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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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die Revision blos aufschieben zu wollen, abgehen sollte, kaum sehr großen Zeitverlust herbeiführen würden. Dafern aber die Sache auf gegenwärtigem Landtage nicht zur Erledigung gebracht wird, so verlieren alle diese Vorarbeiten insofern we nigstens formell ihreu Werth, als bekanntlich keine Ständever sammlung als Fortsetzung der frühern zu betrachten ist und daher sowohl die Vorberathung in den Deputationen, als auch die Verhandlungen in den Kammern ganz von Neuem beginnen müßten. Der nachtheilige Einfluß dieses wahrhaft betrübenden Ereignisses würde aber um so lebhafter empfun den werden, als der nächsten Ständeversammlung ohnehin eine große Anzahl wichtiger und sehr umfänglicher Vorlagen zugehen wird, deren Bearbeitung natürlich , nicht so, wie es wünschenswerth erscheint, gefordert werden könnte, wenn sich die Kammer zunächst und vorzugsweise immer wieder mit einem, die Revision des Wahlgesetzes und der damit zusam menhängenden Bestimmungen der Verfassungsurkunde be treffenden Gesetzentwürfe beschäftigen müßten. Unzweck mäßig würde es aber auch jedenfalls erscheinen, wenn die etwa nothwendigen Abänderungen einzelner Bestimmungen des VH. Abschnittes der Verfassungsurkunde durch zwei ge sonderte Gesetze ins Leben gerufen werden sollten, was der Fall sein müßte, wenn nach dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer gegenwärtig nur die hinsichtlich der 89, 96, 98,102,103,104 und 105 für erforderlich erachteten Abände rungen in ein besonderes Gesetz zusammengefaßt würden, im Uebrigen aber die Revision des Vlll Abschnittes der Verfas sungsurkunde einer später» Zeit Vorbehalten bliebe. Aus allen diesen Gründen empfiehlt die unterzeichnete Deputation: dem oben angezogenen Beschlüsse der jenseitigen Kammer, wonach die vollständige Revision der Verfassungsurkunde in ihrem VII. Abschnitte abge lehnt werden soll, nicht beizutreten, vielmehr auf specielle Berathung des VH. Abschnitts des Gesetz entwurfs unters., so wie des Gesetzentwurfs unter 6. einzugehen. (Während der Verlesung tritt dek Staatsminister v. Beust ein.) Präsidentv. Haase: Der soeben vorgetrageneTheil des Berichtes beschäftigt sich mit der Frage: ob auf eine vollstän dige Revision des siebenten Abschnittes der Verfaffungsur- kunde, mithin auf die specielle Berathung des siebenten Ab schnittes des Gesetzentwurfes unter sowie des Gesetzent wurfes unter 6. einzugchen sei. Es ist Ihnen, meine Herren, aus den gedruckten Mittheilungen der Verhandlungen der hohen ersten Kammer über diesen Gegegenstand bekannt, und der Bericht wiederholt es, daß dieselbe beschlossen hat, „zur Zeit die vollständige Revision der Verfassungsurkunde in diesemsiebentenAbschnitteund mithin auch die specielle Be rathung des Gesetzentwurfes unter 6. abzulehnen/' Unsere Deputation ist der entgegengesetzten Ansicht. Sie hat die Gründe, wodurch sie zu letzterer bestimmt worden ist, ausführ lich in ihrem Berichte niedergelegt, auch dabei Dasjenige be rücksichtigt und zu entkräften versucht, was ip der hohen ersten Kammer angeführt worden, um die von derselben beschlossene derzeitige Ablehnung dieser Revision und Berathungzu mo- tivircn. Es wird nun gegenwärtig die Verhandlung auf die Frage sich beschränken: ist von Seiten der diesseitigen Kammer dem Beschlüsse «der ersten Kammer beizutreten und die gedachte vollständige Revision des siebenten Abschnittes der Verfassungsurkunde zur Zeit abzulehnen, oder soll auf die Revision des siebenten Abschnittes der Vorlage und auf die Berathung des damit zusammenhängenden Gesetzentwur fes unter 6. über das Wahlgesetz sofort eingegangen werden? Ich erwarte, ob Jemand in dieser Beziehung das Wort ver lange. Abg. v. d. Planitz: Ich bitte um das Wort. (Es melden sich noch die Abgg. Rittner, Sachße, Reichenbach und v. Nostitz.) Präsident 0. Haase: Ich gebe zunächst dem Abg. v. d. Planitz das Wort. Abg. v. d. Planitz: Es ist nicht meine Pflicht, gegen den Antrag der Deputation zu sprechen; ich halte es für Pflicht der dermaligen Ständeversammlung, auf die von der Staats regierung hier Vorgelegen Abänderungsentwürfe einzugehen und namentlich h>AueHek^en Abschnitt der Verfass» ngsur- kunde naher zu bWchten. und sich darüber auszusprechen. Indessen wollte rchWW nur dahin aussprechen, daß ich die in dem Deputationsgutachtenangegebenen Gründe, auf welche die Deputation ihren Schlußantrag basirt, nicht anerkennen kann und nicht die Behauptungen theile, welche von der D-eputation ausgesprochen worden sind. Das war der Grund, weshalb ich um das Mort gebeten habe. Wenn z. B. die Deputation in ihrem Berichte sagt: „Starres Festhalten an Verhältnissen, denen die innere Lebensfähigkeit mangelt, die zur Zeit ihrer Entstehung vielleicht vollkommen gerechtfertigt und sachgemäß waren, in der Gegenwart aber nur noch als historische Erinnerungen einen Werth haben und vor gänzli chem Untergange nicht anders, als durch künstliche Mittel auf kurze Zeit geschützt werben können," wenn sie diesen Satz auf unsere jetzt bestehende Verfassung und Volksvertretung an wendet, so kann ich ihre Ansicht nicht theilen. Ich werde vielleicht später noch Gelegenheit haben, meine Meinung in dieser Beziehung der Kammer vorzulegen; übrigens wollte- ich nur meine Ansichten auch jetzt schon in dieser Beziehung aussprechen. Abg. Rittner: Nach den unangenehmen Erfahrungen, die uns Allen noch in frischem Andenken sind, als Folge des in diesem Saale im Jahre 1848 berathenen Wahlgesetzes, darf es wohl nicht Wunder nehmen, wenn Viele der Meinung sind, daß es besser wäre, von weiterer Berathung eines andern Wahlgesetzes abzusehen, nachdem das alte von 1831 wieder- in Kraft getreten ist. Es ist diese Ansicht namentlich in her ersten Kammer zur Geltung gekommen, man hat gesagt,, daß die traurigen Erfahrungen, die man in dieser Beziehung ge macht habe, wohl geeignet sein möchten, von einem'weiteren Beschlüsse und von weiterer Berathung in dieser Beziehung-'
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