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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. IZ. Kammer. -4S97. Dresden, am 7. März 18SL Neunundneunzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 1. Marz 1851. Inhalt: Registrandenvortrag. — Entschuldigung. — Fortsetzung der Be- rathung des zweiten Berichts der ersten Depilation über das königl. Dekret vom 19. Juli 1850, insoweit sich dasselbe aufden Vll. und VHI. Abschnitt des sub den Standen vorgelegten Entwurfes der revidirten Verfassungsurkunde, sowie auf den Entwurf zu einem Gesetze, die Wahl der Landtagsabgeordneten sub 6. bezieht. — Besondere Berathung über §. 76 und 77 als §. 7,8 und 9 des Zusatzgesetzes. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr in Anwesenheit des Staatsministers v. Friesen, sowie in Gegenwart von 50 Kammermitgliedern mit Verlesung des über diegestrigeSitzung aufgenommcnen Protokolls durch Secretair Scheibn er. Präsident v. Haase: Hat Jemand in Bezug auf das vorgetragene Protokoll etwas zu bemerken? Wenn das nicht der Fall ist, ersuche ich die Herren Abgg. Kleeberg und Heyn, mit mir das Protokoll zu unterzeichnen. (Nach geschehener Unterzeichnung.) Ich ersuche den Herrn Secretair, uns den Eingang zur Hauptregistrandezu geben. (Nr. 426.) Ein von der ersten Kammer anher abgegebe nes Gesuch des Kretschambesitzers Gärtner zu Lichtenberg, die formale Begründung seiner Beschwerde wegen der vom Stadrrathe zu Zittau ertheilten Pascherbewirthungsconcessio- nen, Nr. 411 der Registrande, betreffend. Präsident v. Haase: Das Direktorium schlagt Ihnen, meine Herren, vor, diese Petition an die vierte Deputation abzugeben. Sind Sie damit einverstanden? — Einstim mig Ja. (Nr. 427.) Das Präsidium der ersten Kammer theilt ein an die letztere gelangtes allerhöchstes Dekret vom 14. Februar d. I., die Besetzung des Staatsgerichtshofes betreffend, in Abschrift mit. 11. K. (3 Abonnement.) Präsident I). Haase: Es wird nun zunächst Seiten unserer Kammer vom Direktorium die Wahl für den Staats gerichtshof veranstaltet worden. Ich habe den Abg. Hilbert bei der Kammer wegen Unwohlseins zu entschuldigen. Ich ersuche den Herrn Vicepräsidenten, uns den fernerweiten Vortrag über den gestern abgebrochenen Berathungsgegen- stand zu gewahren. Referent Vicepräsident v. Criegernr Wir sind stehen geblieben bei der §. 75, die abgemacht ist, und gehen also zur §. 76 des Gesetzentwurfs über auf Seite 296. §. 76. 8timmber6vbti§»»§. 8timmberoebti§t bei Urwsblon 2vr su-oiten Kammer sinä alle mönnlioke, 25 Isbr alte 8tagtsan§eliüri'§e lies reioiis 8aobsen, an äem Orte, an rvelebom sie iliren rveseot- lielien^Vobnsitr baden, ckgkern sie a) seit mindestens ärei labrsn sieb im köniAreiobe 8aok- sen rvesentliob aukbalten; b) minäestens 2 Idir. 15 bi§r. an vräentlioben äireoton 8taatsadAaI)6ll zäbriieb entriobten unä v) ibnen niebt einer cler äureb äas XVabl^esetr bestimm ten )ku8sekli6ssiin§8§riin<le ent§egenstebt. Hierzu sagt der Deputationsbericht auf S. 580: Zu §. 76. In Betreff der Stimmberechtigung zu den Urwahlen für die zweite Kammer weichen die Vorschriften der neuen Vor lage von den Bestimmungen des Wahlgesetzes vom 24. Sep tember 1831 in mehrfacher Beziehung ab. Zuvörderst ist nämlich der Grundsatz aufgegeben worden, daß mit Aus nahme des §. 60 bezeichneten Falles in den Städten bisher nur Ansässige stimmberechtigt waren. Die Deputation ist mit dieser Abänderung, wie bereits oben angcdeutst worden ist, einverstanden, da sie es für unumgänglich nothwendig erachtet, auch den Unangesessenen, soweit bei selbigen nach ihren sonstigen Verhältnissen ein begründetes Interesse an den öffentlichen Angelegenheiten des Staates, dem sie ange hören, vorausgesetzt werden darf, dieBetheiligung beiden Landtagswahlen zur zweiten Kammer nicht zu versagen. Ein solches Interesse ist aber wenigstens präsumtiv bei denjenigen Insassen vorhanden, welche W bereits längere Zeit wesent lich im Königreiche Sachsech aufhalten und einen nicht ganz unerheblichen Beitrag zu denStaatsabgaben zu leisten haben. Mit Recht ist daher die Stimmberechtigung von dem drei jährigen Aufenthalt in Sachsen, sowie von einem bestimmten 29
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