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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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sei, das Bestehende wenigstens so lange beizubehaltsn, bis sich einzelne Veränderungen aus den Umständen selbst heraus bildeten.und als unbedingt nothwendige FortschMte von selbst ergaben, keineswegs Beifall zu schenken, sieht es viel mehr als unabweisbare Pflicht der gesetzgebenden Gewalten an, der bevorstehenden Entwickelung der Verhältnisse iw Staatslrben durch zweckmäßige Bestimmungen zeitig die rechte Bahn anzuweisen und so nach bestem Wissen und Ver mögen der Gefahr vorzubeugen, daß nicht etwa die von selbst entstehende Umgestaltung der Dinge zu-einetwResultate führe, dessen verderbliche Folgen im Voraus nicht abzusehen sind. Die gesetzgebenden Gewalten müssen dahin streben, den Gang der Verhältnisse, soweit dies den natürlichen Grenzen mensch licher Kräfte nach denkbar ist, zur rechten Zeit nach vernünfti gen Grundsätzen zu leiten, um nicht in die traurige Noth- wendigkeit versetzt zu werden, dann, wenn es zu spät ist, als blinde-Sclaven der Zeitereignisse handeln zu müssen. Starres Festhalten an Verhältnissen, denen die innere Lebensfähigkeit mangelt, die zur Zeit ihrer Entstehung vielleicht vollkommen gerechtfertigt und sachgemäß waren, in der Gegenwart aber nur noch als historische Erinnerungen einenWerth haben und vor gänzlichem Untergange nicht anders, als durch künstliche Mittel auf kurze Zeit geschützt werden 'können, ist mit dieser heiligen Pflicht unvereinbar. Dasselbe hat schon oft zu be- klagenswerthen Erfolgen geführt, wie die Geschichte aller Zeiten lehrt. Die Deputation kann daher der Kammer nicht anrathen, die im Allgemeinen für nothwcndig erachtete Revision des Wahlgesetzes und der damit in Verbindung stehrndenBestim- mungen der Verfassungsurkunde bis zu einem unbestimmten künftigen Zeitpunkte aufzufchieben, und würde, wenn solche wirklich im gegenwärtigen Momente nicht ausführbar oder nicht ratysam erscheinen sollte, dem Beschlüsse der ersten Kammer, schon seinerzu großen Unbestimmtheit und Allge meinheit halber, nicht Beifall zu schenken vermögen. An diese Betrachtung reiht sich voy selbst die Frage an, ob der gegenwärtige Zeitpunkt geeignet sei, die mehrerwähnte Revision vorzunehmen, und es sind, wie keineswegs ver kannt werden mag, für die Verneinung dieser Frage sowohl in dem Gutachten der Majorität der außerordentliche Depu tation der ersten Kammer, als auch bei den Verhandlungen in der jenseitigen Kammer sehr gewichtige Gründe in die Wagschale gelegt worden. Man darf.aberchei deren Prü fung nie aus den Augen verlieren,'daß diese Revision nützt mehr als Gegenstand ganz-freier Entschließung .erscheint, sondern daß der oben näher bezeichnete Gang der Gesetz gebung seit dem.Jahre 1848 dabei als maaßgebend betrachtet werden muß. Aussetzung derselben bis zu mnem im Voraus bestimmten, nicht zu fernen Zeitpunkte oder bis zum Eintritte «imes künftigen Ereignisses'könnte däher nur-dann gerechtfer tigt erscheinen, wenn deren Vornahme im gegenwärtigen .Augenblicke bestimmte, sehr erhebliche Bedenken entgegen träten. .Rach der in der jenseitigen Kammer gefaßten Au ssicht ist dies'der Fall, und-die Deputation hat sich «sonach zur fpeciellen Prüfung dieserBedenken zu wenden. Der wichtigste, sowohl im jenseitigen Dchutationsbe- richte'Seite 335 alsauch in den Kammerverhaudkungen von «rNehreren Rednern füvden Aufschub geltend gemachte Grund -beruht aufdem Gtande-der-politischen-Wethältniffe Deutsch- Lands, und es'leuchtet-von selbst ein, daß dem hieraus abge- -lsitetsn Einwande gegen eine dermalen vorzunehmende Re- vision des Staatsgrundgesetzeß die reiflichste Erwägung nicht versagt-wekhen-darf. Zuvörderst ist aber zu erwähnen, daß sich der Stand dieser politischen Verhältnisse inzwischen sehr wesentlich ge ändert hat. Durfte schon damals der Hoffnung Raum ge geben werden,haß.die gewitterschwaugerc Wolke, welche am deutschen Horizonte aufgestiegen war, sich ohne Danner und Blitz zertheilen werde, so mangelte doch derselben noch die nüthige Zuversicht. Dem kriegerischen Rufe zu den Waffen waren bereits friedliche Aufforderungen.gefolgt, das 'Ergeh niß der letztern erschien aber rroch ungewiß. Wir lebten zwar im Frieden, aber in einem bewaffneten Frieden, und -an sich unbedeutende Ereignisse konnten, die Befürchtung zur Wahr heit machen, daß der gordische Knoten zuletzt doch nicht gelöst, sondern zerhauen werden möchte. Jetzt, pach Verlauf weni ger Wochen dürfen wir, Preis dem allmächtigen Lenker der Schicksale aller Völker, mit ganz andern Empfmdungen der Zukunft entgxgensehen. Ieue.schwankende Hoffnung ist zur zuversichtlichen Erwaxtmtg emporgewachsen. Wir können, ja wir müssen der-frohen Zuversicht lehen, daß kein Blutver gießen die ersehnte Befestigung und Erstarkung der innern und äußern Verhältnisse in den deutschen Staaten, sowie deren Verbindung zu einer festgegliederten Kette hindern, .ja für alle Zukunft unmöglich machen werde, daß vielmehr Äe Lösung der schwierigen Fragen, die noch offen ist, unter der eben so wohlwollenden als kräftigen Leitung der deutschen Großmächte,-einem heilsamen,-ein-LMfriedlichen Ziele entge- gengehen werde. Mag es-auch jedem menschlichen Arme verboten sein, den Schleier der Zukunft zu heben, ein festes Vertrauen lebt in der Brust jedes aufrichtigen Patrioten und stählt seine Lhatkraft zu friedlichen Werken, die Zuversicht, daß kein Bruderkrieg unser theures, gemein sames Vaterland zerreißen wird, daß nicht Deutsche äm chj- dernatürlichm Kampf gegen Deutsche ihr Blut vergießen werden. An diesc erhebeudc lleberzeugung schließt sich aber auch die an Gewißheit grenzende Wahrscheinlichkeit an, daß der Gedanke eines aus den verschiedenen großem und kleinern deutschen Mächten zu bildenden Bundesstaates völlig aufge geben worden ist, und daß das dem deutschen Bunde zur we sentlichen Unterlage dienende Princip einer Förderativver- fassung, unbeschadet der weiteren Ausbildung aller damit zusammenhängenden Verhältnisse, auch -künftig die Basis bilden wird.. Es darf daher mit Bestimmtheit angenommen werden, daß die künftige-Bundesgewalt, mag sie nun-drr Form nach so oder so gestattet werden, immer nur die Wah- rungder Rechte und Interessen Deutschlands dem Auslande gegenüber, sowie die Regulirung gewissergemeinsamer Ange legenheiten, die mit dem gegenseitigen Vetkchre.sller deut schen Staaten mehr oder weniger Zusammenhängen, als Ge genstand ihrer Wi^samkeit betrachten, dewEinzelvetzioruugen aber die Fortbildung ihrer innern Verhältnisse -MMaffon wird. Gewisse -oberste Grundsätze werden'vielleicht, oder vielmehr wahrscheinlich, auch in dieser-Bsziehung als maaß- -gebend ausgestellt werden, und es dürfte-zu erwarten stehen, daß Verfassungen, welche mit dem Principe der constitutio- nellen Monarchie direct oder-indire-tinWiderspruchgerathrn, als unvereinbar mit der Erhaltung des innern und äußern Friedens, nicht gestattet werden mochten. Allein däs Streben einer seil beinahe zwanzig Zähren bewährten Staätsver- fassung, die feste 'Grundlage, welche durch die Stürmender ^Znt untergraben-worden ist, von neuem zu verschafft" Md zu diesemWehufe-die entstandenen'Niffe nicht blvsErffäch- lich-zu übrtiürtchen, sondern dem wankenden GtistöWe'durch starke WtrebepsMr neuen Halt zu gechchren, datf stewU
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