReste allerdings noch 17,473 Lhlr. 7 Ngr. 5 Pf. Aber auch hier wird der Fall prä sumtiv eintretcn, daß sie theilweise von der Staatscasse gar nicht übertragen zu werden brauchen, sondern daß sie, wenn die Erhebung der in jener Summe begriffenen Passivreste in nerhalb der noch laufenden Verjährungsfrist nicht erfolgen sollte, der Staatscasse anheim fallen werden. Der Landtags ausschuß wird daher vollkommen im Stande sein, alle noch wirklich restirenden Forderungen mit den gedachten 12,018 Lhlr. 17 Ngr. 9 Pf. und den davon in der Zwischenzeit zu be ziehenden Zinsen decken zu können. Ueberhaupt muß zwischen den Passivresten, für welche der Landtagsausschuß die Dek- kungsmittel bereits innen hat, und zwischen Beträgen unter schieden werden, für welche der Zahlungstermin noch nicht singetreten ist. Nur der letzter» konnte in den Uebersichten gedacht werten, weil sie einen Theil der noch wirklich existiren- den Landesschulden bilden. Um mich deutlicher darüber aus- Zusprechen, bemerke ich Folgendes: Es sei eine Post, welche es wolle, die in der Labelle sub O aufgeführt worden ist. Ich will gleich stehen bleiben bei den Obligationen von 1830; an §) Die sub sissn. (7) befindliche tabellarische Uebcrsicht siehe am Schluffe dieser Nummer. solchen sind nach der letzten Rechnung noch 8,576,350 Lhlr. zu decken, und es sind davon im Jahre 1850 150,150 Lhlr. bezahlt und als bezahlt wirklich verrechnet worden. Die ge- legteRechnung weist aber ein anderes Resultat nach, und den noch ist die Angabe richtig. Denn von den gedachten 150,150 Lhlrn. sind baar nur 147,150 Lhlr. bezahlt, 3000 Lhlr. aber nicht erhoben worden. Diese 3000 Lhlr. wachsen mithin der Summe der Passivreste zu, über welche in jeder Jahrcsrech- nung der Landtagsausschuß gleichfalls gehörige Rechnung legt. Weil aber der Landtagsausschuß von der Staatscasse wirklich 150,150 Lhlr. erhalten hat, so muß diese Summe in der Labelle als getilgt aufgerechnet werden, wenn auch 3000 Lhlr. davon noch nicht erhoben sind. v. Welck: Und ebenso würde es sich mit den 17,473 Lhlrn. verhalten. Referent Secretair Starke: Sollten die geehrten Mit glieder der Kammer weitere Bemerkungen zu erheben nicht befinden, so bitte ich ergebenft, auf Seite 19 am Ende statt der Worte: „am 1. October 1451" zu setzen: „1851". Es ist von selbst einleuchtend, daß dies nur ein Druckfehler sein könne. Weiter auf der 22. Seite muß es heißen: „Es sind- nämlich, wie gegenwärtig nur beiläufig und mit Bezug auf die Erläuterungen zum Staatsbudget auf die Jahre 1852/54 bemerkt wird, excl. der im Jahre 1847 eröffneten Anleihe von 10 Millionen Lhalern rc.," indem die Worte: „excl. der im Jahre 1847 eröffneten Anleihe von 10 Millionen Lhalern" durch ein Uebersehen weggelassen worden. Eben daselbst ist falsch summirt worden, indem es daselbst heißen soll: „25,500,000 Lhaler." Es ergiebt sich das auch sofort, weil die Actienschuld wegen der sächsisch-bayerschen Staatseisen bahn nicht 4 Millionen, sondern, wir richtig angegeben^ 4,500,000 Lhaler betrug. Endlich ist in den angeführten Labellen durch ein gleiches Versehen jedesmal bei den unter 3 gedachten Kammercreditcassenschulden „5 Lhaler" statt „50 Lhaler" gesetzt worden. Cs muß heißen: „Im Jahre 1776 ausgefertigte unzinsbare Scheine unter 50 Lhaler," denn die Scheine über 50 Lhaler waren verzinsliche. Präsident v. Schönfels: Nachdem nun diese Beden ken gehoben sind, frage ich: ob die Kammer von Vorlesung des relatorischen Lheils des Berichtes absehen will?*) — Einstimmig Ja. *) Dieser Lheil des Berichts, von dessen Vorlesung die Kammer absieht, lautet: Was aber die noch bestehenden Beträge der Staatsschul- dencasse betrifft, so erlaubt sich die Deputation hierüber fol gende erläuternde Bemerkungen: Anlangend nämlich die in der Uebersicht sub T unter 1. aufgeführten 17,387 Lhlr. 17 Gr. 6z Pf. so bilden solche einen Lheil derjenigen alten unverloosbamr
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