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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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diger Revision der Verfaffungsurkunde vom 4. September 1831, sowie von der hierdurch bedingten ganz neuen Redac tion derselben abgesehen wird, und die Vertauschung jener Worte stellt sich, wie bereits früher gezeigt worden ist, als über flüssig dar. Wenn aber der erste Satz am Schluffe der Ver fassungsurkunde vom 4. «September 1831, welcher also lautet: „Indem Wir die vorstehenden Bestimmungen für das Staatsgrundgesetz Unseres Königreichs hier mit erklären, ertheilen Wir zugleich bei Unserm Fürstlichen Worte die Versicherung, daß Wir nicht nur die darin enthaltenen Zusagen selbst genau erfüllen, sondern auch diese Verfassung gegen alle Eingriffe und Verletzungen kräftigst schützen wollen." in denEntwurs der revidirtenVerfassung nichtaufgenommen worden ist, so würde die Deputation, selbst bei vollständig neuer Redaction der Verfaffungsurkunde, aus den im Depu tationsberichte der ersten Kammer Seite 328 angegebenen Gründen dessen Beibehaltung wünschen müssen, und es be darf daher keiner weitern Auseinandersetzung darüber, daß solche vollkommen, gerechtfertigt erscheint, wenn von Revision des VIII. Abschnittes der Verfassungsurkunde überhaupt ab zusehen ist. Ganz aus denselben Gründen, welche gegen die Revision und 1heilwei.se Abänderung der Abschnitte I. bis VI. der Ver faffungsurkunde von der Deputation geltend gemacht und von der Kammer genehmigt worden sind, schlagt daher erstere vor, auch in Betreff des VIII. Abschnittes dem Beschlüsse dec ersten Kammer beizutreten und zur Zeit die Revision des VIII. Abschnittes der Ver faffungsurkunde vom 4. September 1831 abzu lehnen. Präsident v. Haase: Meine Herren! Der Theil des Berichts, der jetzt vorgetragen worden ist, bezieht sich auf den VIII. Abschnitt der Verfaffungsurkunde und behandelt die Frage, ob dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten sei: „zur Zeit die Revision des VIII. Abschnitts der Verfassungs urkunde vom 4. September 1831 abzulehnen." ES wird sich also die Debatte auf diese einzige Frage zu beschränken haben. Ich habe nun zu fragen, ob Jemand in der Kammer in dieser Beziehung das Wort begehre? — Es scheint nicht, daß Jemand in dieser Beziehung das Wort zu nehmen beabsich tige, ich kann daher sofort auf den Deputationsantrag über gehen, wenn der Herr Referent nicht noch das Wort begehrt. (DieS wird verneint.) . , Da derselbe seinem Vortrage nichts hinzuznfügen gemeint ist, so gehe ich nun auf die Frage selbst über. (Staatsminister 0. Zschinsky tritt ein.) Diss Deputation rathet der Kammer an, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten, welcher dahin geht: „zur Zeit die Revision des siebenten Abschnittes der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 abzulehnen." Ich werde diese Frage durch Namensaufruf beantworten lassen. Ich stelle also die Frager will die Kammer dem Na the uns er erAapu- tation gemäß dem gedachten Besch lusse der ersten Kammer beitreten? Mit Ja antworten: Vicepräsident v. Griegern, Secretair Kasten, - Scheibner, Abg- Neidhardt, - v. Petrikowsky, - Kreller, - Unger, - Thiermann, - v. Zezschwitz, - Medrcke, . v. Schönfels, - v. Einsiedel aufÄnand stein, - Thiersch, - Ludwig, - v. Kuntzsch, , Zimmermann, - Neydel, - Eulitz, - Wend, - Oehmichen, - Kölz, - v. Platzmann, - Axt, - Dehme, - . I). Jahn, - Golle, - Pusch, Abg. Haberkorn, - Müller a. Mühltroff, - Riedel, Abg- Müller aus Crimmitz- - schau, Naundorf, - Herrmann a. Spittwitz, - Päßler, - Herrmann a. Auritz, - v.Nostitz-Drzewiecki, - v. Beschwitz, - Lehmann. - v. Arnim, - Rittner, - Kraft, - Müller a. Gablenz, - Whitfield, - Kleeberg, - Heyn, - Stockmann, - Haußmann, - Huth, - v. Einsiedel auf Schar- - fenftein, - Schäffer, - v.d. Planitz, - Siegelt, - Kunzmann, - Winkler, Präsident 0. Haase. Abg. Hilbert, - Reichenbach. Es antworten mit Nein: Abg. Hilbert: Ich höre soeben, daß ich die Frage falsch verstanden habe. Präsident V. Haase: Der Secretair Kasten zeigt als Resultat der Abstimmung mir an, daß auf die von mir ge stellte Frage 52'Abgeordnete mit Ja und 5 Abgeordnete mit Nein geantwortet haben. Referent Vicepräsident v. Criegern: Dagegen glaubt die Deputation, wie bereits kn dem Berichte vom 18. Januar dieses Jahres vorläufig angedeutet worden ist, bei Prüfung des Gesetzentwurfes sub soweit er sieh aufdenVII.Abschnitt, und namentlich auf dieParagraphsn 63 bis 76 der Verfaffungsurkunde vom 4. September 1831 bezieht, sowie hinsichtlich des Gesetzentwurfes sub 0. von einem ganz andern Standpunkte auSgehen und den Satz an die Spitze stellen zu müssen, daß die speeielle Revision dieser Theile des Staatsgrundgesetzes, sowie des Wahlgesetzes vom 24. September 1831 nach dem Stande unserer Gesetzgebung schon aus formellen Gründen weder ganz zurückgewiefen, noch bis zu einem Unbestimmten künftigen Zeitpunkte aufge- schoben werden kann Und darf. Um dies mit der erforderlichen Klarheit daxzutegm, müssen die einschlqgmdm Vorgänge aus den JahreD
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